Hätte gern einen Ratschlag

Laut BGH Urteil aus 4.2015 nicht.

Zitat:
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler. Der kann sich nicht damit herausreden, dass für einen etwaigen Mangel zum Beispiel der Hersteller verantwortlich ist.
Zitat Ende

Oder gibts da schon wieder neues?

Gruß
Gerd

§475 BGB
(1)...
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.

Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Gegenständen kann also durch Vereinbarung auf minimal 1 Jahr reduziert werden. Und in den üblichen Gebrauchtwagenkaufverträgen steht diese Reduzierung der Gewährleistung auch explizit drin. Ein Mangel muss demnach innerhalb eines Jahres nach Übergabe des Gegenstandes dem Verkäufer gegenüber angezeigt werden.

Sollte im Vertrag nichts vereinbart sein gilt natürlich auch bei Gebrauchtwagen die 2-jährige Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Regel ist es so dass man nach 6 Monaten alt aussieht.
 
Hallo Leute, wir möhten unsere Tochter etwas bei der Autosuche unterstützen und (Folge-) Katastrophen möglichst verhindern.

Sie ist ,wie das bei jungen Leuten so ist, eurodauerklamm. Ihr alter Opel zerfällt jetzt endgültig. Sie hat einen relativ großen Hund, fährt gern Fahrrad und würde sicher gern ab und zu paar Nächte im Auto schlafen. da erscheint mir der Dacia eine gute wahl zu sein.

Was haltet ihr von diesem hier:

Dacia Logan MCV 1.6 HU neu ! Klima ! AHZ ! nur 49012 Km ! Gebrauchtwagen, Benzin, ? 5.490,- in Jahnsdorf / OT Leukersdorf

Was müssen wir beim Kauf beachten? Schwachstellen? Wären 5.000 incl. der Winterräder und frischem TÜV angemessen?

Ich danke für eure Tipps.

telefoner


Hallo telefoner,

habe für meine Jungs vor zwei Wochen einen Dacia Logan 1,4 L ,75 Ps, Limo,

70000 km

EZ 6/07 Laureate -Ausstattung = Klima,Servo,EFh,E Sp,Nebel,ZV, usw

1 Hd, Metalllic, Neu HU, Neue Ganzjahresreifen, Zahnriemen Neu

Scheckheft komplett, 12 Monate Gewährleistung für 1750 €

gekauft!

Der Wagen hat zwar ein paar Parkrempler, ( von älterer Frau gefahren)

aber technisch Tip-Top!


Der Händler -Einkaufspreis für deinen Logan MCV liegt bei 3000-3400€

weil vor Facelift oder nach Facelift-Modell!

Ein Schnäppchen ist der Dacia MCV auf keinen Fall.

Generell sind die MCV teurer wie die Limo ,aber es sollte im Rahmen bleiben!

Bei Mobile .De kannst du eine Suche mit deinen Anforderungen einrichten,

und bekommst so immer die aktuellsten Fahrzeuge die angeboten werden,

auf dein Handy oder Pc.

MfG

eik
 
In der Regel ist es so dass man nach 6 Monaten alt aussieht.

Was meinst du damit konkret?

Ich habe keine schlechten Erfahrungen mit Gebrauchtwagen-Händlern gemacht. Die letzen 26 Jahre habe ich 4x Gebrauchtwagen (Händler/Werkstätten) gekauft. Diese Autos also, durchschnittlich, fast 7 Jahre gefahren.

Es gab nur einmal einen Grund für eine Reklamation, und diese wurde ohne Diskussionen akzeptiert und beseitigt.

---------------

Gesendet von meiner Dunstabzugshaube mit Aktivkohlefilter
 
Zur Gewährleistung bei gebrauchten hier ein Urteil vom April 2015:

Im konkreten Fall befasste sich der BGH mit der Klage einer 44-jährigen Frau aus dem Landkreis Waldshut im Südschwarzwald: Sie hatte einen Vorführwagen im Februar 2010 für 13.000 Euro gekauft. Doch schon ein Jahr danach seien Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen aufgetaucht. Das Gericht musste klären, ob die Käuferin von dem beklagten Autohaus noch Schadensersatz für die Beseitigung der Korrosionen verlangen kann - denn im Kaufvertrag war eine verkürzte Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr vereinbart worden.

Der Händler verwies dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG:cool: des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit Stand von März 2008. Für allgemeine Schadensersatzansprüche gilt jedoch in der Regel eine gesetzliche Frist von zwei Jahren - und darauf bezog sich die Frau, als sie den Rost reklamierte.

BGH beanstandet "undurchsichtige Regelung"


Anzeige
Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen gab ihr im Sommer 2013 zunächst Recht und verurteilte den Autohändler zu einer Zahlung von etwa 2160 Euro. In der zweiten Instanz wies das Landgericht die Klage jedoch wegen Verjährung zurück.

Der BGH hat der Frau nun in letzter Instanz zu einem Sieg verholfen. Die Richter sahen die widersprüchlichen Regelungen für einen durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Kunden als zu undurchsichtig an.

"Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben - aus der maßgeblichen Sicht des Kunden - keine eindeutige Antwort darauf, binnen welcher Frist er vom Verkäufer Schadensersatz wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht verlangen kann", heißt es in der Urteilsbegründung. Maßgeblich ist hier also die gesetzliche Frist von zwei Jahren. Der Händler müsse den finanziellen Schaden daher ersetzen.

