Preis und Betrug?

Wenn man ne Frage stellt, dann verfolgt man das Thema für gewöhnlich. Daher müffelt es hier tatsächlich etwas komisch.

Wenn meine Frau mich was fragt, antworte ich (klugerweise) auch nicht sofort!!!:D

Der TE ( falls vorhanden) könnte aber wirklich ein bischen Interesse zeigen.
Ansonsten ist der Kuchen halt gegessen....
 
Wenn es ein seriöser Händler ist findet man eine Lösung. Vielleicht kommt er dir bei Wartung oder so entgegen...
Richtig. Wobei: Seriöse Händler nehmen nie nie niemals eine Anzahlung für ein Auto – sagen jedenfalls die seriösen Händler. Es gibt auch beim Abschluss einer verbindlichen Bestellung eigentlich keinen Grund dazu.

Oh, und BTW: Trolle trollen eigentlich mehr und schmeißen nicht einmal nur eine Frage in den Raum. Eigentlich heißt allerdings, dass es nicht immer so sein muss. ;)
 
Vielleicht ist es ja so, das unsere ergiebiegen Antworten den Fragesteller abgeschreckt
haben. Frei nach dem Motto : "Was hab´ich da nur los getreten...!"
Da muss man nicht mal besonders sensibel sein....:lol:;)
 
Vielleicht ist es ja so, das unsere ergiebiegen Antworten den Fragesteller abgeschreckt haben. Frei nach dem Motto : "Was hab´ich da nur los getreten...!" Da muss man nicht mal besonders sensibel sein....:lol:;)
Es kann auch sein, dass der Fragesteller sich nicht mehr meldet, weil er sich nicht für seine "Tat" rechtfertigen möchte.

Hilfestellung sollte nie den unterschwelligen Vorwurf enthalten, etwas Törrichtes getan zu haben.
 
Ich finde es nicht richtig wenn Händler die eine Anzahlung fordern für "nicht Seriös" gehalten werden.
Wenn für den Kunden ein Fahrzeug bestellt wird, welches der Hänlder nicht auf Lager hat (insbesondere bei Sonderspezifikationen, und sei es nur die Farbe), trägt der Händler ein hohes finanzielles Risiko.
Wenn der Kunde später mal eben vom Kauf zurücktritt (via Telefon "ich habe es mir anders überlegt....). Bleibt der Händler in der Regel auf seinen Kosten sitzen und hat einen zusätzlichen Neuwagen im Hof stehen.
Seine tatsächlichen Kosten sind schwer nachzuweisen und müßten, wenn der Kunde nicht zahlen will, eingeklagt werden.

Da es leider immer wieder "Pappnasen" gibt die so vorgehen habe ich durchaus Verständnis wenn Händler eine Anzahlung wünschen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #53
Da fährt man mal in den Urlaub...

Erstmal danke für all Eure Beiträge. Mittlerweile will das Autohaus liefern zum versprochenen Tarif, kann aber 2 Monate nach der Anzahlung immer noch keinen Liefertermin nennen. Vielleicht hoffen die ja, das ich zurücktrete. Jedesmal wird mir auch die Rückerstattung der Anzahlung angeboten.

So, und nun zur angesprochenen Verzögerung: Ich war im Urlaub, und nachdem ich zurückkam, stand einiges an...
 
Erstmal danke für all Eure Beiträge. Mittlerweile will das Autohaus liefern zum versprochenen Tarif, kann aber 2 Monate nach der Anzahlung immer noch keinen Liefertermin nennen. Vielleicht hoffen die ja, das ich zurücktrete. Jedesmal wird mir auch die Rückerstattung der Anzahlung angeboten.

So, und nun zur angesprochenen Verzögerung: Ich war im Urlaub, und nachdem ich zurückkam, stand einiges an...



Alles kein Thema, ein Liefertermin in etwa sollte der Händler dir aber sagen können. Der Händler, ist das Renault ?? Wenn ja, schau dich mal um ob eventuell dein Fahrzeug bei einem anderen Renault Händler steht oder verfügbar ist.

