Spiel in Antriebswellen (kleiner Schlag beim Lastwechsel), und Lenkrad dreht sich wie auf Rasten

Danke @Rostfinger für dein Verständnis, welches ich mir vom Mutterkonzern Renault wünschen würde. Ich erwarte auch nicht vom Händler oder Verkäufer, dass er etwas unternimmt, was ihm überhaupt nicht obliegt und das sollte auch kein anderer Kunde tun. Verkäufer und Vertriebshändler sind letztlich die zweitkleinsten Lichter in der "Nahrungs-kette" - gleich nach dem Kunden, wobei der Verkäufer noch weniger ausrichten kann als der Vertriebler. Allerdings sollte sich sowohl der Verkäufer als auch der Händler darüber im Klaren sein, dass der Konzern gegen ihn arbeitet und er dadurch an Kundenvertrauen verliert. Insofern sägt man an seinem eigenen Arbeitsplatz oder zumindest an seiner künftigen Verkäuferprovision, wenn man den Bestandskunden frustriert.

Ein Renault- oder DACIA-Kunde welcher über den Leisten gezogen wird, ist mit Sicherheit nicht mehr bereit, denselben Fehler zu wiederholen.
Man kauft entsprechend dort, wo man sich als Kunde gut beraten fühlt und wo man auch Verständnis hat, wenn man mit einem Problem oder einem Mangel an den Händler herantritt. Sprich: Beim nächsten Autokauf schaut man ganz genau hin, woher das gekaufte Fahrzeug stammt damit der Vertrieb die Schuld nicht wieder auf den vermeintlichen Hersteller schiebt.

In dem WDR-Bericht wurde es ganz klar dargestellt und so entspricht es auch genau der Rechtslage, soweit ich auch selbst recherchiert habe. Ich bin daher der Ansicht, dass der WDR hervorragend recherchiert hat. Der "DongFeng" oder "KWID" ist ein in China produziertes Produkt, welches von Renault eingekauft und somit als "Deutsches und zugleich Renault-eigenes Produkt" unter der Marke DACIA mit Namen "Spring" hier verkauft wird. Durch die Einfuhr wurde der SPRING zu einem "Deutschen Markenprodukt". Damit ist der chinesische Hersteller raus aus jeglicher Haftung bzw. Gewährleistung und Garantie.

Welche geschäftliche Vereinbarung Renault mit dem Hersteller getroffen hat, dürfte uns Kunden letztlich egal sein und ich gehe davon aus, dass sich Renault nicht für den Eventualfall "Serienmangel" beim Hersteller abgesichert hat. Sonst würde Renault sicherlich mehr Druck auf den Hersteller ausüben. Der bei meinem Spring bestehende Mangel wurde vor ca. 1 Jahr erstmals angezeigt und dennoch gibt es nach Auskunft von Renault bis heute keine Information darüber, was die Ursache des Mangels oder Geräusches ist und niemand weiß wie es zu beseitigen ist. Ich will hier wirklich niemandem zu nahe treten, aber wer glaubt, dass ein ausgebildeter Mechatroniker oder sogar KFZ-Meister in 1 Jahr nicht herausfindet, was hier das Problem ist, der glaubt dann wohl auch noch an den Weihnachtsmann. Man stelle sich dasselbe Problem mal bei einer Wärmepumpe (oder sonstigen Heizung) vor und der Händler würde dem Hausbesitzer erklären, er müsste bereits die 2. Wintersaison frieren, weil man in den letzten 12 Monaten noch nicht feststellen konnte, warum die Heizung nicht funktioniert. Dieses Beispiel nur, weil es schon jemanden gab, der meinte, dass man ja Garantie hätte und man es nicht so eng sehen soll.

Das Risiko war Renault-Deutschland in dem Moment bewusst, wo sie das Auto für Deutschland orderten bzw. in Auftrag gaben. Man erhoffte sich vermutlich aufgrund der hohen Gewinnmargen, dass es trotz kleiner Mängel rentabel sein wird; selbst dann wenn Garantiereparaturen auf eigene Kosten durchgeführt werden müssen. Und ich gehe einfach mal davon aus, dass die Gewinnspanne bei einem Verkaufspreis von ca. 22.000 € so hoch ist, dass das Risiko seitens Renault einfach als zu gering eingestuft wurde bzw. man inständig hoffte, dass es keinen Rückruf oder Serienmangel geben wird.

