Platz für Ahk

Ja genau, links und rechts Aufbewahrungsfächer aus 2 Styroporelementen und in der Mitte die Ersatzradmulde.
 
So ist es und ich werde das Ersatzrad noch raustun und dann passt alles rein was man so braucht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #34
Ne da kommt se nicht rein, sollte schon in den kofferraum...
 
Hab meinen noch nicht, aber der Prestige hat doch ein Fach unter dem Beifahrer(Weiß nicht, was du für eine Version hast). Vielleicht passst sie ja da rein? Natürlich ordentlich verpackt, damit sie nicht umher fliegt.

Nee, da passt keine AHK rein. Ich hab da grade mal Platz für das Service-Buch.
 
magnet68 hat recht, würde sehr wahrscheinlich unter dem Gewicht zusammenbrechen.
 
Hab meine im Kofferraum links.
Da ist eine Mulde wo die AHK mit der Verriegelung drin liegt.
Sieht nicht schön aus aber stört kaum und rutscht nicht rum.
 
Starre Ahk ist keine Option, einmal wegen der Optik und andererseits weil man immer dagegen rennt...

Ja, das sind zwei Argumente dagegen und die kann man beide nicht wegdiskutieren.

Mir ist die Optik am Schwanz des Autos egal und wenn Du die nicht runter gemacht hast und ein Depp fährt dagegen, dann bist Du haftbar, hättest sie ja runter machen können.

Wer sich das Knie ein paar mal da böse gestoßen hat und ja... das tut weh wie ein abgerissener Schwanz... der lernt und läuft auch bald nicht mehr dagegen.

Und zur Optik, wenn beim "Parkrempler" mal das feindliche Fahrzeug dein Auto von hinten nimmt, den Spaß mit der Optik hat dann der andere.

Ich wil eine feste AHK, die hilft nicht nur beim Einparken, wenn ein Depp zu dicht hinter dir geparkt hat ist das auch eine echte Ausparkhilfe. :rolleyes:

Ich will eine AHK und die muss fest und soll brutal sein!
:D
 
Mir ist die Optik am Schwanz des Autos egal und wenn Du die nicht runter gemacht hast und ein Depp fährt dagegen, dann bist Du haftbar, hättest sie ja runter machen können.
Bitte wo steht das geschrieben? Denn das würde ich gerne mal lesen. Und bitte keine Aussage das es so ist.
Wer sich das Knie ein paar mal da böse gestoßen hat und ja... das tut weh wie ein abgerissener Schwanz... der lernt und läuft auch bald nicht mehr dagegen.
Seit 28 Jahren habe ich den Führerschein, und alle unsere Fzg. hatten eine Ahk, meine Frau, die Tochter oder ike sind noch nie gegen die Ahk gerammelt. Klar mal die Kappe vergessen und Schmierfett an der Hose oder den Beinen.

Ich bin und bleibe ein Anhänger der starren Kupplung. Wer sie nur für den Urlaub benötigt, ok die abnehmbare. Wer sie aber öfters braucht, der wird die abnehmbare auch selten abnehmen. Ich sehe das immer wieder wenn wir einkaufen fahren. Abnehmbar aber nur so gekauft und niemals eingeklappt oder entnommen.
 
Bitte wo steht das geschrieben? Denn das würde ich gerne mal lesen.

Da habe ich eine ganz tolle Quelle für dich, mit vermutlich mehr Informationen als Du zu dem Thema lesen möchtest:

www.google.de

Das geht so... hättest Du die abnehmbare runter genommen wäre der Schaden am anderen Fahrzeug kleiner... Du hast sie aber nicht runter genommen obwohl Du sie nicht brauchtest, also haftest du für den erweiterten Schaden.
 
Das geht so... hättest Du die abnehmbare runter genommen wäre der Schaden am anderen Fahrzeug kleiner... Du hast sie aber nicht runter genommen obwohl Du sie nicht brauchtest, also haftest du für den erweiterten Schaden.

Das schreiben zwar immer mal wieder irgendwelche Leute hier, ist aber absoluter Unsinn.
Und nicht alles was man bei Google findet, stimmt auch.
Frag lieber mal einen Anwalt, der wird dir sagen, das du nicht haftest, wenn dir ein anderer drauf fährt. Auch nicht für einen erweiterten Schaden.
Wir haben hier im Forum einen Juristen, der kurz vor dem Staatsexamen steht, der hat sich mal darüber ausgelassen.
Musst aber selber suchen.

