Reifen eintragen

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Manchmal steht dort aber auch " unverzüglich in die Papiere einzutragen ".

Ja steht ja auch so drin und meine Frage ist nur muss es auch im Brief eingetragen werden oder nur im Schein. um mehr geht es mir auch nicht.
 
So ist es:

Die Eintragung muß in Brief und Schein vorgenommen werden.

Wie Cingsgard schon geschrieben hat, muß eine Eintragung sowohl im Fahrzeugschein wie auch im Fahrzeugbrief vorgenommen werden.
Wie der Ablauf jetzt ist wenn der Brief bei der Bank liegt, das kann ich dir leider nicht sagen. Da solltest du den Banker deines Vertrauens dazu befragen. Im schlimmsten Fall ist eine Eintragung überhaupt nicht möglich da das Fahrzeug ja der Bank gehört und die das nicht möchten?! Aber das klär am besten mit der Bank ab.
Wenn du dann weißt wie der Ablauf ist kannst du es ja mal hier schreiben, das würde mich nämlich auch interessieren.
 
Ich hatte auch schon mal ein Fahrzeug finanziert und Felgen und ein Fahrwerk verbauen lassen.

Ich habe bei der Bank angerufen, sie mögen den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle senden, damit ich die Eintragung vornehmen lassen kann.

Nach der Eintragung sendet die Zulassungsstelle den Brief auch wieder zurück zur Bank.

Man muß eben zusätzlich zur Eintragungsgebühr auch das Porto an die Zulassungsstelle entrichten.
 
Wie Cingsgard schon geschrieben hat, muß eine Eintragung sowohl im Fahrzeugschein wie auch im Fahrzeugbrief vorgenommen werden.

Moin,

diese pauschale Aussage ist einfach falsch.

Es steht in der Abnahmebescheinigung nach §19 drin ob eine Eintragung zwingend gemacht werden muß oder ob das mitführen der Bescheinigung reicht.
Wenn letzteres der Fall ist muß man sich doch den bürokratischen und kostspieligen Weg nicht antun. Jeder der einen Handschlag macht wird natürlich bezahlt.
 
Der unterschied zwischen ABE und Gutachten.

Mit der ABE braucht nichts eingetragen, geprüft und abgenommen werden.
Es reicht, wenn man die ABE im Handschufach mitführt.

Gutachten:
nach dem Einbau muß man das Fahrzeug zusammen mit dem Gutachten bei einer Prüforganisation vorführen.

Dort wird der sachgerechte Einbau und die technische Bedenkenlosigkeit in einem Prüfbericht dokumentiert und dem Fahrzeughalter ausgehändigt.

Bis vor geschätzten 20 Jahren mußte man dann anhand des Prüfberichtes das ganze im Fahrzeugschein eintragen lassen, was nochmal richtiges Geld kostete. :angry:

Heute reicht es, wenn man auch hier das Prüfgutachten (in Kopie) im Fahrzeug mitführt.

edit:
das ganze gilt in erster Linie für sog. "Anbauteile".
Leistungsänderungen und umfangreiche Umbauten an Fahrwerken können aber trotzdem einen Eintrag im Schein notwendig machen, wenn es die Prüforganisation in ihrem Abnahmeprotokoll vorschreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

diese pauschale Aussage ist einfach falsch.

Es steht in der Abnahmebescheinigung nach §19 drin ob eine Eintragung zwingend gemacht werden muß oder ob das mitführen der Bescheinigung reicht.
Wenn letzteres der Fall ist muß man sich doch den bürokratischen und kostspieligen Weg nicht antun. Jeder der einen Handschlag macht wird natürlich bezahlt.

Du hast vollkommen Recht.

Aber hier ging es ja jetzt nicht darum ob eingetragen werden muß oder ob das mitführen ausreicht, sondern ob eine Eintragung lediglich im Schein durchzuführen ist oder auch im Brief.
Und Sasma hatte ja auch geschrieben das in seinerm Abnahmebericht steht " muß umgehend eingetragen werden".
 
Die Eintragungen werden nur im Teil 1 der Zulassung eingetragen. Ich habe mehrere Fahrzeuge mit vielen Eintragungen, und bis zu 2 Beiblättern für Teil 1 und in keinem wurde irgend etwas im Teil 2 der Zulassung eingetragen.Auch alle meine Eintragungen für den Pickup stehen nur im Teil 1.
 
Vielleicht arbeiten die Zulassungsstellen nicht immer alle gleich. Meine Eintragungen für meinen Fiat Grande Punto wurden in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eingetragen.

Mir war es recht so, denn dadurch mußte ich nicht die ganzen Bescheinigungen extra mitführen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
so jetzt habs ichs geklärt.

Normalerweise reicht ein Schriftstück das mitgeführt werden muss, aner der TÜV Heini hat reingeschrieben: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.
Hat jetzt mein AH angefragt da ich das Auto mit eingetragen WR gekauft habe.
Die fordern jetztd en Brief an und lassen es bei der Zulassungstelle eintragen... auf ihre Kosten.:D

Es gibt also Fresszettel die mitgeführt werden müssen und welche die eingetragen werden müssen.
Kommt immer auf das Gutachten und den Prüfer an.
 
Felgen 16 zöllig

Wer hat 16 Zöller und 195/50er Bereifung auf seinem MCVII und kann mal ein Bild einstellen, möchte das mal sehen, danke?
 
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