Jetzt wo es zu Problemen kommt, oder sich vielleicht (Annahme) sogar herausstellt, dass ein Serienfehler vorliegen könnte, erklären uns die Händler und Werkstätten, dass "der Hersteller" nach Lösungen suchen würde und nur die "Garantieleistungen" zulässt, die er auch abgesegnet hat und an die an die Werkstätten bezahlt. Diese Auskunft ist nach meiner Rechtsauffassung falsch denn Renault hat mit dem Import und dem Verkauf als "DACIA-Spring" die Verpflichtung des Herstellers übernommen und ist damit auch für die Gewährleistung verantwortlich. Man bindet uns Kunden sozusagen einen Bären auf indem man uns Glauben macht, der chinesische Hersteller würde sich um das Problem kümmern.

Wenn ihr selbst Händler seid und ein Produkt in China fertigen lasst und dieses nach Deutschland importiert und es hier in Deutschland als eigene, selbst produzierte Ware verkauft, dann seid ihr auch als Händler oder Vertrieb für die Gewährleistung verantwortlich. So lauten nun mal die rechtlichen Bestimmungen und genau aus diesem Grund habe ich auch schon entsprechende Erfahrungen mit einem Händler gemacht, der seine als "Deutsches Produkt" verkaufte Ware haften musste. Der Hersteller war in dem Fall fein raus. Ich hatte schon Angst, im Ausland gegen den Hersteller klagen zu müssen, bis man mir erklärte, dass der Importeur derjenige ist, der für die Gewährleistung haftet.

Genau in dieser Misere steckt jetzt DACIA bzw. RENAULT als Mutterkonzern. Und genau deshalb sollte sich niemand damit abspeisen lassen, dass man auf "Vorgaben oder Lösungen des Herstellers" warten müsse. Für die Mängelbeseitigung ist allein Renault als Importeur zuständig.

Zuletzt bleibt nur das, was @Rostfinger empfiehlt: Noch während des 1. Jahres nach Fahrzeugübergabe reklamieren und sich den Mangel bestätigen lassen denn innerhalb dieser Frist muss der Kunde nicht nachweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugüber-gabe bestand. Die Beweisumkehr erfolgt erst nach 1 Jahr; zumindest für Fahrzeugüber-gaben nach dem 31.12.2021. Davor galt die 6-Monatsfrist.

Sollte der Händler bzw. die Werkstatt die Bestätigung der Mangelanzeige ablehnen, wie das leider auch schon berichtet wurde, dann hilft nur ein Einschreiben mit Rückschein. Nach Vollendung eines Jahres besteht zwar noch Garantie, aber dann gilt die Beweisumkehr und der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe bestand. Und da lt. Garantiebedingungen von Renault-Dacia Verschleißteile und Folgen eines Defektes von Verschleißteilen (also z.B. Getriebe fliegt durch den Innenraum und zerstört dort etwas oder verletzt im schlimmsten Fall Menschen) nicht unter die Garantie fallen, dürfte jedem klar sein, wer das neue Getriebe bezahlt wenn es defekt sein sollte und der Mangel nicht innerhalb eines Jahres angezeigt wurde. Sicher gibt es Leute, die das nicht glauben oder widerlegen; deshalb betone ich an dieser Stelle nochmals zur Verdeutlichung, dass dies meine Auffassung ist, die sich auf die Garantiebedingungen stützt die mir zu meinem Fahrzeug vorliegen.
 
Ich kann voll und ganz den Frust der Springfahrer, die das unangenehme Geräusch haben, verstehen.

Was soll den der Händler (Verkäufer) jetzt tun. Er hat keinen Handlungsspielraum. Er hat auch keinen Maulkorb. Er hält sich an das was in seinem Händlervertrag steht.

Meldet innerhalb der Frist ein Kunde einen Schaden, prüft er ob es so ist. Anschließend schreibt er ein Ticket an die Zentrale. Diese prüft und gibt dem Händler Rückmeldung.
Macht es das nicht, handelt eigenmächtig, bekommt er seine Kosten nicht erstattet. Das ist nicht nur im Renault/Nissankonzern so. VW und deren Töchter machen das auch so,

Fallbezogen liegen Dacia schon einige Tickets vor. Um das Einzuordnen......was ist die Ursache und wie kann Abhilfe gemacht werden......... ist den Händlern nicht bekannt.
Was ich überhaupt nicht gut finde, der Kunde wird abgewiesen und vertröstet.
Schadensbegrenzung kennt Dacia nicht. Wieso auch. VW hat es doch vorgemacht. Der Betrug wurde aufgedeckt. Trotzdem wurden die Fahrzeuge mit der Betrugssoftware freißig weiterhin ohne Umsatzverluste verkauft.

