Tagfahrleuchten

@ Wipepi
Sorry aber die Tagfahrleuchten müssen nicht waagerecht angebracht sein, denn meine sind schräg angebracht und Eingetragen.
 

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ich find das schwachsinn, hab das noch nie gebraucht außer zum rumspielen
 
@ Wipepi
Sorry aber die Tagfahrleuchten müssen nicht waagerecht angebracht sein, denn meine sind schräg angebracht und Eingetragen.

Sorry, aber von waagrecht habe ich nicht gesprochen !! bitte richtig lesen.
Auch wenn sie senkrecht stehen müssen sie im rechten Winkel zur Fahrzeugmittelachse angebracht sein !!
Wenn ein TFL eine ABE besitzt muß Sie nicht eingetragen sein !!
mfg
wipepi
 
Weder Standlicht noch TFL dürfen weiter als 400mm vom äußersten Punkt entfernt sein. Aberwenn ich das TFL auch als Standlicht benutz, gilt die Regelung nicht?

Nicht das Standlicht, sondern die Begrenzungsleuchten dürfen nicht weiter als 400mm vom äußersten Punkt entfernt sein.

Wenn das Standlicht nicht weiter als 400 mm vom äußeren Punkt enfernt ist, gilt es als Begrenzungsleuchte und eine weiter Begrenzungleuchte ist dann nicht vorgeschrieben.

StVZO 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.
 
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