Lightbar

Moin,
ganz wichtig: Dicke Anschlusskabel verwenden!
Die sind dann die einzige Abflugsicherung wenn sich die Befestigung mit
Klebeband oder ähnlichem bei 150 km/h ablöst und der ganze Kram dem
nachfolgenden Verkehr in das Fahrzeug fliegt.

Gruß Thomas
 
Geht im Fall der Fälle auch als Arbeitsscheinwerfer durch. Dann darf das Ding allerdings nur einschaltbar sein über einen separaten Schalter UND NUR wenn das Fahrzeug steht. Also z.B. an den Schalter für die Handbremse koppeln.
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stimmt soweit, nur die Kopplung mit der Handbremse ist wohl keine Vorschrift. Jedenfalls nicht hier in A, bei Euch in D sind TÜV und Dekra human gegen unseren §57.
Ich glaub auch kaum das irgendein Jäger am Niva, Duster und ähnlichen SUVs diese Kopplung hat. Arbeitsscheinwerfer sehr wohl. Es gibt sogar welche die zugelassen sind, auch am PKW u.a. als Fernscheinwerfer. Z.B. da:
LED Fernscheinwerfer mit Zulassung von LIGHTPARTZ
Irgendwelche Lichtstärken dürfen aber dann nicht überschritten werden, wenn sie kombiniert mit dem Fahrzeuglicht geschaltet sind.

Gruss
Steffen

PS: vorhin gerade hab ich einen Duster gesehen der dicke Hella LED am Dachträger hatte .
Also so ähnlich:
Bilder Dacia DUSTER Offroad - schwarz . breit . hoch
oder so
Duster Détour Concept: Vorstellung
 
auch hier muss das nicht an die Handbremse ......was manche so fürn Müll im Gehirn haben.......nennt sich auch gefährliches Halbwissen
Es muß nicht an die Handbremse gekoppelt sein, das hab ich nie geschrieben, es kann. Was sein muß ist das die Dinger ausschließlich nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet werden KÖNNEN, das muß technisch realisiert sein. Einfacherweise eben über eine Kopplung an die Handbremse.
Richtig lesen !!!!
 
Was sein muß ist das die Dinger ausschließlich nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet werden KÖNNEN, das muß technisch realisiert sein.
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ok, wenn Du das weißt. Mir ist das völlig neu. Lt. meinem Wissensstand muss nur ein extra Schalter dafür vorhanden sein. Sorry, aber nur im Stand schalten ist Blödsinn, denn es betrifft nicht den Waldweg oder das private Jagdbiet/ Gelände. Da fahr ich auch mal mit voller Beleuchtung und dieses ist zugelassen da es ein Arbeitsscheinwerfer ist.
Frag mal die Jungs von der Baustelle, Landwirtschaft oder Forst was die von Deiner Aussage halten.
Auf öffentlich Strassen dürfen diese selbstverständlich überhaupt nicht ohne Zulassung benutzt werden.

Gruss
Steffen
 
ok, wenn Du das weißt. Mir ist das völlig neu. Lt. meinem Wissensstand muss nur ein extra Schalter dafür vorhanden sein. Sorry, aber nur im Stand schalten ist Blödsinn, denn es betrifft nicht den Waldweg oder das private Jagdbiet/ Gelände. Da fahr ich auch mal mit voller Beleuchtung und dieses ist zugelassen da es ein Arbeitsscheinwerfer ist.
Frag mal die Jungs von der Baustelle, Landwirtschaft oder Forst was die von Deiner Aussage halten.
Auf öffentlich Strassen dürfen diese selbstverständlich überhaupt nicht ohne Zulassung benutzt werden.

Gruss
Steffen

Dann unterhalte Dich mal mit der Rennleitung, wir hatten nicht nur einmal Probleme mit denen wegen dieser Scheinwerfer. Was völlig Anderes ist es wenn das Fahrzeug anders zugelassen ist, z.B. als LOF oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine etc, was weiß ich was es da alles noch an Arten der Zulassung gibt. Bei Zulassung als PKW, LKW oder Geländewagen ist es jedenfalls so das die Dinger nur an sein dürfen wenn das Fahrzeug steht. Hat mich selbst schon Geld gekostet die Erkenntnis, weil...... was in der Praxis gemacht wird ????
 