OK es handelte sich nicht um einen eventuellen Betrugsfall wie hier bei einem Dacia Spring. Was aber noch lange nicht sagt, das an dem Problem gearbeitet wird. Da die Wege lang sind sich mit dem Cooperationspartner in China ins Vernehmen zu setzten wird es dauern. Nur die wissen welche Bauteile am Band von welchem Hersteller verwendet wurden.

Mein Tipp:
Wer die Geräusche hat, sollte sich von seinem Händler bestätigen lassen, das er Kenntnis hat und ein Ticket abgesendet hat. Das Datum ist entscheident um einer Beweislastumkehr aus dem Weg zu gehen.
Grundsätzlich hast Du zwar recht - und natürlich hat jeder der einen subjektiven Mangel hat das Recht das zu beanstanden und Abhilfe zu fordern. Aber es werden immer wieder die Sachverhalte durcheinander gekegelt.

1. Gewährleistungsrecht - das setzt Du nur gegen Deinen Händler durch, wo Du das Fahrzeug gekauft hast. Da hat Renault NICHTS mit zu tun. Die Händler versuchen das aber gern an Renault weiterzureichen indem sie Garantie geltend machen. Das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun. Und nur hier gibt es das Problem mit der Beweislast. Der Einzige Sinn die Ansprüche per Gewährleistung an den Händler zu stellen ist, wenn man das Ziel hat sein Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis (abzüglich der Nutzungsentschädigung) zurück zu erhalten. Das nennt man Wandlung.

2. Garantie. Die hast Du mindestens 3 Jahre und da brauchst Du den Händler nur dafür, dass er es an Renault weitergibt. Da wird auch nicht gewandelt. Aber dort gibt es auch nicht das Problem mit der Beweispflicht.

Also jeder der sein Auto zurückgeben will muss an den Händler ran, idealerweise im ersten Jahr. Wer aber einfach nur das Problem abgestellt bekommen möchte, muss sich an Renault/Dacia halten. Dafür hat man die ganze Zeit der Garantie, um das anzumelden.

Was nur dem Einzelnen evtl. hilft ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit / der Medien um dem Konzern Schaden zuzufügen. Da gibt es schon die Möglichkeit, dass der dann per Schweigeverpflichtung eine Sonderlösung angeboten bekommt. Alle anderen gehen aber leer aus - und noch schlimmer - haben einen Schaden dadurch, da das entstehende schlechte Image den Wiederverkaufwert beeinflusst.

Und noch ergänzend: Bei der Gewährleistung geht es NUR um Mängel die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Genau das ist die Beweispflicht dieses nachzuweisen. Bei der Garantie geht es aber auch um Mängel die während der Garantiezeit auftreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem WDR Beitrag ist doch eindeutig erwähnt was zu tun ist. Ab zum Anwalt und der soll ein Beweissicherungsverfahren über einen gerichtlich (das ist wichtig) bestellten Sachverständigen in die Wege leiten. Alle weiteren Diskussionen zu dem Thema sind zwecklos, da Renault/Dacia sich weigert den Mangel anzuerkennen. Das Verfahren läuft dann im übrigen gegen den Händler, von dem du das Fahrzeug hast.
 
Ich habe in zwei Wochen einen Wartungstermin mit meinem Händler vereinbart - auf den Tag genau ein Jahr nach Erstzulassung. Bin heute nach langer Zeit mit dem Springele gefahren, den überwiegend meine Frau fährt, weil ich die Frage des Herrn aus dem Autohaus, ob noch etwas anderes anläge, als die Wartung, nicht beantworten konnte .Diese Frage kann ich nun beantworten: Es gibt heftige Lastwechselreaktionen im Antrieb.
Wie soll ich mich jetzt beim Termin verhalten? Vorher Sägemehl ins Getriebe kippen, um den Händler zu schonen?
Im Ernst, die Nachfrage des Autohauses kann im güstigsten Fall als Indiz gesehen werden, sich gegebenfalls einlassen zu müssen. Ich bin aber bei möglicherweise zu erwartenden Auseinandersetzungen leider nicht so gut aufgestellt. Ich habe echte Schwierigkeiten mit Leuten umzugehen, die offensichtlich unehrlichen fake einsetzen, oder dazu angewiesen sind (Renault Deutschland?, um auch in diesem post mal eine Verschwörungstheorie zu platzieren (sic!))
So, wie das Gefährt heute gefahren ist, will ich es jedenfalls nicht behalten.

