Nebelschlussleuchte geht nicht - was tun?

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Werfen Sie einen Blick hinter die Polsterung des linken Rücklichts, dort müssen Sie eine Dose mit Steckern von Ihrer Anhängerkupplung finden. Ziehen Sie den Stecker aus der Box und schließen Sie ihn direkt an das Rücklicht an (so war es früher), auf der rechten Seite auch so machen . Auf diese Weise wird die Anhängerkupplung umgangen. Wenn es funktioniert dan wissen Sie wo Sie suchen müssen.
 
Das blöde ist, wenn eine Nebelschlussleuchte im Auto drin ist, muss die auch leuchten, sonst kommt man nicht über den TÜV.
Das noch blödere ist aber das auch bei schlechtem Wetter das Einschalten der Nebelschlussleuchte keine Pflicht ist. Wofür ist die denn dann überhaupt eingebaut worden, wenn man es nicht benutzen braucht.?
Was soll dieser Spam-Kommentar? Die StVO regelt sehr genau den Einsatz der Nebelschlussleuchte.

@TE: Es liegt wirklich nahe, dass die Steckdose der AHK die Ursache ist. Bei meinem W124 damals wurde auch eine AHK nachträglich angebaut und die Steckdose hatte eine Macke. Der Mikroschalter, der die NSL am Zugfahrzeug im Hängerbetrieb abschaltet war defekt und deshalb ging die NSL am Zugfahrzeug nicht. Auf Gewährleistung getauscht und gut war.
 
Das noch blödere ist aber das auch bei schlechtem Wetter das Einschalten der Nebelschlussleuchte keine Pflicht ist. Wofür ist die denn dann überhaupt eingebaut worden, wenn man es nicht benutzen braucht.?
Jedes Fahrzeug hat auch Fernlicht. Ich wüsste jetzt auch nicht, dass man es benutzen MUSS. Ich erspare mir allerdings eine entsprechende Fragestellung in einem Thread...
 
Dann war dein Kommentar dazu aber auch nicht nötig
Dann erklär mir mal was das für einen Sinn haben soll wenn etwas vorgeschrieben ist, ich es aber nicht benutzen muss. Wenn etwas vorgeschrieben ist muss es auch entsprechend vorgeschrieben sein es zu benutzen.
 
Dann erklär mir mal was das für einen Sinn haben soll wenn etwas vorgeschrieben ist, ich es aber nicht benutzen muss. Wenn etwas vorgeschrieben ist muss es auch entsprechend vorgeschrieben sein es zu benutzen.
Bitte lies die StVO §17(3) oder mach den Führerschein in einer kompetenten Fahrschule. Und jetzt bitte btt.

Bei Diskussionsbedarf kannst du ja einen eigenen Thread über das Für und Wider der NSL eröffnen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #22
Zurück zum Thema und hier das Ergebnis:

Die Nebelschlussleuchte am Fahrradträger hat geleuchtet. Am Auto ja nicht.

Die Renaultwerkstatt hat sich auf die Suche gemacht und festgestellt, dass die Kabel der AHK an der Dose falsch angeschlossen wurden.
Die Fehlersuche hat mich 64 Euro gekostet (neben den restlichen stolzen 40 Euro für ne im Reifen entdeckte Schraube und den 326 Euro für die dritte Inspektion). Die Nachprüfung der HU bei Dekra 13,50 Euro.
Werde nun mit dem Einbaubetrieb der AHK eine Lösung betr. der Kosten finden.

Danke euch für die vielen Tipps!
 
Das noch blödere ist aber das auch bei schlechtem Wetter das Einschalten der Nebelschlussleuchte keine Pflicht ist. Wofür ist die denn dann überhaupt eingebaut worden, wenn man es nicht benutzen braucht.?
Bei schlechtem Wetter schaltet man auch keine Nsl. ein. Bitte wo hast du deinen Führerschein gemacht?
Dann erklär mir mal was das für einen Sinn haben soll wenn etwas vorgeschrieben ist, ich es aber nicht benutzen muss. Wenn etwas vorgeschrieben ist muss es auch entsprechend vorgeschrieben sein es zu benutzen.
Schon mal überlegt, wer deinen Schaden zahlt, wenn du eine Nsl. bei Nebel unter 50m Sichtweite nicht benutzt und dir einer hinten drauf klatscht? Hupe, Fernlicht, oder Standlicht sind ja bestimmt auch unnütz, warum also Pflicht? Manche müssen den Schein echt per Bestechung des Prüfers erhalten haben:blink:

Die Renaultwerkstatt hat sich auf die Suche gemacht und festgestellt, dass die Kabel der AHK an der Dose falsch angeschlossen wurden.
Die Fehlersuche hat mich 64 Euro gekostet (neben den restlichen stolzen 40 Euro für ne im Reifen entdeckte Schraube und den 326 Euro für die dritte Inspektion). Die Nachprüfung der HU bei Dekra 13,50 Euro.
Werde nun mit dem Einbaubetrieb der AHK eine Lösung betr. der Kosten finden.
Das finde ich krass. Also die Kosten die durch die Nebelschlussleuchte entstanden sind, sollte die Werkstatt ersetzen, welche diese auch falsch eingebaut bzw falsch angeschlossen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei schlechtem Wetter schaltet man auch keine Nsl. ein. Bitte wo hast du deinen Führerschein gemacht?

Schon mal überlegt, wer deinen Schaden zahlt, wenn du eine Nsl. bei Nebel unter 50m Sichtweite nicht benutzt und dir einer hinten drauf klatscht? Hupe, Fernlicht, oder Standlicht sind ja bestimmt auch unnütz, warum also Pflicht? Manche müssen den Schein echt per Bestechung des Prüfers erhalten haben:blink:
Wer auffährt hat Schuld, Ist schon immer so gewesen.
 
Wer auffährt hat Schuld, Ist schon immer so gewesen.
Hast du einen Führerschein? Glaube Nein.
Danke euch für die vielen Tipps!
Ich gab zwar keine, habe aber dein Thread verfolgt. Mich würde der Ausgang interessieren, denn dies kann jedem schnell mal passieren. Bin gespannt was der Einbauer dazu sagt und wie weit er die Kosten trägt. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #26
Mich würde der Ausgang interessieren, denn dies kann jedem schnell mal passieren. Bin gespannt was der Einbauer dazu sagt und wie weit er die Kosten trägt. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden.
Der Einbauer hat gesagt dass er dann da wohl ein Fehler gemacht hat. Er erstattet mir aber die Extrakosten für TÜV und Werkstatt.
 
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