Reparierter Neuwagen behalten oder austauschen?

Ist doch egal, solange orgelt man Kilometer auf den Unfallwagen...

Und ich könnte kein Auto besitzen wo ich immer im Hinterkopf hätte das es ein Unfallwagen ist


Hast natürlich Recht, obwohl ich hatte früher einen Freund, der kaufte bei Renault in Köln neuwertige Unfallwagen billig auf und reparierte die, Ließ die neu vermessen was schriftlich dokumentiert wurde und verkaufte diese dann billig.
Seine Firma hatte den Zusatz .. EU-Unfallwagen.
Da hab ich einige Autos zur Zufriedenheit von gekauft.
Leider lebt der nicht mehr.
 
Neuwagen !

Der 1.2 TCe ist nicht mehr bestellbar und du hast Chancen, den neuen 1.3er mit besserer Abgasnorm zu bekommen. Zusätzlich ca. weitere 5 Monate "kostenlos" Autofahren. Lass dem Händler den Gewinn und nimm dir die andere Bereicherung.
 
Dann soll die gegnerische Versicherung 13 000 € Reperaturkosten + 3 350 € Wertminderung + 350 € Nutzungsausfall bezahlen, insgesamt also 16 700 € .

Bei einem Neuwert von 14 600 €. :wacko:

Würde mich sehr interessieren, welche Versicherung das reguliert.

Jep ist seltsam, aber das ist so.

Es gibt da eine 130% Regel, falls die Reparaturkosten nicht 130% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen darf repariert werden, das wären dann also 18.980,00 €.

Ich würde übrigens auch auf jeden Fall den Neuwagen nehmen, bis der da ist hast Du ein Auto und Du hast dann in einigen Monaten wieder ein wirklich neues Auto.
 
Zu gut deutsch: Der Geschädigte wurde durch Versicher und Werkstatt über den Tisch gezogen!

Du hast sicher in einigen Punkten Recht, aber das Ergebnis ist doch für den Geschädigten nicht so viel schlechter, er hat bis zum Zeitpunkt der Lieferung seines neuen Autos ein Auto und er bekommt auch einen Neuwagen.
 
Zu gut deutsch: Der Geschädigte wurde durch Versicher und Werkstatt über den Tisch gezogen!

Beim Unfall unseres MCV`s vor 3 Jahren beliefen sich die Kosten für das Leihfahrzeug während der Instandsetzung auf irgendwas mit 2.000.-€.
Welcher Betrag wäre dann erst angefallen wenn man schon im Vorfeld dieser Instandsetzung gesagt hätte, - keine Rep. sondern Neufahrzeug, nachdem man den Geschädigten sorgfältig informiert hätte?

Der Versicherer hat sich hier einen fetten Batzen Geld gespart und die Werkstatt hat einen satten Auftragswert für die Instandsetzung an Land gezogen.
Eine Winwin-Situation für alle Beteiligten, - außer für den Geschädigten. :(
 
Zum TE und der eigentlichen Frage: Nimm den Neuwagen - aber nicht zwingend bei dem Händler.

Bezüglich "Versicherer hat Geld gespart": Kann ich so nicht nachvollziehen. Der Versicherer zahlt 16.700 Euro bei einem Neuwert von 14.600 Euro. Man muß hier sicherlich den Wiederbeschaffungswert = dem Neuwert setzen. Die Wiederbeschaffungsdauer richtet sich aber nicht nach dem, was der Händler vor Ort bieten kann (als 3 Monate und länger), sondern ist "markt- und ortsüblich". Aktuell sind bei mobile.de 71 Dokker mit dem TCe-Motor verfügbar, eine gute Anzahl davon auch sofort verfügbar. Die Wiederbeschaffungsdauer würde also bei ca. 14 Tagen liegen - und nur für diese Zeit stünde ein Leihwagen zu. Alternativ der Nutzungsausfall - aber nie beides. Entweder ich kann mein Auto nicht nutzen und bekomme dafür eine Entschädigung oder ich bekomme einen anderen fahrbaren Untersatz. Das ganze übrigens analog dann auch bei einer durchzuführenden Reparatur, wenn wir keinen (wirtschaftlichen) Totalschaden haben - hier dann maximal für die Reparaturdauer.
Ich gehe mal davon aus, daß hier durchaus vernünftig reguliert wurde und sicherlich auch im Gutachten etwas zum Wiederbeschaffungspreis und zu -dauer gesagt wurde.

Wenn der TE nun das reparierte Fahrzeug hat mit allen Unterlagen und sich einen Händler sucht, der dieses Fahrzeug plus einen Betrag x tauscht gegen ein Neufahrzeug, sollte er keine Kosten haben. Das Fahrzeug ist fahrbereit und er könnte damit sogar ein längeres Stück zu einem anderen Händler fahren.

Schön ist sicherlich anders - aber über den Tisch gezogen wurde er aus meiner Sicht nicht.

Ach ja - ich bin seit über 26 Jahren selbstständiger Versicherungskaufmann und seit über 30 Jahren in dem Gewerbe tätig.
 
Ach wf.... gib doch bitte genau das... Lesen ist offenbar nicht Deine Stärke, Textverständnis noch viel weniger.
 

Wow, Du bist ja tatsächlich auf dem neuesten Stand - also vor 18 Jahren... (Zitat: "Verkehrsrecht aktuell - Ausgabe 05/2000"). Aber wirf Du mir mal ruhig vor, "nicht auf der Höhe zu sein", gell. Soviel zum Thema "Lesen und Textverständnis".

Außerdem steht da im wesentlich nichts anderes, als das, was ich geschrieben habe.

Und zur Wiederbeschaffungsdauer: Es gibt aktuell 49 Fahrzeuge, die sofort verfügbar sind (zumindest auf mobile.de, wo ich mal fix reingeschaut habe): https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/...ray=PS&minPowerAsArray=PS&scopeId=C&usage=NEW

Also schlichtweg mal mit einem der Händler dort (und da sind durchaus auch Markenhändler dabei) Kontakt aufnehmen, Interesse an dem Fahrzeug bekunden, das alte Fahrzeug anbieten (die Schadenunterlagen mitschicken) und ein Angebot einholen. Ich bleibe bei maximal 14 Tagen Wiederbeschaffungsdauer und somit - bei entsprechender Abrechnung der Versicherung auf Basis "wirtschaftlicher Totalschaden" - maximal wahlweise 14 Tage Nutzungsausfall oder Mietwagen. Und keine 5 Monate, wie Du sie anführst - das ist selbst bei Luxusfahrzeugen nicht zu realisieren.
 
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