Tagfahrlicht in Nebelleuchten

Moin,



serienmässiges Fahrlicht = Abblendlicht reicht doch völlig aus

Aber alle fahren dann damit herum! Wo bleibt die Abhebung, vorallem von den Zweirädern? :)

(mein 500´derdster, allein deshalb hat er sich gelohnt :) )

Endlich "Mitglied Gold"!
 
alles gute zum goldenen rico:)

mein sohn ist jetzt 4, und wenn ich ihn frage (er ist blond) wo ist das goldene haar......... natürlich bei ihm :wub:
 
Guten Morgen,

hier die Antwort zu meiner Anfrage mit den kombinierten Leuchten aus der Bucht:



Hallo,

nein, nicht passend für MCV Modelle !!
Auch nur passend, wenn Fahrzeuge mit Serien NSW
ausgestattet sind.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Andreas Grimm

Grüße Michael
 
Ich mach mal den Erklärbär...

ich verstahe euch nicht.........:huh:
Ich manchmal auch nicht, aber das ist ein anderes Thema:D
1.)ersten muß man das neue angebaute teil typisieren
? Also das ist nicht sonderlich schwer: E-Zeichen & RL00-Kennung = Fertig!
2.)sollte man sich dabei auskennen
Nicht nur dabei, aber sooo schwer ist das nicht
3.)anschaffung und typisierung sind zu teuer
Also ich hab für unser TFL ca 25€ bezahlt und es dann selbst eingebaut. Ich weiss nicht genau was Du mit Typisierung meinst, aber mit der entsprechenden Kennung ist das eintragungsfrei!?
4.)für ca.5Liter mehrverbrauch im Jahr zahlt sich die ganze anschaffung usw
nicht aus.
Den höheren Verbrauch an H4-Leuchtmitteln sollte man auch nicht vergessen...
5.)schaltet lieber das Ablendlicht ein.
Nö!:D
6.)Ich hasse Typen die mit Tagfahrlicht im Tunnel oder am Abend oder
Dämmerung fahren.
Noch mehr hasse ich Leute, die dann ganz ohne Licht fahren! Und der Lichtschalter funktioniert auch mit TFL noch...;)
7.)Schaltet das Ablendlicht ein dann könnt Ihr nicht auf das Ablendlicht am
Abend vergessen.Zudem Kostet es eine enorme Strafe wenn man mit falschen Licht erwischt wird.
Nun ja, TFL ist - regelkonform eingebaut und verwendet - ja kein "falsches" Licht. Und die Strafen für Lichtmuffel bei schlechter Sicht und Dämmerung sollten ruhig nicht nur hoch sein, sondern auch ruhig mal angewendet werden (Daran haperts nämlich eher)!
 
Zusammenfassung Tagfahrlicht

Zusammenfassung Tagfahrlicht

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Ich hoffe, es ist für künftige Fragen hilfreich.

Ich beziehe mich hier erstmal auf Nachrüst-TFL,

__________________________________________________

Allgemein
- Tagfahrlichter müssen den ECE-Richtliniern Nr. 48 und Nr. 87 entsprechen.
- Die Lichtstärke muss mindestens 400cd betragen, darf 800cd aber nicht überschreiten.
- Die leuchtende Fläche muss mindestens 40cm² betragen.
- Die Lichfarbe muss weiß sein.
- TFL müssen das Kürzel "RL" (= Running Light) auf dem Glas haben.

Anbringung am Fahrzeug
- Zulässige Anzahl: 2
- Die TFL müssen nach vorne gerichtet sein und dürfen den Fahrer nicht blenden.
- Die TFL müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene angebracht sein. Dabei ist die äußere Form der TFL entscheidend, nicht die der leuchtenden Fläche.
- Bei eckigen TFL müssen diese im rechten Winkel zu o.g. Ebene angebracht sein.
- Bei asymmetrischen TFL muss diese Regelung so gut, wie möglich eingehalten werden.

- Einbauhöhe: mindestens 250mm über dem Boden, höchstens 1.500mm.
- Der Innenabstand der sichtbaren leuchtenden Fläche beider TFL zueinander muss mindestens 600mm sein. Bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von max. 1.300mm darf dieser Abstand auf 400mm verringert werden.
- Der Abstand vom Außenrand der sichtbaren, leuchtenden Fläche des TFL darf nicht mehr als 400mm vom Außenrand der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.

