Versicherungsfrage beim Händler

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Mich würde interessieren wann beginnt denn die Garantielaufzeit?
 
Tag der Erstzulassung

Tag der Übergabe

Beides möglich. Steht gegebenenfalls in den Garantiebedingungen. Tag der Übergabe kann auch Übergabe an einen Zwischenhändler bedeuten (oft bei EU-Importen der Fall; dann läuft die Garantiezeit längst obwohl der Endkunde sein Auto noch nicht hat).

Besser, man merkt sich, Garantiebeginn ist, wenn der Hersteller das Auto aus seiner Obhut abgibt und nicht, wenn der Endkunde es in seine Obhut übernimmt. Dazwischen können Monate oder gar Jahre auf den Hinterhöfen von Zwischenhändlern liegen.
 
Besser, man merkt sich, Garantiebeginn ist, wenn der Hersteller das Auto aus seiner Obhut abgibt und nicht, wenn der Endkunde es in seine Obhut übernimmt. Dazwischen können Monate oder gar Jahre auf den Hinterhöfen von Zwischenhändlern liegen.
Daß kann so nicht stimmen.
Man muß da unterscheiden. Gewährleistung (ist pflicht) und Garantie (ist freiwillig)
Wir hatten vor jahren mal einen neuen VW gekauft, der schon 7 Monate beim Händler stand.
Haben trotzdem volle Garantie bekommen.
Meiner Meinung nach zählt der Tag der Erstzulassung.
Gewährleistung hast du ab Übernahme. - Egal wie lange der Wagen beim Händler steht.

Garantiebeginn ist, wenn der Hersteller das Auto aus seiner Obhut abgibt
An wen ?
An den Fährenbetreiber ?
An das Zwischenlager in Zeebrügge ?
An den LKW- Fahrer -- der das Autohaus beliefert ?
An das Autohaus, daß Vorläufer bestellt hat ?
An den Endkunden/Verbraucher ---- Ja. - Und das ist zu 99 die Erstzulassung.

Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 beträgt die Verjährung für Mängelrecht regelmäßig zwei Jahre und beginnt laut BGB mit der Ablieferung der Kaufsache.
Das bedeutet, wenn Sie einem Kunden eine Ware liefern, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Ablieferung beim Käufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
An wen ?
An den Fährenbetreiber ?
An das Zwischenlager in Zeebrügge ?
An den LKW- Fahrer -- der das Autohaus beliefert ?
An das Autohaus, daß Vorläufer bestellt hat ?
An den Endkunden/Verbraucher ---- Ja. - Und das ist zu 99 die Erstzulassung.
Das hängt davon ab, in welchem Auftrag die Fährenbetreiber, Zwischenlagerbetreiber, Spediteure, etc. arbeiten. In der Regel bis zum ersten Händler in der Lieferkette im Auftrag des Herstellers.
 
Beweislastumkehr
Ach was sind wir wieder "Deutsch" heute ... :rolleyes:

Zur Sache:
Ich gehe streng davon aus, dass @eAuto 's Heimatstadt Trier immer noch zu Deutschland gehört und sein Renault-Händler in DE ansässig ist. Sein Wagen wurde speziell für ihn gebaut, ergo kein EU-Import.
Daher schrieb ich: Garantie ab Tag der EZ.

Dass ein Renault-Partner einen im KD Auftrag bestellten und erhaltenen Neuwagen 7 (sieben) Monate
zu seinem Risiko auf seinem Hof, Halde, Halle, Showroom stehen lässt, ist extrem außergewöhnlich.
Die Renault-Bank kann er strecken, denn bei der Bank gibts keinen Zugriff auf Stand der Auslieferung.
Dazu muss das AH allerdings mitspielen, was ebenfalls sehr außergewöhnlich ist.

Nur Dacia Deutschland weiß: Wann das bestellte Fzg gebaut und beim Autohaus ausgeliefert wurde, auch
dass es kein Vorläufer, sondern ein disponiertes Endkunden Fzg ist. Dacia Deutschland weiß (das ist meine
Vermutung) sogar von der Finanzierung. Ebenfalls sehr außergewöhnlich, dass Dacia der nicht-Zulassung
zustimmt.

@eAuto schrieb: Der "Kuhhandel"- Fzg im Nov 22 da - EZ erst Ende Mai 23 scheint perfekt.
Nun ja, will nicht zu sehr der "ungläubige Thomas" sein, glaube ihm was er schrieb und will schon gar nicht über jemand richten.

Kann man ihm nur dazu gratulieren. (Egal wie er es auch anstellte)
 
Gewährleistung bzw. auch anschliessend Garantie beginnt ausschliesslich mit dem Tag der Übergabe/EZ-Tageszulassung an den Endkunden (das kann der Privatkäufer bei Vertragshändler sein, so wie die meisten hier oder eben auch ein "Zwischenhändler", der weiterverkauft).

In den allermeisten Fällen wird das sein Tag der Abholung, zugelassen durch Händler oder Abholung mit KZ in der Hand des Käufers.

Bei Vorführwagen, Absatzförderungsmassnahmen etc. bekommt der (vertragsgebundene) Händler exakt vorgeschrieben (vom Lieferanten/Hersteller), wann er welches angelieferte Modell anmelden/zulassen muss bzw. für wie lange zumindest.

Das ist nicht nur bei Renault/Dacia so sondern auch bei den allermeisten anderen Herstellern.
Übergabe MUSS binnen 10 oder oder 2 Wochen stattfinden.

Sollte die EZ/Tageszulassung zurückliegen, manchmal bis zu 13 Monate vor Verkauf an Endkunden, wird der Gewährleistungs-, Garantiebeginn oftmals von Generalimporteur/Vertragshändler mit VK-Datum/Übergabe an Endkunden offeriert (und das oft auch verbunden mit Extraprämie für erweiterte Gewährleistung/Garantie) - ist aber nicht zwingend.

LG

PS: Entscheidend ist, welches Datum / Laufzeitbeginn bei der jeweiligen Landesvertretung des Herstellers hinterlegt ist.
Und dieses Datum bzw. Ausdruck kann vom Endkunden/Autokäufer/Besitzer/Eigentümer auch angefordert werden.
 
Jetzt wurde vier Seiten philosophiert was Haftung für Schäden etc. angeht, aber warum @eAuto den Wagen nicht einfach abnimmt und sich freut, dass dieser früher da ist, dass hat er noch nicht verraten - oder habe ich das überlesen?
warum also der ganze Aufwand mit der „Zwischenlagerung“ des Neuwagens beim Händler?

BTW:als Mod : Die Beitragschreiber, die an Tablett oder Handy arbeiten bitte ich nicht ständig am Ende der Eingabemaske einen Zeilenwechsel einfügen. Der Text wird automatisch umgebrochen. Es sieht sch.. aus und lässt sich schlecht lesen, wenn im Satz ein Zeilenwechsel eingegeben wurde, der Leser aber aber eine andere Anzeigebreite hat.
 
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