Spitzengeschwindigkeit

ElocinBoat

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Fahrzeug
Dacia Duster Mk3 1,2TCE 4x4 Expression
Servus, weiß jemand ob der Duster mit dem 1.2tce bei 180km/h elektronisch begrenzt ist oder ob der Motor ned mehr hergibt? Im Typenschein steht 180 ist ende. kann mir aber kaum vorstellen das der Motor da schon am Ende ist, da er bei 160 noch deutliche Kraftreserven aufweisen kann, bin aber nie über 165, deswegen die Frage.
 
@dokkeri da muss ich dir Recht geben. Alles jenseits von 160 beim Jogger gleicht eher einem Kamikaze Flug :ph34r:
 
Ich hab keine Ahnung, da es mein 1. Dacia ist vermute ich aber da der Duster 3 aus einer anderen Firmen Philosophie heraus entwickelt wurde. Ich meine es ned böse aber der Duster 3 ist das erste Modell von Dacia das mir designtechnisch sowieso technisch zusagt, ich denke das Dacia mit dem 3er duster und auch jetzt mit dem Bigster in eine andere Richtung (eher mehr richtung qualität gehen will) somit denke ich das sich der duster/bigster komplett anders fahren als alle anderen Dacia Modelle.
 
joo, mit meinem Mildhybrid bin ich auf der A980 leicht bergab auch schon 180 gefahren. Fahrfreude sieht aus meiner Sicht anders aus.
Meine persönliche noch mögliche, Wohlfühlgeschwindigkeit ist beim D3 so 130 bis 140.
Ich finde das er spätestens ab 150 an der Grenze ist.
Also leistungsmäßig ist meiner bei 150 nicht an der Grenze. Der zieht sauber, auch ohne Gefälle, auf 180. Allerdings wird er bei Wind bauartbedingt dann etwas zappeliger. Nur die Windgeräusche sind dann wirklich erheblich. Insgesamt finde ich aber Vollgas nicht kritisch und gut machbar.
 
Wenn man keinen Vergleich hat zu andern, hochwertigeren Fahrzeugen, dann findet man vermutlich das Fahrverhalten der Dacias auch bei 180 km/h als völlig unkritisch und gut machbar. Wer aber schon mal mit einem hochwertigen Fahrzeug 180 oder 200 gefahren ist, wird wohl im Dacia nie mehr schneller als 150 oder 160 fahren wollen > siehe auch #16, Kamikaze Flug beschreibt es sehr treffend. Und das ist auch beim Bigster nicht anders.
 
Vielleicht sollte man an der Stelle auch nochmal darauf hinweisen, das beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h es im Falle eines Unfalls zu einer Mithaftung führt. Bzw. es nachgewiesen werden muss, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre.

Und ja, das gilt auch für Premium-Marken und Sportwagenhersteller.
 
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