Bei Zulassung als PKW, LKW oder Geländewagen ist es jedenfalls so das die Dinger nur an sein dürfen wenn das Fahrzeug steht.
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Gut dann ist das bei Euch im Bundesland so, hier in A ist das unproblematisch und auch meine Kumpels in NRW haben da keinerlei Probleme, egal ob PKW, GW oder LKW.

Gruss
Steffen
 
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Detailbilder folgen , hab diese Bilder im Detail vergessen
 

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Dann unterhalte Dich mal mit der Rennleitung, wir hatten nicht nur einmal Probleme mit denen wegen dieser Scheinwerfer. Was völlig Anderes ist es wenn das Fahrzeug anders zugelassen ist, z.B. als LOF oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine etc, was weiß ich was es da alles noch an Arten der Zulassung gibt. Bei Zulassung als PKW, LKW oder Geländewagen ist es jedenfalls so das die Dinger nur an sein dürfen wenn das Fahrzeug steht. Hat mich selbst schon Geld gekostet die Erkenntnis, weil...... was in der Praxis gemacht wird ????
Oh man, wenn man kein Grundwissen hat sollte man einfach still sein.
Nach deiner Aussage müssten 100.000de Lkw sei es MAN, DAF, Mercedes usw sofort stillgelegt werden. Bei allen Herstellern leuchten die Arbeitsscheinwerfer auch beim fahren. Das einzigste ist, das die Hersteller freiwillig dies ab einer Geschwindigkeit von 30km/h abschalten.
 
Oh man, wenn man kein Grundwissen hat sollte man einfach still sein.
Nach deiner Aussage müssten 100.000de Lkw sei es MAN, DAF, Mercedes usw sofort stillgelegt werden. Bei allen Herstellern leuchten die Arbeitsscheinwerfer auch beim fahren. Das einzigste ist, das die Hersteller freiwillig dies ab einer Geschwindigkeit von 30km/h abschalten.
Ja is klar und irgendwie logisch hier.
Ich hab von ARBEITSSCHEINWERFERN geschrieben NICHT von StvZO zugelassenen Zusatzfernscheinwerfern, aber das ist letztlich auch egal. Ich für meinen Teil hab sowieso mit dem heutigen Tag meine ganz persönlichen Schlußfolgerungen gezogen
@ Mod's und Admin's
Sorry fürs OT
 
Ja is klar und irgendwie logisch hier.
Ich hab von ARBEITSSCHEINWERFERN geschrieben NICHT von StvZO zugelassenen Zusatzfernscheinwerfern, aber das ist letztlich auch egal. Ich für meinen Teil hab sowieso mit dem heutigen Tag meine ganz persönlichen Schlußfolgerungen gezogen
@ Mod's und Admin's
Sorry fürs OT
Seit wann sind nach hinten und zur Seite gerichtete Scheinwerfer Zusatzscheinwerfer. Auch ich schrieb von Arbeitsscheinwerfer.
 
Um etwas zur Entspannung beizutragen, Sortca hat Recht. Die dtsch. Rechtssprechung ist manchmal halt nicht begreifbar. Ok, auch unsere.
Also dtsch. STVZO §52, Absatz 7 Punkt 5

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

§ 52 StVZO - Einzelnorm

Gruss
Steffen
 
Um etwas zur Entspannung beizutragen, Sortca hat Recht. Die dtsch. Rechtssprechung ist manchmal halt nicht begreifbar. Ok, auch unsere.
Also dtsch. STVZO §52, Absatz 7 Punkt 5

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

§ 52 StVZO - Einzelnorm

Gruss
Steffen
Benutzt werden und leuchten sind zwei paar Schuh. Denn dann wäre wie ich bereits schrieb 100.000de Lkw unzulässig auf deutschen Strassen unterwegs.

Benutzen und leuchten sind zwei unterschiedliche Difinitionen.
Das sie im öffentlichen Verkehrsraum nicht während der Fahrt benutzt werden dürfen bestreite ich ja auch nicht. Deswegen die automatische Abschaltung ab 30km/h.

Aber sie leuchten eben auch während des fahrens wenn man nicht schneller wie o g. fährt
 
schon alles richtig...........die frage ist doch : warum sollten die vom te vorgestellten scheinwerfer arbeitsscheinwerfer sein ? hat er überhaupt nicht von geschrieben und wird wohl auch nicht so sein.................
 
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