Jahreswagen und Garantie

Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird

Und woher weißt du, dass das Model des Themenerstellers noch unverändert gebaut wird? Er hat nur geschrieben, dass er einen 2018 Duster Komfort hat.
Der hat z.B. mit Sicherheit nicht das neue Media Nav und evtl. einen Motor, der heute nicht mehr so geliefert wird.
 
Ich zweifle mit Sicherheit unsere Rechtsprechung nicht an, aber du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Der Fall des Themenstarters ist mit deinem verlinkten Urteil nicht vergleichbar.

Für mich ist dieses Thema hiermit erledigt.
 
Vielleicht solltes du deine verlinkten Urteile selbst mal lesen.
In deinem Link ging es um eine Tageszulassung, die ein paar Tage zurücklag, so steht es ausdrücklich im Urteil.
In diesem Thread geht es aber um 10 Monate.

Nein, in diesem Thread geht es nur darum:

Jetzt die Frage: Muss wegen der Garantie bis zum 20. 4. 2019 eine Inspektion vorgenommen werden.? Der Wagen dürfte
bis zu diesem Zeitpunkt mal eben 1000 km hinter sich haben, so dass eine volle Inspektion zum Zwecke des Erhalts der
Garantieanspruchs wohl einem Witz gleich käme. Der Händler sagt JA, muss sein.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #20
Ich danke für die vielen Antworten. Da ich zwischenzeitlich in Erfahrung bringen musste (Auskunft Renault in Brühl )
dass es sich bei dem Verkäufer um keinen autorisierten Dacia Händler handelt ( wäre also nichts weiter als eine freie Werkstatt ), bin ich zu einem solchen in meiner näheren Umgebung gewechselt. Dort lasse ich im April die erste Inspektion machen, obwohl bis dahin mit dem Wagen maximal 2000 km gefahren sind. Aber, jetzt kommt der Witz: Der Händler hat festgestellt, dass die Zulassungsbehörde Mist gemacht hat. Sowohl im Brief als auch im Schein ist der Tag der ersten Zulassung ( 5. 1. 2019 ) angegeben, wobei die Tageszulassung im April 2018 nicht erscheint. Es sich deshalb fälschlicherweise um einen Neuwagen handelt. Ich werde dennoch den Service machen lassen. Man weiß nie, was kommt. Aber schon lustig das Ganze.
 
Der Garantiebeginn muss doch bei Dacia hinterlegt sein. Danach richtet sich das Inspektionsdatum.
 

Sorry es Dir mitteilen zu müssen,

es ist schlichtweg sch...egal was in den deutschen Papieren steht,

für den Garantiebeginn gilt die erste Zulassung welche ggf. ja auch in einem
anderen Staat
erfolgt sein kann und somit gilt da die Erstzulassung im vorherigen
April in Rumänien.

Diese wird innerhalb des Systems bei Dacia erfasst sein.

Im Zweifel schickst Du eine Anfrage mit der Fahrgestellnummer ( FIN ) an Dacia
und bekommst dann dort den Deinem Fahrzeug zugehörigen Wartungsplan und
auch die Daten betreffend der der Deinem Fahrzeug zustehenden Garantie.

Wie oben beschrieben sollte Dir bewusst sein das Fahrzeuge die für den
Rumänischen Markt hergestellt wurden dann einen Wartungsplan haben welcher
vom Plan für das Bestimmungsland Deutschland abweichend ist.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.211
Beiträge
1.020.723
Mitglieder
70.886
Neuestes Mitglied
nordharzcaos
Zurück