Pick up als PKW zulassen

  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
M1 steht eigentlich nur für PKW also das heißt soviel, dass das Auto alle Normen eines PKW's erfüllt und das tut es ja eigentlich. Aber dieses Zertifikat gibt es nicht von Dacia
 
Aber nicht, wenn der Anhänger ein Wohnwagen ist

Moin,

aber selbstverständlich auch mit einem Wohnwagen.
Auch das ist ein Anhänger.

Es einen einstimmigen Beschluß der Länderverkehrsminster den eindeutigen Freizeitverkehr bei Anhängern hinter LKW an Wochenenden fahren zu lassen.
Dieser Beschluß mündete aber nicht bei allen Bundesländern in die entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Bayern z.B. (oder natürlich ???) gilt das Fahrverbot weiterhin.
 
Moin,

aber selbstverständlich auch mit einem Wohnwagen.
Auch das ist ein Anhänger.

Es einen einstimmigen Beschluß der Länderverkehrsminster den eindeutigen Freizeitverkehr bei Anhängern hinter LKW an Wochenenden fahren zu lassen.
Dieser Beschluß mündete aber nicht bei allen Bundesländern in die entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Bayern z.B. (oder natürlich ???) gilt das Fahrverbot weiterhin.


Vielleicht verstehe ich das dann falsch, kann ja durchaus sein.

Erlaß STVO 1/2008 - LKW-Fahrverbot vom 01.04.2008
 
Habe mich heute mit dem Fahrer/Besitzer eines doch sehr ähnlichen Skoda PickUp unterhalten, Auto ist tatsächlich als PKW zugelassen. Die "Raumaufteilung" spielt bei uns keine Rolle, nur das höchstzulässige Gesamtgewicht!
 
Hi
hab da was gefunden, du musst 1 dieser Dinge erfüllen.

- entweder muss der Fahrgastraum größer sein (ich meine 2/3 der nutzfläche) als die Ladefläche (was nicht beim Pick up nicht zutrifft.)
oder:
- *die Ladefläche muss eine feste (Kunststoff, Metall) Abdeckung haben, die abschließbar ist. Siehe Bild

Hersteller: Grünhage Webseite

Und dann muss der Wagen noch zum TÜV bringen.

*Frag einfach mal beim TÜV nach, ob das stimmt.

Vielleicht hilft das noch weiter.


MFG
 
Vielleicht verstehe ich das dann falsch, kann ja durchaus sein.

Moin,

neenee, Du verstehst das schon richtig.

Für das Sonntagsfahrverbot gilt erst mal §30 STVO-
In der verlinkten Regelung sind die Ausnahmen in 2008 fetsgelegt worden. Das waren die o.g. Länderverkehrsminister.
Und diese Regelung mußte im Landesrecht umgesetzt werden, was eben nicht alle Bundeländer gemacht haben.

Hier gibts was dazu (was m.W.n. noch immer aktuell ist):
http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/dkv/08-04-21sonntagsfahrverbot.pdf

Kanu-Nachrichten
 
Moin,

neenee, Du verstehst das schon richtig.

Für das Sonntagsfahrverbot gilt erst mal §30 STVO-
In der verlinkten Regelung sind die Ausnahmen in 2008 fetsgelegt worden. Das waren die o.g. Länderverkehrsminister.
Und diese Regelung mußte im Landesrecht umgesetzt werden, was eben nicht alle Bundeländer gemacht haben.

Hier gibts was dazu (was m.W.n. noch immer aktuell ist):
http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/dkv/08-04-21sonntagsfahrverbot.pdf

Kanu-Nachrichten


Danke für deinen Hinweis. Nobody is perfect - dafür sehen wir alle perfekt aus!

Diese länderspezifischen Regelungen verstehe, wer will. Man könnte fast den Eindruck bekommen, so kann man seine Arbeitszeit als Politiker auch rumbringen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Im Klartext würde das dann heißen, daß ich in einem Bundesland fahren dürfte, im angrenzenden nicht. Toll ausgedacht, kommt ideenreichen Vorschriften unseren Nachbarländer sehr sehr nahe.
 
Moin,

gern geschehen.

Diese länderspezifischen Regelungen verstehe, wer will.
Der Witz ist ja, dass die §§en der STVO eine Bundesangelegenheit sind.
Also in allen Bundeslängern erst mal gelten.
Es haben sich dann alle Länderverkehrsminster einstimmig auf die Ausnahmen geeinigt.
Und dann setzen es einige nicht um (ich meine es sind immer dieselben, die für sich Sonderwege meinen machen zu müssen).

Im Klartext würde das dann heißen, daß ich in einem Bundesland fahren dürfte, im angrenzenden nicht.
Genau so isset.
Es lebe die Kleinstaaterei.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.273
Beiträge
1.022.280
Mitglieder
70.979
Neuestes Mitglied
Marlon Lwydd
Zurück