Heute abgeholt

Das war leider ein Fehler, ein Fahrzeug mit Lackschäden darf man nicht übernehmen, denn damit akzeptiert man diese Fehler, das ist rechtlich später ein Problem.
In welchem Gesetz steht, dass durch die Übergabe einer neuen Sache ein bekannter Sachmangel akzeptiert wird? Und an welcher Stelle soll das rechtlich später ein Problem werden?

Unabhängig davon lese ich nichts von einer "Akzeptanz" des Käufers:
Bei der Übergabe bemerkte ich in der Motorhaube eine kleine Lack blase sowie einen Steinschlag im rechten Kotflügel.
Aussage vom Geschäftsführer des Autohauses ja bei so einem billigen kfz muss man mit so etwas rechnen.
Wie bitte hab ich gesagt nach 10 Minuten diskutieren wurden Bilder gemacht und letztendlich wohl bei Dacia reklamiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist doch sofort bemängelt worden und Bilder an Dacia geschickt worden
 
Mir fiel übrigens beim Lesen dieses Threads auf, dass ich nie so ein Zufriedenheitsschreiben bekommen habe.
Liegt vielleicht auch daran, dass ich schon bei Vertragsabschluss per Häkchen verboten habe, mich zu kontaktieren.
 
Du verwechselst da gehörig was! Eine Inspektion oder auch Wartung hat nichts mit Mängelbeseitigung oder Nachbesserung zu tun!
Du verwechselst da gehörig was! Es ging nicht um Wartung oder Inspektion, sondern um die Auslieferung eines Neuwagens mit Lackschäden. Oder sollte ich was übersehen haben?
 
Du verwechselst da gehörig was! Es ging nicht um Wartung oder Inspektion, sondern um die Auslieferung eines Neuwagens mit Lackschäden. Oder sollte ich was übersehen haben?
Du hast doch meinen Beitrag zitiert, damit hast Du doch auch die zitierte Aussage gelesen auf die sich meine Antwort bezog? Oder nicht?

Hier darum gings:
Wenn Du die anfallenden Wartungsarbeiten bei einem anderen Händler durchführen lässt, brauchst du entweder die Zustimmung des Verkäufers oder du verzichtet auf deine gewährleisrungsrechte gegenüber dem verkäufer, weil er sich dann im leistungsfall aus der Nummer rausmogeln kann und wird.
 
Mir fiel übrigens beim Lesen dieses Threads auf, dass ich nie so ein Zufriedenheitsschreiben bekommen habe. Liegt vielleicht auch daran, dass ich schon bei Vertragsabschluss per Häkchen verboten habe, mich zu kontaktieren.

Bei mir kam sowas genau 1 Jahr nach Neukauf schriftlich von der Fa. Ipsos Loyalty - wer möchte kann für mich beantworten:
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da für mich eher Umweltaspekte wie niedrige Verbrauchswerte maßgeblich sind, und da haben leider alle geschummelt, was inzwischen sogar dazu führte, dass das KBA Kraftfahrtbundesamt "Aussetzer" hat, was die gehübschten Flottenverbräuche betrifft. Skandalös, aber wen interessiert es?
 
Stimmt. Ich hatte nur den ursprünglichen Lackschaden im Auge. Liegt am Alter... was fahre ich überhaupt noch Auto!?
Kein Problem, daher sagte ich ja das Du da was gehörig missverstanden hast.

In welchem Gesetz steht, dass durch die Übergabe einer neuen Sache ein bekannter Sachmangel akzeptiert wird? Und an welcher Stelle soll das rechtlich später ein Problem werden?

Unabhängig davon lese ich nichts von einer "Akzeptanz" des Käufers:
Jein, WF hat sich da etwas unglücklich ausgedrückt. Meiner Meinung nach.
Was meiner Meinung nach WF ausdrücken wollte, ist wenn die Annahme nicht verweigert wird, dann muss man damit leben, dass der Händler da "nachbessert" diese Nachbesserung kann aber viele Jahre später zum Problem werden, zb durch Rost. Und dann hat man eben keinerlei Handhabe mehr.
Du bist doch so schlau, warum kennst Du dann Urteile des BGH nicht?
VIII ZR 211/15

Wer ein Fahrzeug mit Lackschaden übernimmt, akzeptiert den Mangel. Das dieser zu beheben ist, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Jedoch hat der Käufer dann rechtliche starke Probleme, wenn aus diesem "angeblich" kleinen Mangel, ein größerer wird und er dann lieber das Fahrzeug nicht mehr abnehmen möchte, da gibt es anschließend ein paar Tücke zu beachten.

Daher sollte man kein Fahrzeug übernehmen, welches einen sichtbaren Lackmangel bei Auslieferung aufweist.
Dazu passt das verlinkte Urteil. Weiter aber noch ein Urteil aus dem Jahre 2013 da ging es auch um Rückgabe obwohl vorher Nachbesserung vereinbart wurde. Dem Käufer wurde recht gegeben eben weil es vor Übergabe vom Kunden zurückgewiesen wurde.
(BGH, Urteil v. 06.02.2013, Az.: I-2 U 68/11 )
 
Aber nur, weil die Reparatur dann schlecht ausgeführt wurde.
Schon aber der BGH gab der Praxis des Kunden dennoch grundsätzlich Recht. Da eine Reperatur ja nur dann gilt wenn es auch wie vorher bei Werksherstellung war gemacht wird. (was ja technisch schon wegen Schichtdicken gar nicht möglich ist)
 
Fahrzeuge werden auch im Werk bei Fehlern händisch nachlackiert, auch da ist bei solchen Neuwagen bereits die Schichtdicke stärker, dennoch ist es ein Neuwagen, da im Werk entsprechend lackiert.
Lies dir das Urteil durch, da begründen die Richter das. Und warum eine Nachlackierung beim Händler eben nicht mehr Neueware ist.
 
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