Grüße
treppenweg
 
Zu dem Thema ist doch schon alles gesagt. Wenn du dich nicht auf Diskussionen einlassen möchtest schriftlich reklamieren. Wichtig für dich, es sollte möglichst innerhalb der einjährigen Beweislastunkehr passieren , also mindestens einen Tag vor der EZ. Dann hast du bessere Karte im Streitfall vor Gericht.
 
Zu dem Thema ist doch schon alles gesagt. Wenn du dich nicht auf Diskussionen einlassen möchtest schriftlich reklamieren. Wichtig für dich, es sollte möglichst innerhalb der einjährigen Beweislastunkehr passieren , also mindestens einen Tag vor der EZ. Dann hast du bessere Karte im Streitfall vor Gericht.
genau so ist es. Termin vor uns zurück. Schnellstmöglich ohne Termin zum Verkäufer und reklamieren. Nur so bist du auf der sicheren Seite.

Wenn der Verkäufer dich "Abwimmelt"........einfach einen Auftrag erteilen und das Fahrzeug bei dem Verkäufer lassen damit er wie auch immer das richtet. Um das zu untermauern nochmals in schriftlicher Form.

Eine weitere wirkende Möglichkeit ist.........du lässt das Fahrzeug einschleppen mit der Begründung "schlagende Geräusche im Antrieb". Kostet zwar Zeit und Nerven und der Verkäufer muss handeln. Leihwagenstellung ist gegeben.

Nach drei bis vier Werktagen nachfragen. Der kostenlose Leihwagen zurückgeben. Nicht lange Fragen, Probefahrt machen........ist es immer noch so........wieder einschleppen lassen. Vermutlich unternimmt der Verkäufer wieder nichts. Machts auch nichts. Also das gleiche Spiel von vorne und zum dritten mal den Spring zu dem Verkäufer.......also einschleppen lassen. Leihwagen kostet nichts.Wie der

Jetzt ist der in der Bewiespflicht und die gesetzlichen Vorgaben zu einer Wandlung sind erfüllt. Jetzt muss der Verkäufer reagieren und nicht du. Wie der Verkäfer ( Vertragspartner ) reagiert kann dir egal sein.

So habe ich das vor einigen Jahren mit einem einspurigen Fahrzeugen gemacht. Mir wurde der volle Verkaufspreis erstattet. Ohne Rechtsschutzversicherung und Anwalt.
 
Nun fahre ich aber sehr gerne mit diesem Vehikel. Ist denn da keine technische Lösung in Sicht, auf die ich mich gerne einlassen würde?

beste grüße
treppenweg
 
Schaue dir mal das Vidio vom 13.10. in Next Mouve an. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll es von Dacia eine Lösung geben, b.z.w. wurde schon gehandelt.
 
Ich habe in zwei Wochen einen Wartungstermin mit meinem Händler vereinbart - auf den Tag genau ein Jahr nach Erstzulassung.
Auch wenn ich die Ratschläge der Anderen nochmal wiederhole:

@treppenweg -höre drauf, denn der Termin "auf den Tag genau 1 Jahr nach Zulassung" ist genau 1 Tag zu spät und genau deshalb hat dir dein Händler oder Werkstatt vermutlich diesen Termin gegeben und erreicht, was man erreichen wollte - nämlich dass du dann den Nachweis erbringen musst, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorhanden war. Das dürfte dir oder einem Sachverständigen recht schwer fallen zumal die Gerichte da keinen Spielraum haben.
Es sei denn das Fahrzeug wurde dir wirklich erst nach der Erstzulassung übergeben, was ja meistens der Fall ist. Dann hast du vielleicht noch Spielraum. Schau also in deine Unterlagen, wann dir das Fahrzeug übergeben wurde und du deine Unterschrift unter die Übergabe gesetzt hast und dann rechnest du genau + 1 Jahr minus 1 Tag aus und an dem Tag stehst du allerspätestens mit dem Auto vor der Tür und beklagst den Mangel und lässt ihn vor allem dokumentieren. Wenns geht nicht kurz vor Feierabend sondern früh morgens.