Sichtbarkeit:
- Horizontal: 10° nach außen und innen.
- Vertikal: 20° nach oben und unten.

Elektrische Schaltung
- Die TFL müssen beim Start des Motors automatisch eingeschaltet werden.
- Wenn das Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen die TFL automatisch ausschalten.
- Dies gilt nicht zusammen mit der Lichthupe. Da dürfen die TFL an bleiben.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, das automatische ein-/ausschalten der TFL ohne Werkzeug zu deaktivieren.
- Wenn ein Schaltrelais vorhanden ist, das die TFL beim Einschalten des Stand-/Abblendlichts dimmt (ca. 50%), kann das TFL (sofern es entsprechend gekennzeichnet ist) als Begranzungsleuchte (Standlicht) verwendet werden und muss nicht deaktiviert werden.
- Werden TFL als Standlicht verwendet, muss das serienmäßige Standlicht deaktiviert werden.
__________________________________________________
So. Ich hoffe mal, das hiermit die wichtigsten Fragen geklärt werden konnten. Sämtliche Angaben können in oben verlinkten ECE-Richtlinien nachgelesen werden.

Okay bin denke ich im falschen foum........bei uns muss es fachgerecht angebracht sein und typisiert oder mustertypisiert sein.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #86
Danke, alles sehr schön kopiert.

Und nun?
 
Okay bin denke ich im falschen foum........bei uns muss es fachgerecht angebracht sein und typisiert oder mustertypisiert sein.......

Ich hoffe meine "Kommentare" zu Deinen Aussagen kamen jetzt nicht als "Angriff" rüber!?
Wenn Du "bei uns" schreibst, kann es sein, dass Du dann nicht auf Deutschland bezogen meinst?

Denn hier reicht es ja, wenn die entsprechenden Kennzeichnungen (RL00, E-Kennz.) auf dem Leuchtmittel vorhanden sind (Diese sollten dann die geforderten "leuchtseitigen" Eigenschaften wie z.B. max. Helligkeit belegen). Dann muss man(n) eben nur noch drauf achten, dass man die entsprechenden "Montagefenster" einhält und schon ist es legal montiert. keine TÜV-Abnahme o.ä.
Wir reden hier ja auch nicht von selbstgebastelten TFL, sondern von Teilen aus dem Zubehörhandel.

Ich habe z.B. flexible TFL angebaut, diese haben aber - entgegen den meisten angeboteten flex. "TFL"-Streifen - tats. sowohl E-Zulassung, als auch RL00-Kennzeichen. Also alles paletti...

Und wie gesagt: Was die "Sinnhaftigkeit" angeht: TFLler im Tunnel sind sicher deutlich sichtbarer als ein graues Auto im abendlichen Nieselregen auf der Landstraße... und diese hat's zumindest hier häufiger. Angehalten (und zur Kasse gebeten) werden die aber auch nicht.
 
Allgemein
- Tagfahrlichter müssen den ECE-Richtliniern Nr. 48 und Nr. 87 entsprechen.
Tagfahrlichter müssen der ECE Richtlinie 87 entsprechen. Nur wenn sie zusätzlich als Begrenzungslicht herhalten sollen müssen sie die ECE 48 zusätzlich erfüllen.

...
Okay bin denke ich im falschen foum........bei uns muss es fachgerecht angebracht sein und typisiert oder mustertypisiert sein.......
Typisieren kenne ich nur in anderen Zusammenhängen. Mustertypisierung gibt es schon gar nicht.
Du meinst eine Bauartgenehmigung (bei Serienprodukten üblich)?
Durch die ECE Zeichen am Glas ist das alles erledigt, es sind keine Abnahmen oder Prüfungen durch TÜV o.ä. erforderlich. Werden die die kleinen Leuchtdinger allerdings verkehrt montiert, darf man sie beim TÜV gleich wieder abbauen.
Alle technischen Voraussetzungen wurden durch Rondrian? schon in einem "TFL-Leuchten" Thread zusammengefasst.
 
Mal so nebenbei: das was hier die letzten Seiten geschrieben wurde ist ja alles gut und schön, geht aber total an der Frage ob man zur Montage der TFL die Fahrzeugfront abnehmen muß vorbei. Nach Sinn oder Unsinn der TFL oder ähnlichem wurde überhaupt nicht gefragt. :mellow:
 
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  • #90
Danke dir mein Freund :)
 
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