Probleme mit LPG Autogas

Hallo,

nochmal eine Anfrage, die Renaultwerkstatt hat bei einer Reparaturanfrage unsererseits festgestellt, das unser Reimport (Dacia Logan Werkseitig mit Gasanlage) keine Betriebserlaubnis für die Gasanlage hat, wir unser Auto so nicht fahren dürfen. Der Händler will uns ein Tüvgutachten nachschicken, ich habe jedoch erfahren, dass dies nicht so einfach geht. Wir benötigen ein Einzelabgasgutachten und müssen dann zur Tüvabnahme.

Wer weiß, wer außer Deurocar solche Gutachten vertreibt?

Hilfe, hilfe!!

Gruß
AndreGre

Wie wurde das Fahrzeug dann zugelassen ohne Gutachten?
Wenn es in den Papieren steht und eingetragen ist als Antriebsart müsste das vom Hersteller beim KBA doch belegt sein.Das heißt ich würde jetzt voraussetzen das der Hersteller einmal ein Gutachten erstellt das dann für alle seiner Fahrzeuge dieses Modells gilt,oder irre ich mich da?
Ähnlich ist es doch mit anderen Anbauteilen-werkseitig montiert entfällt das einzelne Gutachten und Eintragung bei nach gerüsteten muss selbst verständliche alles kontrolliert und belegt werden .So wäre meine Rechtsauffassung.Wie früher mit Spoiler in den 80er Jahren.

Unser Berliner Deuro Car Händler macht doch alles fertig.Muss das Fahrzeug nicht samt aller nötigen Papiere seit ein paar Jahren vorgeführt werden?
Dementsprechende wurde das Papier nur vergessen auszuhändigen?
Will Renault Deutschland da nicht nur Angst machen damit die Importeur nicht das ganze Gasgeschäft alleine machen? :angry:

Klaus
 
... ich versuch mal den Nebel etwas zu lichten

Das " Problem" der Zulassung eines Direktimport mit der Gasanlage liegt darin begründet,weil die Gasanlage im COC (EU- Übereinstimmungsbescheinigung) noch nicht eingetragen ist , was sich hoffentlich mit der Markteinführung in Deutschland ändert.

Die jetzige (umständliche) Variante sieht so aus :

Ein Importeur hat ein Gutachten über den Einbau der Gasanlage erstellen lassen .
Ich tippe mal auf Deurocar ,denn alles was ich bisher dazu gelesen habe führte immer zu diesem Sachverständigenbüro.

Der Inhaber dieses Gutachtens kann dann das Neufahrzeug mit Gasanlage einer öffentlichen Prüfstelle (z.B. dekra ) vorführen und so über den § 21 StVZO die Gasanlage in die Zulassungspapiere eintragen lassen.

Außerdem ist noch eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) von einem zertifizierten Autogaseinbaubetrieb notwendig .

Hier kann man noch ein paar Beiträge über Autogas lesen .

Die Zulassung von AndreGre's Fahrzeug ist kein Problem ,weil es zum Anmelden der Zulassungsstelle nicht vorgeführt werden muss ,aber spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung fliegt der Schwindel auf...., wahrscheinlich will der Importeur die Kosten für die Erstellung/Kauf eines Gutachtens sparen...
 
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