Ohne Quittung oder Nachweis verlässt du nicht den Laden! Ggf. muss dir die Polizei sogar helfen im Rahmen der "Wahrung eines zivilrechtlichen Rechtsanspruchs". Das wissen leider nicht alle Polizeibeamten obwohl es in den jeweiligen Landesgesetzen/Aufgabenzuweisungen der Polizei drin steht. In dem Fall musst du die Polizisten mit der Nase drauf stoßen und dir ggf. die Dienstnummer aushändigen lassen und mit einer Beschwerde drohen, wenn sie nichts machen. Dann nämlich haftete der Dienstherr für den Fehler des Beamten und du kannst deinen dadurch entstandenen Schaden gegenüber der Polizeibehörde geltend machen. Und vom Land bekommst du deinen Schaden voraussichtlich schneller erstattet als von deinem Autohaus, weil sich das Land nicht aus der Pflichtverletzung herauswinden kann.
Viel Glück - und bitte nicht einwickeln lassen.
 
Heute Anruf von Dacia erhalten , also man wollte nicht direkt sagen das, man die Mängel auftreten ,nach dem ich aber gesagt habe das es eine ganze Reihe von Spring fahrern gibt die das Problem haben ,von Antriebswellen aus tausch und und gibt, konnte man das ja nicht mehr verneinen .
Man ist also immer noch auf der Suche nach dem richtigen Fehler ,behalten das aber im Auge ,mein AH bekommt Bescheid , ob man bei mir einen Fehler findet ,dauert aber noch bis Ende August .
Es ist also nicht so das das at Akta liegt.
Tut mir leid, wenn ich deine Hoffnung dämpfen muss, aber die Antwort die du da erhalten hast, ist die Ausrede im Originalton den alle Kunden zu hören bekommen, die mit dem Mangel des Geräusches der Antriebswellen ankommen.

Erst wenn man Nägel mit Köpfen macht und per Einschreiben erklärt, dass 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind und man um einen Termin bittet, wann der Wagen entgegengenommen und der Kaufpreis erstattet wird, erhält man den Text den ich als Screenshot aus meiner Antwort des Händlers von Renault-König ausgeschnitten habe.

Demnach gibt es überhaupt keinen Mangel und auch nichts was man reparieren könnte. Damit hat zumindest Renault-König die Sache at Akta gelegt.

Da ich nachhakte und nachfragte, warum die Werkstatt von Renault-König, wo ich meinen Spring hingebracht habe, mehrere Tage für Diagnose und Reparatur brauchte, antwortete der Filialleiter, dass er es auch nicht verstünde, warum man einen derartigen Aufwand betrieben hätte. Er ist sogar der Meinung, dass ich zufrieden sein müsste, denn ich hätte ja sogar eine 72-monatige Garantieverlängerung. Aber die hilft mir in keiner Weise, wenn er erklärt, es läge kein Mangel vor. Was ein Garantiefall ist und was nicht, entscheidet letztlich Renault-König weil eine Garantieleistung immer eine freiwillige Leistung ist.

Der Händler beruft sich im Übrigen mit "at Akta" bzw. "die Sache wäre für ihn erledigt" auf klare Abwägungen nebst Rücksprachen mit den Rechts -und Garantiesachver-ständigen. Daher möchte er zur Angelegenheit auch nichts weiter schreiben.
Für mich heißt das nichts anderes, als dass er eine klare Weisung erhalten hat, nichts mehr zum Sachverhalt zu sagen und dass man es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.
Entsprechend muss ich dir leider widersprechen, dass man an einer technischen Lösung arbeitet oder den Fehler noch suchen würde.
Ich gebe denen und dir Recht, dass sie an einer Lösung gesucht haben. Allerdings hat man diese Aufgabe von der Rechtsabteilung suchen lassen die ganz offensichtlich auch eine Lösung gefunden haben. Eben leider nur nicht die Lösung, die wir Kunden uns erhofft haben.

Ich kann mir vorstellen, dass es hier im Forum Leute gibt, welche die beiden Auszüge in der Anlage anders verstehen. Ich jedenfalls verstehe es so, wie der Händler es selbst zitiert:
"Ich meine das tatsächlich so, wie ich es schreibe!"
 

Anhänge

  • Email Renault-König.png
    Email Renault-König.png
    91,8 KB · Aufrufe: 19
  • Bildschirmfoto 2023-10-17 um 00.41.12.png
    Bildschirmfoto 2023-10-17 um 00.41.12.png
    85,1 KB · Aufrufe: 20
Zuletzt bearbeitet:
Eine Lösung konnte ich da nicht entnehmen. Man bezog sich das lediglich auf den schon geteilten Beitrag in der Mediathek, wo darauf hingewiesen wird ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten, weil Dacia sich stur stellt.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.273
Beiträge
1.022.244
Mitglieder
70.975
Neuestes Mitglied
musty47
Zurück