Reifenwechsel von 195/55R16 auf 205/55R16

In meinem fall lautet sie:
e2*2001/116*0314*94
:( Und nu?
Würde mich auch interessieren, denn auch bei mir weichen die letzten beiden Ziffern von dem Gutachten ab. Hier im Forum habe ich Zulassungen mit verschiedenen Endziffern gesehen, bei denen der 205er Reifen eingetragen war. Sind die letzten zwei Ziffern evtl. nicht entscheidend?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #93
*94 versus *49 : Da tippe ich zu 99% auf einen Zahlendreher , von wem auch immer verursacht :)
Ich auch ;)
Entweder man sucht sich ein anderes Vergleichgutachten, oder lässt den Prüfer mal nachsehen ob es *49 überhaupt gibt. Oder man schreibt den Fehlgenhersteller an und macht ihn auf den evtl Zahlendreher aufmerksam.
 
Ich glaube nicht an einen Zahlendreher, zumal bei mir zwei ganz andere Ziffern stehen. Aber wahrscheinlich kommt es auf die letzten beiden Ziffern gar nicht an, denn laut Ingenieurbüro Schaller GmbH gilt folgendes:

Um das richtige Fahrzeug auszuwählen, vergleichen Sie die Nummern der Betriebserlaubnis mit der Betriebserlaubnisnummer Ihres Fahrzeuges. Diese finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1) im Feld „K“. (im Bild auf dem Ausschnitt der ABE sehen Sie die Betriebserlaubnisnummer „e1*2007/46*0316“). Stimmen die Nummern überein, können weitere Prüfschritte vorgenommen werden. (Die letzten 2 Ziffern im Fahrzeugschein sind nur der Änderungsstand und meist für die ABE nicht von Bedeutung).

Ich selbst hatte letzte Woche beim TÜV Nord online eine technische Anfrage gestartet und pdf-Dateien von Gutachten und Zulassungen mit der Benennung von 205/55 R16 beigefügt. Antwort des TÜV Nord:
  • grds. Einzelabnahme für ca. 122 € + Kosten der Eintragung
  • 205/50 geht problemlos
  • 205/55 wird schwierig oder teuer
  • die üblichen Argumente: Tachoabweichung, wegen des größeren Querschnitts höhere Belastung der Felge etc.
  • ProLodgys Vergleichsgutachten akzeptieren die nicht, weil darin nicht 205/55, sondern 205/50 und damit ein anderer Querschnitt genannt wird.
Inzwischen sind weitere Anfragen raus und zwar an meinen "Freundlichen" sowie an den TÜV SÜD. Letzterer hat ja das anhängende Dokument abgestempelt. Mal abwarten, ob das hilft ...
 

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  • EG-Typgenehmigungsbogen.pdf
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Zwischennachricht:

Der TÜV Süd ist zumindest schnell. Allerdings meinen die auch, dass Reifen in Größe 205/55 R16 ohne Einzelabnahme nicht zulässig sind. Der TÜV Süd schreibt:

In der anhängenden Datei "Serienbereifung" ist für Ihr Fahrzeug mit der EG-Fahrzeugbetriebserlaubnis Nr. e2*2001/116*0314*72 (siehe Feld K Ihrer ZBI) die „Serienbereifung“ benannt. Diese Reifengrößen sind durch die BE (Betriebserlaubnis) abgedeckt. Diese Reifengrößen können Sie wechseln, ohne dass Sie noch etwas tun müssen. [Anm. von mir: also nur 185er und 195er]

Wechseln Sie auf eine andere als die hier genannte Größe, müssen Sie schauen, was in dem Gutachten (ABE, Teilegutachten) zur Felge geschrieben steht. Hier kann es notwendig werden, einen Sachverständigen des Technischen Dienstes von TÜV SÜD mit einer Begutachtung Ihrer neuen Räder/Reifen-Kombination zu beauftragen. Wenden Sie sich dazu bitte an ein Technisches Service Center (TSC) von TÜV SÜD in Ihrer Nähe.


Jetzt warte ich noch die Rückmeldung des Autohauses ab. Hoffe irgendwie, dass dort schon mal ein ähnlicher Döskopp wie ich mit dem gleichen Problem war, so dass die weitere Infos und vielleicht Gutachten vorrätig haben. Fortsetzung folgt ...
 

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  • Serienbereifung.pdf
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Das war wohl nix. Antwort des Autohauses:

"Hallo Herr xxx,

der TÜV-Prüfer in unserem Haus empfiehlt Ihnen mit Ihrem Fahrzeugschein
direkt zur TÜV-Station xxx zu fahren um Ihre Anfrage zu klären.

Mit freundlichem Gruß

xxx
Lagerleiter"


Damit beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Mehr Aufwand werde ich in der Sache nicht betreiben.
Habe jetzt doch wieder die standardmäßig zugelassenen Ganzjahresreifen von Nexen in 195/55 R 16 bestellt. Mit deren Fahrverhalten bin ich ja durchaus zufrieden. Fahre diesen Typ jetzt schon rund 150.000 km.

Allen anderen, die noch auf 205 wechseln wollen, drücke ich die Daumen.
 
Danke für deine Erfahrungen!

Hab von der Thematik auch wieder Abstand genommen, weil sich bei mir ein ähnlicher Spießrutenlauf andeutete.

Dann eben nicht :D

(TÜV Nord Lübeck)
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #98
Ihr braucht kein Vergleichsgutachten. Das kann nur die Sache vereinfachen.
Der Sachverständige rechnet den Abrollumfang aus, ist er innerhalb der Toleranz bleibt einem eine Tachoangleichung erspart. Das ist hier ganz knapp der Fall. Aber jeder mit nem ELM327 und ein Android Handy kann das umändern. Alternativ ein Windows Laptop.
Dann geht es um Freigäningkeit. Da fährt man auf Holzkeil und macht ein Verschränkungstest. Da ist massiv Platz beim Lodgy. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand. Jede Viertelstunde kostet dich einen Betrag X.
Dann wird alle dokumentiert und ein Gutachten geschrieben.
Ich kann nicht verstehen warum so Angst vor dem TÜV hat. Mehr wie Nein sagen kann er nicht, ist aber sehr unwahrscheinlich weil es schon andere getan haben. Reden kostet nichts ;)
 
Wenn man einem Reifenhändler spricht macht der evtl einen Deal. Du kannst sie zurück geben. Musst halt zwei Mal Montage zahlen.
Du kannst ein User hier fragen ob er dir Mal die Reifen inkl Felgen leiht.
Aber es gibt keinen technischen Grund der gegen eine Eintragung spricht solange man sein Auto nicht tiefer legt. Es haben schon einige hinter sich, keiner wurde heim geschickt. Und es gilt immernoch du musst bes nicht am Wohnort eintragen lassen. Du kannst also theoretisch auch ne Rundreise machen bis es jemand einträgt.
 
Da scheint der Tüvprüfer keine Lust zu haben. Habe die 205er erst auf den Original Stepway Felgen eintragen lassen und dann nochmal auf 7,5x16 inkl. Tieferlegung. Einzige Einschränkung: keine Schneeketten zulässig.
 
205 55 16...
 

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Nur mal nachgefragt: warum nicht gleich auf 17Zoll gehen mit 205/50? Hab ich beim Lodgy so gemacht und ist zugelassen...
 
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