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Tag der Übergabe normalerweise. Sonst gäbe es ja old timer mit Garantie wenn es richtig anstellt ;-)Tag der Erstzulassung
Wäre mir neu, dass es ab Verkauf gilt. Normalerweise immer ab Erstzulassung.Oder des Erstverkaufes
Tag der Erstzulassung
Tag der Übergabe
Daß kann so nicht stimmen.Besser, man merkt sich, Garantiebeginn ist, wenn der Hersteller das Auto aus seiner Obhut abgibt und nicht, wenn der Endkunde es in seine Obhut übernimmt. Dazwischen können Monate oder gar Jahre auf den Hinterhöfen von Zwischenhändlern liegen.
An wen ?Garantiebeginn ist, wenn der Hersteller das Auto aus seiner Obhut abgibt
Wovon nur ein Jahr ohne Beweislastumkehr läuft. Das zweite Jahr ist in den allermeisten Fällen irrelevant.......beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Ablieferung beim Käufer
Das hängt davon ab, in welchem Auftrag die Fährenbetreiber, Zwischenlagerbetreiber, Spediteure, etc. arbeiten. In der Regel bis zum ersten Händler in der Lieferkette im Auftrag des Herstellers.An wen ?
An den Fährenbetreiber ?
An das Zwischenlager in Zeebrügge ?
An den LKW- Fahrer -- der das Autohaus beliefert ?
An das Autohaus, daß Vorläufer bestellt hat ?
An den Endkunden/Verbraucher ---- Ja. - Und das ist zu 99 die Erstzulassung.
Ich wollte nicht fragen, weil @eAuto eh immer nur Autos bestellt und dann nicht haben will. Das ist mir alles zu hochJetzt wurde vier Seiten philosophiert was Haftung für Schäden etc. angeht, aber warum @eAuto den Wagen nicht einfach abnimmt und sich freut, dass dieser früher da ist, dass hat er noch nicht verraten - oder habe ich das überlesen?
Lesen, amüsieren und genießen...Das ist mir alles zu hoch