Original Tagfahrlicht auf LED umrüsten

Zwischen illegalem Xenon und LED TFL gibts schon noch einen Unterschied!
Aber nur einen physikalischen. Rein juristisch fährst du mit einem Fahrzeug, dessen Betriebserlaubnis durch die nicht eingetragenen Veränderungen erloschen ist - und das kann teuer werden!

In der Regel wird die Polizei zwar nicht darauf achten, solange du nicht damit auffällst - die haben besseres zu tun, als bei parkenden Autos die Lichter anzugucken... Aber spätestens bei der nächsten HU muss das auffallen, sonst machen die ihren Job schlecht. Und zumindest in meiner Gegend (wo es häufig neblig ist) machen die Straßenwächter im Herbst immer mal gerne Licht-Kontrollen (rauswinken, einmal alle Lichter durchtesten, weiterfahren - oder eben nicht...).
 
Unterschiede TFL Xenon

Der größte Unterschied sind die Begleitumstände von Xenon Scheinwerfern. Gesetzlich vorgeschrieben sind eine dynamsiche (automatische) Leuchtweitenregelung sowie eine Scheinwerfer Reinigungsanlage. Diese sind in der Regel bei den Nachrüstungen nicht vorhanden und das ist dann die Steilvorlage für die Rennleitung.
 
Hallo Zündkerze, wo hast du die denn gekauft-wäre auch noch interessant zu wissen?! Danke;)
 
Der größte Unterschied sind die Begleitumstände von Xenon Scheinwerfern. Gesetzlich vorgeschrieben sind eine dynamsiche (automatische) Leuchtweitenregelung sowie eine Scheinwerfer Reinigungsanlage.

Und Xenonscheinwerfer... Jedes Auto das es Serienmäßig mit Xenon gibt , darf man mit originalteilen auf Xenon umrüsten.

Ein Reflektorscheinwerfer für H4 oder H7 kann nicht einfach so auf Xenon umgerüstet werden. Man braucht die Passenden Scheinwerfer.

Also wenn du mal einen BMW E30 mit Xenon siehst , weisst du genau , da fahren potentiell Punkte durch die gegend, da es ihn nie mit Xenon gab.

Man könnte versuchen eine Xenon Reflektor/Linse Konstruktion in einen normalen Scheinwerfer zu bauen, aber ob der Tüv das absegnet bezweifle ich stark.
 
Ich persönlich finde das TFL in LED-Ausführung auch ansprechender. Nur leider ist das wenn nicht original ab Werk verbaut oder als Eigenständiges Lichtmodul mit e-Prüfzeichen nicht zulässig. Und ob man mit einem KFZ am Straßenverkehr teilnimmt, wo man im Streitfall/Schadenfall keine Pflichtversicherung hat, muss am Ende jeder für sich selbst entscheiden!!!

Ein guter Artikel, der so ziemlich die meisten Fragen zum Thema Beleuchtung findet man hier: http://www.ebay.de/gds/VORSICHT-beim-XENON-nachruesten-Fast-alles-ILLEGAL-/10000000002353713/g.html
Für alle die es interessiert und sich weiter damit beschäftigen wollen.

Wenn jemand eine Möglichkeit findet...?! Immer ran damit...!!! Ich hätte schließlich auch lieber LED-TFL :D
 
hallöle
gibt es neuigkeiten zu led in TFL ?
habt ihrs einfach gemacht ?

wurde schon jemand angehalten damit ?
 
LEDs haben eine andere Leuchtstärke als Leuchtfaden.

Wenn man die originalen Leuchtmittel vom TFL gegeb LED tauscht, sollte man zur Vermeidung von Ärger, diese dann wenigstens vor dem TÜV-Termin wieder "zurückrüsten".

Im Prüfgerät für die Höheneinstellung der Scheinwerfer, ist oben ein Zeigerinstrument, das über eine Fotozelle die Lichtstärke mißt und dem Prüfer sofort sagt, wenn größere Abweichungen vorhanden sind.

Nachdem die zulässige Leuchtstärke vom TFL genau definiert ist wäre zu befürchten, daß man vom Prüfer wieder nach Hause geschickt wird.