Gruß Wyatt
 
Da habe ich eine ganz tolle Quelle für dich, mit vermutlich mehr Informationen als Du zu dem Thema lesen möchtest:
Ich sagte du sollst mir mal zeigen wo das steht, und nicht einfach eine leere Google Seite verlinken. Ok anscheinend findest du nichts und stellst nur leere Behauptungen in den Raum. Hatten wir das nicht schon mal, mit der Glut bei Zigaretten aus dem Fenster? Von dir kam nie eine Rückmeldung.:clap:

Das geht so... hättest Du die abnehmbare runter genommen wäre der Schaden am anderen Fahrzeug kleiner... Du hast sie aber nicht runter genommen obwohl Du sie nicht brauchtest, also haftest du für den erweiterten Schaden.
Das ist Schwachsinn, denn dazu müßte der Unfallgegener, der Polizist, der generische Anwalt oder der Richter es erstmal beweisen das jemand die Ahk z.Zt. nicht benötigte. Nochmal für dich. Es gibt kein Gesetzt was den Fahrer dazu verpflichtet seine AHK abzunehmen. Das wäre genau so ein Schwachsinn, als wenn jemand behauptet, der Vordermann hatte am Heck seine Halterung für den Ersatzreifen montiert obwohl er doch an dem Tag gar keinen Platten hatte. :wall:
Da du anscheinend nicht fähig bist selber zu suchen. Hier nur für dich.
Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.
 
Darf eine abnehmbare Anhängerkupplung immer am Auto bleiben?

Direkt aus dem dpa-Newskanal
Essen (dpa/tmn) - Eine abnehmbare Anhängerkupplung darf auch bei Fahrten ohne Anhänger am Fahrzeug bleiben. Fahrzeughalter müssen allerdings eine Ausnahme beachten, bei der die Demontage erforderlich ist.
Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreiben. Dies erklärt der TÜV Nord. Die Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Hänger das Kennzeichen verdeckt.
Was bei einem Auffahrunfall passiert, wurde laut dem TÜV Nord bisher nicht gerichtlich geklärt: Die Frage, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die vorstehende abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird, muss also offen bleiben. Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Betriebszulassung (Bauartgenehmigung). Eine Anbauabnahme beziehungsweise Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
 
Es gibt kein Gesetzt was den Fahrer dazu verpflichtet seine AHK abzunehmen.

Von einem Gesetz habe ich nichts geschrieben, das gibt es zwar in Österreich KDV, aber nicht in Deutschland.

Da du anscheinend nicht fähig bist selber zu suchen. Hier nur für dich.

Doch bin ich und mein Google schein besser zu funktionieren als deines!

"Bei einem Unfall könnte die Anhängerkupplung jedoch dazu führen, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug höher ausfällt, weil die Anhängerkupplung nicht abgenommen wurde. Dies könnte zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen mit der Folge, dass bei einem Auffahrunfall den vorderen Fahrzeugführen ein Mitverschulden auferlegt wird. "

Habe ich nach kurzer Suche gefunden, das wird dir sicher auch gelingen!
 
"Bei einem Unfall könnte die Anhängerkupplung jedoch dazu führen, dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug höher ausfällt, weil die Anhängerkupplung nicht abgenommen wurde. Dies könnte zu einer Erhöhung der Betriebsgefahr führen mit der Folge, dass bei einem Auffahrunfall den vorderen Fahrzeugführen ein Mitverschulden auferlegt wird. "
Liest du auch was du googelst?Es könnte, es würde, jedoch zu etwas führen,
Hätte hätte Fahrradkette. Oder wie sagte meine Mutter immer?
Von einem Gesetz habe ich nichts geschrieben, das gibt es zwar in Österreich KDV, aber nicht in Deutschland.
Du hast es so geschrieben, als würde eines existieren. Siehe...
QUOTE="Philicar, post: 654235, member: 42335"]Mir ist die Optik am Schwanz des Autos egal und wenn Du die nicht runter gemacht hast und ein Depp fährt dagegen, dann bist Du haftbar, hättest sie ja runter machen können.[/QUOTE]
Man kann aber nur für eine Sache haftbar gemacht werden, wo es ein Gesetz gibt, oder ein bestehendes Gerichtsurteil zu so einem Fall. Dies setzt aber eine Privatklage vorraus um dich haftbar zu machen. Und bei abnehmbaren Anhängerkupplungen hat diese kaum Erfolg.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.323
Beiträge
1.023.453
Mitglieder
71.062
Neuestes Mitglied
Ferdinand2020
Zurück