Höheneinstellung Nebelscheinwerfer

nebenbei bemerkt.......

......sind die "Nebler" enttäuschend und leuchten kaum etwas aus.

Moin,

wenn man sie mal bei wirklich starkem Nebel hat nutzen können denkt man sicher ganz anders darüber als wenn man sie als Ergänzung zum Abblendlicht einschaltet.
Und sich somit (durch die Ausleuchtung direkt vor dem Fahrzeug) den Kontrast auf der Entfernung beraubt, also dort wo man bei höheren Geschwindigkeiten etwas sehen können muß.

Bei starkem Nebel nutzt man die Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht.
Und sieht dann viel mehr als mit dem Abblendlicht. Einfach weil de Blendung durch das höher leuchtende Abblendlicht fehlt. Und weil die Sichtweite durch den Nebel sowieso erheblich eingeschränkt ist auch die Reichweite völlig ausreichend für die unter den Bedingungen angebrachten Geschwindigkeiten. Sehr viel mehr als Schrittgeschwindigkeit ist dann eh nicht mehr drin.
 
Ist der einzustellende Neigungswinkel beispielsweise 2 %, so bedeutet dies, dass das Licht sich bei 10 m Entfernung um 20 cm absenkt.



einstellung1.jpg
e = 1,2% = H - 12 cm

In diesem Beispiel sind es 1,2% für Scheinwerfer.
Bei Nebelscheinwerfer entsprechend 2%, e = H - 20 cm.
 
Funktion und Verwendung
Werden Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Abblendlicht verwendet, ergibt sich lediglich eine breitere Ausleuchtung im Nahfeld. Die Eigenblendung bei starkem Nebel wird nicht reduziert. Bei verschiedenen Fahrzeugmodellen wird bei Kurvenfahrten der innenliegende Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung (einfaches Kurvenlicht) genutzt.

Nebelscheinwerfer alleine (oder zusammen mit dem Standlicht, aber ohne gleichzeitige Verwendung des Abblendlichts) reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern somit die Sicht. Allerdings ist ihre Reichweite geringer als die des Abblendlichts, daher ist diese Beleuchtung technisch nur bei dichtem Nebel sinnvoll. Bei Fahrten bei Dunkelheit und starkem Nebel ist es zweckmäßig, dass der Fahrer die Fahrzeugbeleuchtung ständig den aktuellen Verhältnissen anpasst und gegebenenfalls zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer wechselt.

Rechtsvorschriften
Deutschland
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[2] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[2] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[3]

Quelle: Wikipedia


Rechtstipp: Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten
In den Herbst- und Wintermonaten ist die richtige Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten bei entsprechenden Witterungsbedingungen ein bedeutender Sicherheitsgewinn. Eine unsinnige Benutzung stellt aber eine Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer dar, die gegebenenfalls sogar verkehrsrechtlich geahndet werden kann. Daher sollte jeder Autofahrer, dessen Fahrzeug über Nebelscheinwerfer und/oder Nebelschlussleuchte verfügt, auch die verkehrsrechtlichen Regeln zur Benutzung kennen.

§ 17 Absatz III StVO beschäftigt sich mit der Benutzung von Nebelscheinwerfern.

Der Gesetzgeber hat dort Folgendes geregelt: „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten“.

Das Wort „erheblich“ ist gesetzlich nicht weiter definiert. Bei der Auslegung ist man daher an die Entscheidungen der Rechtsprechung zu diesem Begriff gebunden.

Die Gerichte sagen hierzu zumeist, dass eine erhebliche Sichtbehinderung dann vorliegt, wenn:

- die Sicht auf Autobahnen unter 150 Metern liegt

- die Sicht auf außerörtlichen Straßen unter 100 bis 120 Metern liegt

- die Sicht auf innerörtlichen Straßen unter 70 Metern liegt.

Bei Nebelbänken dürfen Nebelscheinwerfer brennen, bis mit Sicherheit kein Nebel mehr auftreten wird. Dabei ist dem Autofahrer einige Prüfzeit zuzubilligen.
Die Nebelschlussleuchte darf gemäß § 17 Absatz III StVO nur dann eingeschaltet werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Dies gilt inner- und außerorts. Sollten solche Witterungsverhältnisse herrschen, darf gemäß § 3 Absatz I StVO aber auch nur maximal mit 50 km/h gefahren werden.

Quelle ADAC, 2004
ADAC Juristische Zentrale, 16.12.2004


Insbesondere Rolli22 und Tomruevel habens ja schon deutlich gemacht.
Nebelscheinwerfer sind nicht mit Abblendlicht vergleichbar.

Meine Meinung:
egal, ob Dunkelheit, Nebel, Schnee, Regen oder sonst was....
Die vorhandenen technischen Möglichkeiten nutzen und ....
einfach angepasst fahren :yes:

Gruß
Gerd
 
Bei verschiedenen Fahrzeugmodellen wird bei Kurvenfahrten der innenliegende Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung (einfaches Kurvenlicht) genutzt.

Moin,

diese Funktion ist absoluter und nutzloser Blödsinn, die großartig beworben wird
Einfach aus dem Umstand heraus dass die Nebelscheinwerfer, richtig eingestellt, eine geringe Reichweite haben.

Wir haben ein Fahrzeug, einen Renault Modus, mit Abbiegelicht und Nebelscheinwerfern. Da kann man beides gut miteinander vergleichen.
Das Abbiegelicht scheint etwa so weit wie das Abblendlicht, allerdings in einem anderen Winkel. Und erhellt beim Abbiegen den Bereich der durch das Abblendlicht schlecht/gar nicht ausgeleuchtet wird. Den Bereich leuchten Nebelscheinwerfer zwar auf aus, aber eben nicht weit genug um etwas sehen zu können.
Mit dem Abbiegelicht wird auch noch der Bereich beleuchtet wo z.B. Fußgänger über die Straße gehen wenn sie nicht direkt an der Einmündung die Straße überqueren.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.298
Beiträge
1.023.057
Mitglieder
71.036
Neuestes Mitglied
Jörg Schi
Zurück