Das wäre dann ärgerlich, wenn sonst kein Mangel am Fahrzeug ist. :mellow:
 
guten morgen...

ich weiß jetzt schon daß LED`s in mein Tagfahrlicht reingestopft werden , entsprechend der Fassung / Sockel. und wenn den Ordnungshüter oder Tüvprüfer stört , dann hab ich den so gekauft . :whistle:

Liebe Dacia - Mitstreiter,

habe mir nach Jahrzehnten sämtlicher Golftypen allein aus Kostengründen vor fast 4 Monaten einen Logan MCV II Prestige mit mageren 90 PS zugelegt. Gemessen am Preis ist dieses Auto einfach unschlagbar. Diesel, Navi, Stereoanlage mit vier Lautsprechern, Tempomat- und Tempobegrenzer, Atacama - beige metallic, Ledersitzbezüge wg. der strafferen Polsterung, eine nachgerüstete, abnehmbare AHK, Parksensoren hinten, asymetrisch umlegbare Rücksitzbank, Kofferraum - Rollo,
5! Dreipunkt - Sichereitsgurte, LM - Felgen, Nebelleuchten und mehr. Und das für rund 16.000 Euro. Warum soll ich um Himmels Willen an einem solchen Fahrzeug noch weiter herumbasteln? TFL in LED sieht an einem solchen Fahrzeug nicht besonders gut - um nicht zu sagen beschissen - aus. 18-Zöller (hatte ich an meinem Golf und einem TT), sind aber an einem MCV nur peinlich.
Lasst den Logan einfach nur so, wie er ist. Denn er ist einfach, aber sehr gut. Auch ich hätte dies nie geglaubt.

Liebe Grüße aus EN- tenhausen
Werner Decker
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #27
hallöle
gibt es neuigkeiten zu led in TFL ?
habt ihrs einfach gemacht ?

wurde schon jemand angehalten damit ?

Hey!
Hab mich nicht getraut welche einzubauen...
Mittlerweile habe ich mich an das "normale" licht gewöhnt.
Der Nachteil beim lodgy Scheinwerfer ist, dass man das leuchmittel direkt sieht.
Viele Grüße
 
Seit ca 1,5 Jahre TFL auf LED umgerüstet.
Sieht cool aus,mit den Netten gabts nie Probleme,trotz allge. Verkehrskontrollen und " Körperkontakten" (Ampel uä.)!
 

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  • Themenstarter Themenstarter
  • #29
Seit ca 1,5 Jahre TFL auf LED umgerüstet.
Sieht cool aus,mit den Netten gabts nie Probleme,trotz allge. Verkehrskontrollen und " Körperkontakten" (Ampel uä.)!

Sieht geil aus ;)
Hast du auch ein Bild für mich, wenn das licht nicht an ist?
Viele Grüße
 
Hey!
Hab mich nicht getraut welche einzubauen...
Mittlerweile habe ich mich an das "normale" licht gewöhnt.
Der Nachteil beim lodgy Scheinwerfer ist, dass man das leuchmittel direkt sieht.
Viele Grüße

Das muß nicht die schlechteste Entscheidung gewesen sein.
Einfach das Leuchtmittel austauschen, kann in die Hose gehen. Die Betriebserlaubnis gilt nur mit dem vom Hersteller ausgelieferten Leuchtmittel. Auch wenn das ausgetauschte Leuchtmittel eine eigene ABE hat, heißt das noch lange nicht, daß es verwendet werden darf. Das gilt auch für die gern umgebaute Kennzeichenbeleuchtung.
Ein Ausweg ist der komplette Tausch der Leuchteinheit gegen eine andere mit ABE. Das wäre beispielsweise der Umbau von H4 oder H7 auf Xenon, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Da aber die Ordnungshüter nicht alle Voraussetzungen im Kopf haben, kann die Umrüstung eine ganze Weile gut gehen. Auch der TÜV-Prüfer ist nur ein Mensch, der mal etwas "übersehen" kann.
Aber: Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht. Wenn es rein zufällig geknallt hat, kann es zu spät sein. Dann hilft auch kein Gejammer und Geheule, dann war man mit einem Kfz ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
 
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