Da lässt sich viel machen, gerne mehr über PN.
 
Was bringt Dir die Nennung von irgend einem Datum?
Dies wäre sowieso nur ein grober Anhaltspunkt, mehr nicht.
Aber da ich meinen Lodgy auch Anfang Dezember bestellt habe , hier unser VORLÄUFIGER Liefertermin: KW 20.
Ob und wie oft der tatsächliche Termin dann nach hinten verschoben wird, weiss logischerweise noch nicht einmal Dacia.
Unsere Bestellungen sind noch weit unten im "Bestellungsstapel"..... immerhin hat Dacia unserem AH schon den EINGANG der Bestellung bestätigt...sprich: sie haben immerhin jetzt schon die Bestellung wahr genommen ( spitze, hat ja nur 7 Wochen gedauert !!! ).
Also: Geduld ist angesagt:huh:
 
Ich kann ja auch noch mal wiederholen: Wir haben im Juli bestellt mit dem unverbindlichen Liefertermin "in fünf Monaten". eine Weile später hieß es Kalenderwoche 52 und es wurde Kalenderwoche 52 (17.12.).
 
Ich denke, das wird eine Art Kostenvoranschlag gewesen sein.

Und selbst wenn es ein Kaufvertrag gewesen ist und es treten kurzfristig Preiserhöhungen seitens des Fahrzeugherstellers in Kraft, oder es wurden irrtümlich falsche Daten eingegeben, so wird das im allgemeinen in den Vertragsbedingungen gegengesichert.

Damit sichert Dacia mit seiner Vertragsformulierung auch den Händler ab, denn Dacia will vom Händler auf jeden Fall seinen aktuellen Preis haben und zieht diesen auch gnadenlos von seinem Konto ab.

Was ich hier teilweise lese und die Ratschläge gleich einen Anwalt aufzusuchen geht in die Richtung, daß man auf Grund eines Irrtumes etwas einklagen will und daß man sich auf Kosten des Händlers sarnieren möchte.

Mit Verlaub, ....... solche Verhaltensmuster und Gedankengänge :kotz: mich an.

dann müssen die Bedingungen auch auf dem Vertrag stehen oder dem Käufer nachweislich zur Kenntnis gebracht werden. Also nicht irgendwo in einer Ecke des Verkaufsraumes aushängen. Und was soll denn ein Kunde, der sich seiner Sache nicht sicher ist, sonst machen, ausser jemanden zu fragen, der sich damit auskennt?

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt, wegen 1000 Euro einen Anwalt zu bezahlen.

Ich würde mit dem Händler das Geschäft nicht machen, denn wer so mit seinen Kunden umgeht oder zu blöd ist ein Auto zu kalkulieren, der ist auf Dauer sicher kein zuverlässiger Geschäftspartner.

Grüße

Martin
 
Bitte nicht immer solchen Unsinn posten!

Es gib klare gesetzliche Regelungen, die zählen auch für Käufer, PUNKT!

Die AGB des Händlers sind selbstverständlich gültig, wenn diese für den Käufer zugänglich aushängen. Dazu kann man das ganze gerne noch Räumlich auf den Verkaufsraum/Showroom eingrenzen!

Und wenn der Käufer diese nicht findet, muß er eben den Verkäufer fragen, denn er unterzeichnet diese zu akzeptieren!

Warst Du schon einmal in einer Gaststätte/Cafe/Kino/Eventobjekt etc. in dem an jedem Tisch ein Auszug vom Jugendschutzgesetz hängt/liegt?
Hängt bei Dir in der Firma an jeder Ecke das Arbeitsschutzgesetz?

Die AGB sind dann gültig, wenn sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden. Da gibt es sicher viele Möglichkeiten. Und nein, der Käufer muss nicht nach den AGB fragen. Er wäre dämlich, das zu tun. Ein kluger Verkäufer hat sie allerdings auf den Vertrag mit aufgedruckt und läßt seinen Kunden dafür unterschreiben. Hängen die AGB irgendwo rum und der Verkäufer hat nichts Schriftliches, hat der Verkäufer definitiv die Arschkarte.

