Neues Auto durch Unfall kaputt, was nun?

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Wie ich rauslese, wird es unter Umständen ein Neukauf. Dann bekommst Du von der gegnerischen Versicherung:

- Reparaturkosten abzüglich MWSt.
- Restwert
- "Kostenpauschale" (unterschiedlich, 20-50 Euro, würde ich aber mit anfordern)
- Nutzungsausfall für die im Gutachten angegebene voraussichtliche Reparaturdauer (da das Fahrzeug repariert werden kann - anders wäre es bei einem (wirtschaftlichen oder materiellen) Totalschaden, dann ist eine Wiederbeschaffungsdauer angegeben)

?
Ich hatte es so verstanden, dass die Versicherung uns den Wiederbeschaffungsaufwand zahlt (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Und nicht die Reparaturkosten netto.
Was stimmt nun?

Im Gutachten ist sowohl eine Reparaturdauer (8-9 Tage) als auch eine Wiederbeschaffungsdauer (8-10 Tage) angegeben.

Und ja, es sind 3 konkrete Angebote angegeben, die unseren alten Wagen aufkaufen würden. Das beste Angebot ist dabei als Restwert angegeben (eben die 4800 €).
 
Mal langsam mit "sofort Anwalt" etc. - und dann am besten nächstes Jahr wundern, wenn die Rechtsschutzversicherungen schon wieder teuerer werden.

Moin,

wieso sollte die Rechtschutzversicherung teurer werden??
Die anwaltlicher Vertretung zahlt der Schukdige/Verursacher bzw. dessen Versicherung.
Bei einem solchen Schaden ist das ganz bestimmt kein Luxus.

Ein Leihwagen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung wird sicher nicht wochenlang bezahlt sondern nur eine begrenzte Zeit.
Genaue Daten hat bestimmt ein Rechtsanwalt.
 
?
Ich hatte es so verstanden, dass die Versicherung uns den Wiederbeschaffungsaufwand zahlt (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Und nicht die Reparaturkosten netto.
Was stimmt nun?

Im Gutachten ist sowohl eine Reparaturdauer (8-9 Tage) als auch eine Wiederbeschaffungsdauer (8-10 Tage) angegeben.

Und ja, es sind 3 konkrete Angebote angegeben, die unseren alten Wagen aufkaufen würden. Das beste Angebot ist dabei als Restwert angegeben (eben die 4800 €).


Hier mal die Zahlen aus dem Gutachten:

Reparaturkosten: 8'500 €
Wiederbeschaffungswert: 12'700 €
Restwert: 4'800 €
Wertminderung: 900 €

(jeweils inkl Mwst).
Neupreis des Dokkers waren 13'000 €


Variante 1: Wenn Du 8.500,-- Euro bezahlst, ist das Fahrzeug repariert und hat einen Zustand wie vor dem Unfall. Durch die Reparatur hättest Du aber einen Unfallwagen, den Du später mit einem Wertverlust weiterverkaufen mußt - der Wertverlust wird durch die Wertminderung finanziell ausgeglichen. Aber das ganze vorgeschriebene gilt nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur. In diesem Fall bekommst Du 8.500,-- Euro (alternativ werden die direkt an die Werkstatt gezahlt), 900,-- Euro Wertminderung sowie Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur.

Variante 2: Du wählst die Abrechnung auf Basis des Gutachtens - dann gilt WBW-RW < RepKosten (ich hatte einen kleinen Rechenfehler beim Verfassen meines ersten Postings). Du hast ein nicht-repariertes Fahrzeug, welches Dir ein Aufkäufer für 4.800,-- Euro abkaufen würde. Du bekommst also von der Versicherung 10.672,27 Euro (Wiederbeschaffungswert ohne MWSt.) minus 4.800,-- Euro Restwert (den Du ja vom Aufkäufer (oder alternativ mehr von einem anderen Aufkäufer, den Du Dir dann aber selber suchen mußt) bekommst), also 5.872,27 Euro. Nutzungsausfall = Dauer der Wiederbeschaffung

Unterm Strich hast Du in beiden Fällen das gleiche: In Variante 1 900,-- Euro direkt bekommen sowie ein repariertes Fahrzeug, welches einen WBW von 12.700,-- abzüglich 900,-- Wertminderung hat, also nur noch 11.800,-- Euro im Verkauf erzielen würde. 11.800,-- Verkaufspreis + 900,-- Erstattung für Wertminderung = 12.700,-- Euro.
In Variante 2 bekommst Du 5.872,27 Euro WBW + 4.800,-- Euro Restwert = 10.672,27 Euro. Die MWSt auf den WBW bekommst Du nacherstattet, wenn Du eine Neuanschaffung nachweist - dann läge die Gesamtentschädigung bei 12.700,-- Euro.

In Variante 1 hast Du natürlich die Chance, daß Du das reparierte Fahrzeug für einen höheren Preis verkaufen kannst und Dein effektiver Wertverlust nicht bei 900,-- Euro liegt.

In Variante 2 besteht die Möglichkeit, daß Du einen Aufkäufer findest, der Dir einen höheren Preis zahlt wie die im Gutachten genannten 4.800,-- Euro.

Um das ganze endgültig zu verkomplizieren: Du kannst auch Variante 2 nehmen, das Fahrzeug irgendwo günstiger wie im Gutachten wiederherstellen lassen (wir nehmen mal 5.000,-- Euro an) und dann hoffen, das reparierte Fahrzeug wiederum für einen guten Kurs zu verkaufen. Dir fehlen aber die 4.800,-- Euro, die Du dann nicht von einem Aufkäufer als Restwert erhälst: 5.872,27 Euro - 5.000,-- Reparatur = 872,27 Euro. Wenn Du das Fahrzeug dann z.B. für 12.000,-- Euro verkaufen kannst, hättest Du rein rechnerisch 12.872,27 Euro. Ob sich hier der Aufwand rechtfertigt, weiß ich nicht. Dem ganzen steht unter Umständen auch noch der Kreditvertrag im Weg - oftmals behalten sich Kreditgeber ab einer gewissen Schadenhöhe ein Mitspracherecht vor...

Schönen Abend noch ;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
Mal angenommen, wir wollen den Dokker loswerden und durch einen Lodgy ersetzen. Haben auch einen Händler gefunden, der einen passenden auf Lager hat.
Wie würde das nun alles funktionieren?

Den Dokker können wir ja ohne Fahrzeugbrief (liegt bei der Bank) nicht verkaufen, aber den kriegen wir ja erst, wenn der Kredit abbezahlt ist. Die Versicherung würde ja aber erstmal nur die 5.872,27 Euro zahlen - damit ist der Kredit aber noch nicht ganz abgezahlt. Die Mwst zahlt die Versicherung nur gegen Kaufbeleg, aber ein neues Auto können wir ja auch erst kaufen wenn wir entweder den Kredit abgezahlt haben oder die komplette Versicherungssumme + Erlös aus Verkauf des Dokkers zum Restwert haben.

Das geht doch gar nicht, da beißt sich ja die Katze in den Schwanz, oder nicht? :(
puuh, mir raucht der Kopf!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #21
So, haben nun alles zu unserer Zufriedenheit geklärt :D

Kriegen jetzt einen neuen Lodgy Laureate, hat das Autohaus über die Tauschbörse besorgt, in ca 10 Tagen haben wir ihn.

Der alte Kredit wird abgelöst durch den Wiederbeschaffungswert des Dokkers. Da dann noch was übrig bleibt haben wir auch gleich eine gute Anzahlung für den neuen :)

Um den Verkauf des Dokkers kümmert sich auch das Autohaus, prima.
Freue mich :)
 
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