Katzenfische
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Ford C-max
- Baujahr
- 2015
nuja, ganz uninteressant ist die Rechtsbelehrung nicht. Auch um unwissende Nachahmer zu schützen. Wäre ja auch angenehm, wenn der TE bekannt gäbe was er selbst über sein Vorhaben in Sachen "Recht" weiß.Immer wieder diese seitenlangen Rechtsbelehrungen.
Hätte mich auch gewundert wenn es da keine Einschränkung gäbe, nachdem bei Anhängern ganz genau definiert ist wie weit die Höhenspanne und die Seitenspanne sein darf.
Sinn des ganzen ist ja, daß je nach Höhe bei gewisssem Breitenabstand des Lichts der Gegenverkehr auch abschätzt wie weit etwas weg ist was da auf einen zu kommt.
Und wenn schön Leuchten eben auch bei höheren Geschwindigkeiten Spaß macht (mir gefallen die Weihnachtsbaum-LKWs auf den Highways), dann ist das halt ähnlich erlaubt wie Geschwindigkeitsüberschreitung ohne schön Leuchten.