rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht

Hier eine Kopie zu wichtigen Rechtsgrundlagen:
Mit meinem Moped bin ich IMMER mit Licht gefahren,- war und ist mein Leben, was man im Rückspiegel (hoffentlich)erkennt ....
Gruss Nobby
Mein Dacia,- hat keine Tagfahrlichtpflicht,- ( Gnade des Alters :D)
weil einfach noch nicht vorhanden ....
Und Standlichtfahren .... hinten brennen dann auch die Leuchten,- muss nicht sein.

Gruss Nobby
 
Da stimmt was nicht:

6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben (19). "

Bei meinem Dacia werden aber beim einschalten des Abblendlichts die Tagfahrscheinwerfer nicht Abgeschalten, sondern nur Gedimmt !
 
Sehe ich anders, und zwar aus dem Text der STVZO.
In §49 obiger entnehme ich:

Und jetzt? Wo sind die Juristen, wenn man sie braucht?;)

Ja, diese Eigenart der "Auslegung" hat längst begonnen.
Ob in den Religionen oder den Gesetzen, es ist immer so.:rolleyes:

Aber im Grunde muß man kein Jurist sein, um festzustellen, wenn man die offizielle Definition von "betriebsfertig" heranzieht, erscheint dort...tataaa:
"betriebsfähig"

betriebsfertig.jpg

Damit dürfte die Frage geklärt sein: ein Ausschalter ist nicht verboten
 
Bei meinem Dacia werden aber beim einschalten des Abblendlichts die Tagfahrscheinwerfer nicht Abgeschalten, sondern nur Gedimmt !
Und werden damit zum Begrenzungslicht/Standlicht.
Ein solches hast Du ansonsten nicht.

Deshalb ist es auch nicht ratsam es manuell abzuschalten.
 
Am Tag brauch ich kein Licht.
Warum schaltest Du es dann ein?
Was das Tagfahrlicht betrifft....
Es ist drin und andere sehen Dich damit besser.
Das Tagfahlicht ist nämlich nicht für Dich, damit DU besser siehst, sondern damit Du besser gesehen wirst.
 
Am Tag brauch ich kein Licht.
Ich auch nicht, aber darum geht es uns hier (in diesem Faden) nicht.

Die Frage ist:
Ist es verboten einen Schalter einzubauen, mit dem man das Tagfahrlicht ein- und ausschalten kann.

Also, bekommt man keine TÜV-Plakette mehr, wenn man es macht.
.
 
Damit dürfte die Frage geklärt sein: ein Ausschalter ist nicht verboten
Dem widerspreche ich jetzt mal.
Eine wesentliche Eigenschaft des Tagfahrlicht ist es, dass es AUTOMATISCH z.B. beim Motorstart angeht.
Getreu dem Motto:"was dran ist muss auch funktionieren" ist ein Ausschalter also nicht erlaubt.
 
Die Frage ist:
Ist es verboten einen Schalter einzubauen, mit dem man das Tagfahrlicht ein- und ausschalten kann

Wenn das TFL ab Werk serienmäßig verbaut ist, ja.
Wenn TFL selbst nachgerüstet ist, dann auch ja.
Denn auch beim selbst nachgerüsteten TFT veränderst Du die Grundlagen die zur Austellung der ABE notwendig waren und man hat dann praktisch eine unzulässige Leuchtmittelkonstellation am Fahrzeug.

Allerdings kann man bei einem selbst nachgerüsteten TFL jederzeit den ganzen Mist wieder rausschmeißen, ohne daß ein Hahn danach kräht.
 
Am Tag brauch ich kein Licht.
irgendwie Deiner Meinung,- "sich bewegende Objekte" sollte man auch ohne Licht wahrnehmen,- tagsüber !
Aber .... Sinn ... und Unsinn,- von Spurhalteassistenten, Abstandswarnern, Einparkhilfen, usw. usw.
Was können die Typen noch, die hinterm "Lenkrad" von solchen Kisten sitzen ?
Vermutlich nur mit dem Smart-Phone Termine klarmachen ... gut ,- war jetzt weit hergeholt,- ging ja nur ums Tagfahrlicht :D übrigens in zB Dänemark schon seit Urzeiten Pflicht,- auch tagsüber mit (damals) Abblendlicht zu fahren ... safety first ...
Gruss
Nobby
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist wie bei allem beim Auto. Was drin ist, muss funktionieren!

Kannst ja auch nicht einfach das ABS Steuergerät ausbauen und dem TÜV Mann erzählen, dass Dein oller Taunus es auch nicht hat...
 
irgendwie Deiner Meinung,- "sich bewegende Objekte" sollte man auch ohne Licht wahrnehmen,- tagsüber !
Es gibt reichlich Situationen, in denen Tagfahrlicht Vorteile hat.
Für Kinder z.B. ist ein beleuchtetes Fahrzeug eher als Gefahr zu erkennen.
Wenn es sehr hell ist, z.B. bei Sonnen- bzw. Gegenlicht hat das TFL ebenfalls Vorteile.
Auch in der Dämmerung wird man besser wahrgenommen, selbst wenn man selbst noch gut genug sieht.
Etc. pp.
 
Ich auch nicht, aber darum geht es uns hier (in diesem Faden) nicht.

Die Frage ist:
Ist es verboten einen Schalter einzubauen, mit dem man das Tagfahrlicht ein- und ausschalten kann.

Also, bekommt man keine TÜV-Plakette mehr, wenn man es macht.
.

Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Nein, es ist nicht Verboten einen Schalter einzubauen, mit dem man das Tagfahrlicht ein- und ausschalten kann.

und man bekommt trotzdem eine TÜV-Plakette, wenn man es macht.
 
Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Nein, es ist nicht Verboten einen Schalter einzubauen, mit dem man das Tagfahrlicht ein- und ausschalten kann.

und man bekommt trotzdem eine TÜV-Plakette, wenn man es macht.
Interessante Behauptung.
Wenn der TÜV Prüfer den Schalter bemerkt und das TFL Bestandteil der Zulassung des Fahrzeugs ist halte ich die Wette.
 
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