(Aktenzeichen: VIII ZR 104/14)


Ob das nun ein Einzelurteil ist, ode allgemeinverbindlich gültig ist, das ist die Frage -_-

Gruß
Gerd
 
Auf den Bildern sieht er gut aus. Der Motor dürfte keine Probleme machen, meiner läuft seit 196000 Km. Aber sieh nach dem Zahnriemen.
 
Sie hat einen relativ großen Hund, fährt gern Fahrrad und würde sicher gern ab und zu paar Nächte im Auto schlafen. da erscheint mir der Dacia eine gute wahl zu sein.

Was haltet ihr von diesem hier:

Dacia Logan MCV 1.6 HU neu ! Klima ! AHZ ! nur 49012 Km ! Gebrauchtwagen, Benzin, ? 5.490,- in Jahnsdorf / OT Leukersdorf

Angesichts auch der geringen Kilometerleistung erscheint mir das Fahrzeug eine gute Wahl.

Der alte 1,6er Motor steht eigentlich für hohe Kilometerleistungen und der MCV1 besitzt aus eigener Erfahrung auch eine recht gute Verarbeitungsqualität und ist fast schon übertrieben gegen Rost geschützt.

Das ganze in Verbindung mit einem frischen TÜV und den erforderlichen Nutzerkriterien Deiner Tochter paßt recht gut zusammen.

Wg. des Zahnriemens und dessen Reststandzeit bis zum nächsten Wechsel, würde ich aber zur Sicherheit aber nochmal explizit nachhaken.

Um auch hier ein kleines Verhandlungsfenster beim Preis zu schaffen:
ein Zahnriemenwechsel schlägt in einer freien Werkstatt etwa mit 500.-€ zu Buche.
 
Hallo,

die km Leistung ist natürlich o.k. bis super.
Aber mir wäre der mit 8 Jahren zu alt?!
Meiner hat in 5 Jahre jünger und mit weniger als halb so viel km auch nur rd. 1.000 € mehr gekostet,
das finde ich gut angelegtes Geld....
Wenns das Budget aber nicht hergibt und der Wagen einen guten Eindruck macht....

MFG, Farmer
 
Zur Gewährleistung bei gebrauchten hier ein Urteil vom April 2015:

Im konkreten Fall befasste sich der BGH mit der Klage einer 44-jährigen Frau aus dem Landkreis Waldshut im Südschwarzwald: Sie hatte einen Vorführwagen im Februar 2010 für 13.000 Euro gekauft. Doch schon ein Jahr danach seien Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen aufgetaucht. Das Gericht musste klären, ob die Käuferin von dem beklagten Autohaus noch Schadensersatz für die Beseitigung der Korrosionen verlangen kann - denn im Kaufvertrag war eine verkürzte Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr vereinbart worden.

Der Händler verwies dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG:cool: des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit Stand von März 2008. Für allgemeine Schadensersatzansprüche gilt jedoch in der Regel eine gesetzliche Frist von zwei Jahren - und darauf bezog sich die Frau, als sie den Rost reklamierte.

BGH beanstandet "undurchsichtige Regelung"


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Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen gab ihr im Sommer 2013 zunächst Recht und verurteilte den Autohändler zu einer Zahlung von etwa 2160 Euro. In der zweiten Instanz wies das Landgericht die Klage jedoch wegen Verjährung zurück.

Der BGH hat der Frau nun in letzter Instanz zu einem Sieg verholfen. Die Richter sahen die widersprüchlichen Regelungen für einen durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Kunden als zu undurchsichtig an.

"Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben - aus der maßgeblichen Sicht des Kunden - keine eindeutige Antwort darauf, binnen welcher Frist er vom Verkäufer Schadensersatz wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht verlangen kann", heißt es in der Urteilsbegründung. Maßgeblich ist hier also die gesetzliche Frist von zwei Jahren. Der Händler müsse den finanziellen Schaden daher ersetzen.

(Aktenzeichen: VIII ZR 104/14)


Ob das nun ein Einzelurteil ist, ode allgemeinverbindlich gültig ist, das ist die Frage -_-

Gruß
Gerd
Das Urteil spricht ja nicht dagegen die Frist auf ein Jahr zu reduzieren.

Lediglich die undurchsichtige Formulierung wurde bemängelt. Dadurch ist die Fristverkürzung unwirksam.
 
Korrekt.
Könnte bedeuten, wenn die AG des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sauber formuliert werden (oder wurden),
dann wärs wieder 1 Jahr.

Gruß
Gerd
 
Also, mein auch relativ großer Hund ist von unserem „neuen“ Logan begeistert. Seine Hundebox hat bei teilumgeklappter Rückbank mehr als genug Platz. Kleiner Wermutstropfen: Der Boden der „großen“ Ladefläche ist nicht ganz eben, sondern ist im Rückbankbereich vertieft. Da passen die Standflächen unserer Hundebox aber perfekt rein. Noch kurz verzurrt (Zurrpunkte gibt es genug), und das Ding sitzt fest im Wagen.

Damit können wir zwei in Urlaub fahren und mit Gepäck zusammen drin übernachten. Platz ist mehr als genug.

Mit seinen knapp 4,50 m Länge paßt der Logan natürlich nicht mehr in absolut jede Parklücke, je nach heimischer Parksituation kann das ein Ärgernis sein.

--ks
 
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