Beim Jugendschutzgesetz muss es nicht an jedem Tisch sein, aber es muss aushängen. Und zwar nicht beim Kneiper in der Küche, sondern deutlich sichtbar im Gastraum.

Und in meiner Firma haben wir zweimal pro Jahr Schulungen zum Arbeitsschutzgesetz und der AN unterschreibt für die Teilnahme. Wer Hebevorrichtungen benutzt wird eingewiesen und unterschreibt dafür. Und an jedem!!!! Arbeitsplatz hängen zusätzlich für den Arbeitsplatz spezifische Sicherheitshinweise, sowie die entsprechenden Auszüge aus den passenden Gesetzen. Und ob Du es glaubst oder nicht, das wird sogar gelesen. Und der AN unterschreibt täglich im Rahmen der PM dafür, dass er darauf achtet. Einmal am Arbeitsplatz und einmal gesondert auf einer Matrix, die dann archiviert wird. Zweimal im Jahr kommt dann ein Auditor, der das stichprobenartig prüft und auch Mitarbeiter ausfragt. Das muss sein, um zum Beispiel bei Porsche als A-Lieferant eingestuft zu sein. Und wer gegen Schutzmaßnahmen verstößt, der holt sich seine Zigarre beim Schichtführer und schlimmstenfalls in der Personalabteilung. Da sind schon Leute rausgeflogen.

Grüße,

Martin

P.S.: Und indem Du schreibst "immer Unsinn" implizierst Du, dass ich nur und ausschließlich Unsinn schreibe. Danke für diese Kritik.

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Bitte nicht immer solchen Unsinn posten!
Bitte vorsichtig mit solchen Auslassungen...

Es gib klare gesetzliche Regelungen, die zählen auch für Käufer, PUNKT!

Die AGB des Händlers sind selbstverständlich gültig, wenn diese für den Käufer zugänglich aushängen. Dazu kann man das ganze gerne noch Räumlich auf den Verkaufsraum/Showroom eingrenzen!

Und wenn der Käufer diese nicht findet, muß er eben den Verkäufer fragen, denn er unterzeichnet diese zu akzeptieren!

Warst Du schon einmal in einer Gaststätte/Cafe/Kino/Eventobjekt etc. in dem an jedem Tisch ein Auszug vom Jugendschutzgesetz hängt/liegt?
Hängt bei Dir in der Firma an jeder Ecke das Arbeitsschutzgesetz?

Also, theoretisch könntest du Recht haben, in der Praxis habe zumindest ich bei JEDEM Vertrag die AGB gesondert mitgeliefert oder auf dem jeweiligen Vertrag mit aufgedruckt gehabt. In der Praxis dürfte sich der Fall auch so gestalten, dass der Vertrag anfechtbar ist, wenn die AGB nicht sorgfältig übergeben wurden. Da hat ja schon so manche Bank in die Röhre geguckt, weil die AGB nicht dem Standardtexten entsprachen.
Der Vergleich mit der Kneipe/Gaststätte hinkt jetzt gewaltig, den da geht es nicht um das Rechtgeschäft zwischen Wirt und Kunde, sondern den Obliegenheitspflichten des Wirtes. Sprich, auch wenn der Jugendliche die AGB gelesen hat, macht er sich nicht strafbar, wenn er ein Bier bestellt. Aber der Wirt macht sich strafbar, wenn er das Bier ausschenkt. Das hat mit dem Vertrag zwischen Autoverkäufer und Käufer nicht gar nichts zu tun. Von daher ist es auch OK, wenn das Jugendschutzgesetz sichtbar ausgehängt und nicht jedem einzelnen Gast ausgehändigt wird.
Beim Kaufvertrag ist es schon besser, wenn die AGB speziell mit übergeben werden. Und das macht auch praktisch jeder so, warum glaubst du wohl ist das so?
 
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