Unfallschaden was soll ich tun?

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Bist du sicher, dass der Anwalt das so gesagt hat? Ich habe gerade einen vergleichbaren Fall (Reparatur laut Gutachten höher als Wiederbeschaffungswert), ich behalte das Auto, lasse die Reparatur nicht machen und bekomme für das Auto nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, nicht die Reparaturkosten.

Nach dem, was mir der Gutachter gesagt hat, ist das nicht so eindeutig, nachdem es bei mir aber nicht zum Tragen kommt, habe ich das beim Anwalt gar nicht angesprochen.

das hat mich auch gewundert. Aber da sind explizit 3 Optionen angegeben.

Der Anwalt/Gutachter wurde vom Autohaus gestellt denke die werden Erfahrungen in dem Bereich haben.
Im Grunde aber auch korrekt die Reparatur kotest nun mal 10.900 Euro netto und ich darf ja nicht schlechter gestellt sein als davor.
Werde da aber explizit nachfragen.
Sollte es 10.900 € - Restwert sein wird es nun mal die Reparatur.

ich habe den Wagen neu gekauft und eingefahren, wenn ich mir einen gebrauchten vom Markt hole mit einer Laufleistung von 75.000 km weiss ich nie wie der gefahren wurde oder was da dran ist.
Aussedem habe ich noch 2,5 Jahre Restgarantie die ich aufgebe



Grüsse
 
"Auszahlung der Reparaturkosten + Wertminderung ..." würde ja bedeuten, du bekommst ca. 11.000,- plus Wertminderung fürs Auto, könntest das "Wrack" noch für ca. 4.000,- verkaufen, hättest also deutlich über 15.000,- als Ausgleich für einen Schaden von 10.800,- ...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #18
"Auszahlung der Reparaturkosten + Wertminderung ..." würde ja bedeuten, du bekommst ca. 11.000,- plus Wertminderung fürs Auto, könntest das "Wrack" noch für ca. 4.000,- verkaufen, hättest also deutlich über 15.000,- als Ausgleich für einen Schaden von 10.800,- ...

Ich
hatte das grad mal nachgelesen im Netz, die Kanzlei hat noch nicht geantwortet. Scheint aber zu stimmen.
Ich muss die Karre aber weiterfahren! Wenn ich Sie innerhalb 6 Monaten verkaufe dann wird der Restwert gegengerechnet.
 
... Wenn ich Sie innerhalb 6 Monaten verkaufe dann wird der Restwert gegengerechnet.
Hat mein Anwalt anders erklärt: Wenn ich das Auto innerhalb von 6 Monaten für mehr als den angesetzten Restwert verkaufe, wird anstatt des Restwertes, der sowieso abgezogen wird, der (höhere) tatsächliche Erlös abgezogen.
 
Ich würde den Wagen reparieren, 7 Monate damit fahren und dann weg damit.
Dem würde ich mich anschließen wollen...

Außerdem: wenn du mit dem Auto doch sehr zufrieden bist/warst, dann nutze die ca. 7 Monate um die Wartezeit auf einen frisch bestellten Neuwagen zu überbrücken... (wenn du wirklich soviel Geld als Entschädigung für den Unfall bekommen kannst, dann lohnt es doch..)

meint die
Ulla
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
hallo zusammen,

habe nun Gewissheit. ich hätte "nur" die 6700 Euro bekommen sprich es würde immer der Restwert gegengerechnet.

Daher lass ich den Wagen nun reparieren.
dafür spricht:
- Noch Garantie
- Meine Fachwerkstatt macht die Reparatur
- bleibe mobil
- Es gibt keinen Dacia Lodgy LPG zum bestellen ich hätte auf Diesel wechseln müssen.
 
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