Jahreswagen und Garantie

K.P. Fischer

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 2018
Moin liebe Gemeinde,
ich habe im Januar 2019 einen Duster 2018 komfort mit Tuningzubehör gekauft, der bereits am 21. 4. 2018 eine Tageszulassung hatte. Re-Import aus Rumanien.
Als ich ihn übernommen habe, hatte er 10 km auf dem Tacho.
Jetzt die Frage: Muss wegen der Garantie bis zum 20. 4. 2019 eine Inspektion vorgenommen werden.? Der Wagen dürfte
bis zu diesem Zeitpunkt mal eben 1000 km hinter sich haben, so dass eine volle Inspektion zum Zwecke des Erhalts der
Garantieanspruchs wohl einem Witz gleich käme. Der Händler sagt JA, muss sein.
Was meint Ihr? Was ist Eure Erfahrung?
Danke für Antworten.
Peter
 
Ist schon eine blöde Sachlage, aber ich denke auch das der Händler recht hat und der Wagen im April zur ersten Inspektion muss.
Für mich hast du keinen Neuwagen erworben, sondern einen "gebrauchten".
 
Lobenswert fände ich, wenn der Händler ihm folgendes gesagt hätte:
Du hast jetzt leider Pech das du so schnell nach dem Kauf zur Inspektion musst, obwohl der Wagen nur rumgestanden hat.
Was hälst du davon wenn wir uns die Kosten für die 1. Inspektion teilen?
So ein Händler hätte bei mir einen Stein im Brett...
 
Ja,.. die Garantie fängt immer mit dem ersten Tag der Zulassung des Autos an. Selbst wenn nur noch eine Woche bis zur Inspektion wäre muss das gemacht werden. und er hatte eben schon am 21. 4. 2018 eine Tageszulassung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Lobenswert fände ich, wenn der Händler ihm folgendes gesagt hätte:
Du hast jetzt leider Pech das du so schnell nach dem Kauf zur Inspektion musst, obwohl der Wagen nur rumgestanden hat.
Was hälst du davon wenn wir uns die Kosten für die 1. Inspektion teilen?
So ein Händler hätte bei mir einen Stein im Brett...
Das ist nun mal mit diesen Re-Importen. Dafür sind die nun auch etwas günstiger zu bekommen.
 
Auf jeden Fall vor dem 21.04.2019 zur ersten Inspektion fahren, dann gibt es mit der Garantie keine Probleme.;)
 
Siehe man auch dran, wie lange der TüV (Hauptuntersuchung geht) 3 Jahre nach der Erstzulassung.
 
Deine gefühlte Meinung ist aber der rechtlichen Einordnung recht egal.

Wer redet von gefühlter Meinung?? Da gibt es Gerichtsurteile, dass man einen Wagen Neuwagen nennen darf, wenn er bis zu 6 Monate alt ist.
Außerdem ist eine Zulassung ein Ausschlusskriterium für den Begriff Neuwagen.

Gruß Wyatt
 
Wer redet von gefühlter Meinung?? Da gibt es Gerichtsurteile, dass man einen Wagen Neuwagen nennen darf, wenn er bis zu 6 Monate alt ist.
Außerdem ist eine Zulassung ein Ausschlusskriterium für den Begriff Neuwagen.

Gruß Wyatt
Dann bau mal mit so einem Wagen einen Unfall mit Totalschaden, was dir deine Vollkaskoversicherung erzählt, wenn sie zahlen soll.
Du mußt als Erstbesitzer im Brief eingetragen sein, sonst kein Neupreis:Hatte das selber mal vor Jahren. Der Wagen hatte Tageszulassung und Stand 1Woche auf ner sich drehenden Plattform im Schaufenster des Autohauses.
Kilometerstand laut Tacho bei Übergabe waren 56Km.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann bau mal mit so einem Wagen einen Unfall mit Totalschaden, was dir deine Vollkaskoversicherung erzählt, wenn sie zahlen soll.

Genau das habe ich doch geschrieben: "Außerdem ist eine Zulassung ein Ausschlusskriterium für den Begriff Neuwagen".
Deswegen werden die ja als "Tageszulassung" verkauft.

Gruß Wyatt
 
Schade das Du sogar zu faul bist, rechtskräftige Urteile zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

Vielleicht solltes du deine verlinkten Urteile selbst mal lesen.
In deinem Link ging es um eine Tageszulassung, die ein paar Tage zurücklag, so steht es ausdrücklich im Urteil.
In diesem Thread geht es aber um 10 Monate.
 
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