[INFO] - Alufelgen. Was darf und was nicht.

Azarias

Mitglied Platin
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.4 MPI 55 kW (75 PS)
Hallo zusammen,

Icemat und ich hatten in den letzten Tagen ziemlich viel PN-Verkehr, in dem es um Alufelgen ging. Da der ganze Schriftverkehr ziemlich hilfreich war im Bezug auf Erlaubtes und nicht Erlaubtes, wann muss ich die Räder eintragen lassen, wann muss ich die Räder abnehmen lassen, geb ich hier mal einen kleinen Überblick, um den Usern zu helfen, die genauso wenig Plan hatten, wie ich vorher und die Suche nach Alufelgen zu erleichtern.

Bei den meisten Händlern, werden die Felgen nach dem Fahrzeug ausgewählt. Bei manchen ist es allerding so, dass die Datenbanken dort anscheinend nicht wirklich gut sind und häufig Felgen, die auf den Logan passen, gar nicht angezeigt werden. Sofern man die Möglichkeit hat, die Felgen nach der Größe auszusuchen sollte man diese auch wählen. Relevant sind bei Dacia da 4*100*60. Lochzahl*Lochkreisdurchm.*Mittellochdurchm.
Manchmal wird statt 60 auch 60,1 angezeigt. Das wäre ganz richtig aber auf manchen Seiten wird trotzdem nur 60 gezeigt.

Wenn die oben stehenden Angaben zutreffen, passt die Felge.
Welche Felgengröße man wie verwenden kann, ist unterschiedlich.
Dabei kommt es auf die ABE und das Teilegutachten der Felge an.

In der ABE ist (meistens auf der zweiten Seite) ein fett gedruckter Absatz der besagt:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde
zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Der Wortlaut oder auch der Zitierte Paragraph können variieren aber die Aussage bleibt dennoch die gleiche. Das ist mitunter der wichtigste Satz für die Benutzung Felgen. Wenn dieser Satz nicht in der ABE steht, muss man die Felgen / Reifen bei der Zulassungsstelle eintragen lassen, sofern die Größe von denen abweicht, die der Hersteller bereits freigegeben hat.

Dann die wichtigsten Angaben aus dem Teilegutachten:
In jedem Teilegutachten steht bei eurem Fahrzeug, welche Reifen auf der Felge gefahren werden dürfen. Dazu gibt es dann zu jedem Fahrzeugmodell Auflagen und Hinweise. Meistens beziehen diese sich darauf, dass die Felgen / Reifen-Kombination problemlos gefahren werden darf, solange keine Änderungen am Fahrwerk vorliegen. So gut wie immer steht auch die Auflage, dass man die Reifen eintragen lassen muss, sofern die ABE nicht o.g. Absatz enthält.
Diese Auflage im Teilegutachten lautet:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Daran muss man sich halte, sofern die Ausnahme (Freistellung in der ABE) nicht der Fall ist.
Dann gibt es für jede Reifengröße noch einmal eigene Auflagen. Das ist der wichtigste Teil, um zu wissen, was ich denn nun darf und was nicht.
Da Dacia z.B. beim Logan Felgen mit einer ET von 43 - 50 freigibt, sehr viele Alufelgen für den Logan allerdings nur eine ET von 38 haben (Felge steht weiter nach außen), kann es sein, dass selbst die Serienbereifung die Auflage enthält, dass die Radkästen geweitet werden müssen oder auch, dass man die Montage abnehmen lassen muss. Manche Felgen dürfen auch nur mit Reifen bestimmter Hersteller bestückt werden, ansonsten muss man auch zur Abnahme.
Die Auflage im Teilegutachten für die Abnahme lautet:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Andersrum kann es vorkommen, dass eine Reifen / Felgen-Kombination, die nicht den Herstellerfreigaben entspricht, problemlos ohne Abnahme gefahren werden darf.
z.B. 205/60 R 16 auf 7x16-Felge.

Zusammenfassung
Vor dem Kauf von Felgen die ABE und das Teilegutachten genau anschauen. Fast jeder Hersteller stellt diese auf der Website bereit. Bei Online-Reifenhändlern bekommt man meistens auch die Teileguthaben.

Nachschauen, ob o.g. Absatz bzgl. der Befreiung von der Eintragung in der ABE vorhanden ist. Wenn nicht, entstehen weitere Kosten.

Im Teilegutachten der Felgen nach dem eigenen Fahrzeug schauen. Die gewünschten Reifendimensionen raussuchen und die dazugehörigen Auflagen und Hinweise beachten. Hat z.B. der Reifen 195 / 60 R 15 die Auflage, dass ich dennoch zur Abnahme muss? --> weitere Kosten.
Ist die gewünschte Reifengröße überhaupt aufgelistet? Wenn nicht, muss ich auch zur Abnahme.

KOSTEN:

Die Kosten für die Eintragung nicht vom KFZ-Hersteller freigegebener Felgen / Reifen belaufen sich ungefähr auf 10-15€.
Die Kosten für eine Einzelabnahme bei einer Prüforganisation liegen ungefähr bei 40€

=============================================
So. Ich hoffe, dass diese kleine Zusammenfassung jetzt einigen hilf, Ungewissheiten bzgl. Alufelgen zu klären und auch bei der Suche nach passenden Alus Zeit, Geld und Frust spart.

In diesem Sinne.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Ich hab die Angaben aus den FAQ entnommen.

Ich schätze mal, du meinst diesen Post?

ET 34-42 ist auch kein Problem. Es muss halt nur per Teilegutachten und ABE abgeklärt sein, oder per Abnahme. Ich glaub, du lässt dich gerade mit technisch möglich und "legal" fahren dürfen verwirren.

Kann natürlich sein, dass ET34 mit 215er passt, ohne dass man was am Fahrzeug ändern muss. Aber wenn die Größen nicht per Gutachten und ABE erlaubt sind, muss man halt ne Abnahme machen. Die ist ja kein Problem, wenn es technisch umsetzbar ist.
 
na also.
das reicht doch.
danke.
ich dachte schon das jetzt was falsch läuft.
MfG
Jürgen:)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
ich dachte schon das jetzt was falsch läuft.

In dem Thread ging es ja nur darum, welche Radgrößen überhaupt ohne Änderungen ans Auto passen.
Aber ganz gut, dass das dabei steht, dann dürften nämlich auch die Abnahmen kein Problem darstellen.
 
schöne zusammenfassung,
würde da zwar noch was zu einfallen aber ich denke bis 215 mit nicht zu kleiner ET geht vieles am MCV
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Hier geht's ja darum, worauf geachtet werden sollte. Was überhaupt machbar ist, ist hier ja nicht das Thema.

Wenn du noch ne Ergänzung zu meiner Zusammenfassung hast, dann her damit. ;)
 
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