Hätte gern einen Ratschlag

telefoner

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Logan MCV, 1.6 16V
Baujahr
N/A
Hallo Leute, wir möhten unsere Tochter etwas bei der Autosuche unterstützen und (Folge-) Katastrophen möglichst verhindern.

Sie ist ,wie das bei jungen Leuten so ist, eurodauerklamm. Ihr alter Opel zerfällt jetzt endgültig. Sie hat einen relativ großen Hund, fährt gern Fahrrad und würde sicher gern ab und zu paar Nächte im Auto schlafen. da erscheint mir der Dacia eine gute wahl zu sein.

Was haltet ihr von diesem hier:

Dacia Logan MCV 1.6 HU neu ! Klima ! AHZ ! nur 49012 Km ! Gebrauchtwagen, Benzin, ? 5.490,- in Jahnsdorf / OT Leukersdorf

Was müssen wir beim Kauf beachten? Schwachstellen? Wären 5.000 incl. der Winterräder und frischem TÜV angemessen?

Ich danke für eure Tipps.

telefoner
 
Macht auf den Bildern einen guten Eindruck.
Weniger als 10000km pro Jahr gefahren.
Zwei Jahre Gewährleistung gibts ja ohnehin, wenn du beim Händler kaufst.
Der Preis dürfte OK sein.

Gruß
Gerd
 
lieber NEU

Ich würde eher 6.890 EUR für einen nagelneuen DACIA SANDERO 1,2 ESSENTIAL
auf den Tisch legen (EU-Fahrzeug)... z.B. bei "HFT-Automibile.de" oder "Neuwagen24.de"
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Danke schon mal für den Garantietipp. Kann man ja darauf achten. Wie ist das eigentlich, schließt man so eine (zusätzliche) Gebrauchtwagenversicherung ab, ist man dann an den Händler gebunden im Falle eines Falles, oder kann man auch woanders hingehen?

Noch mal zu dem Fahrzeug:

Zahnriemen sollte getauscht sein?

Ölwechsel sollte bis vor wieviel km / Jahre gemacht sein?

hab da was gelesen von wegen möglichen Problemen mit den Spurstangenköpfen. Bin Laie, wie kann ich das erkennen?

Danke für weitere Tipps

Telefoner
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Ich würde eher 6.890 EUR für einen nagelneuen DACIA SANDERO 1,2 ESSENTIAL
auf den Tisch legen (EU-Fahrzeug)... z.B. bei "HFT-Automibile.de" oder "Neuwagen24.de"

Mmmhh. Limit liegt leider so bei 5000. Schlafen + Hund + 2 Fahrräder auf der Hängerkupplung, auch mal größere (Möbel-) Transporte wären ganz schön. daher der Logan.

telefoner
 
Nur bei Neufahrzeugen. Bei Gebrauchtwagen ist der Händler gesetzlich nur zu 12 Monate Gewährleitung verpflichtet. Wird dann entsprechend im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart.

Laut BGH Urteil aus 4.2015 nicht.

Zitat:
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler. Der kann sich nicht damit herausreden, dass für einen etwaigen Mangel zum Beispiel der Hersteller verantwortlich ist.
Zitat Ende

Oder gibts da schon wieder neues?

Gruß
Gerd
 
Ich würde den nehmen. Mein Vater hat so einen seit 7 Jahren und inzwischen 160.000 km. Keine Pannen, keine Probleme, ein einfaches aber zuverlässiges Fahrzeug.
 
Laut BGH Urteil aus 4.2015 nicht.

Zitat:
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler. Der kann sich nicht damit herausreden, dass für einen etwaigen Mangel zum Beispiel der Hersteller verantwortlich ist.
Zitat Ende

Oder gibts da schon wieder neues?

Gruß
Gerd
Hmm.....
Die Gewährleistung bei NEU Waren ist eigentlich zwei Jahre.
Bei Gebrauchtwaren nur ein Jahr.

Oder habe ich da jetzt was anderes im Kopf?
 
Hallo telefoner,
ja der Zahnriemen wäre altersgemäss jetzt wohl fällig.
Da würd ich schon Wert drauf legen.
Ansonsten sieht man das normalerweise an einem Aufkleber im Motorraum, genau wie Ölwechsel.
Am einfachsten wäre natürlich Scheckheft gepflegt.
Da könnte man alles nachlesen.

Gruß
Gerd

----------

@Elchi + Duster 13:
man findet tatsächlich unterschiedliche Angaben im Netz.
Müsste man direkt mal den Original Gesetzestext lesen :D

Kurz gesagt, ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher.

Gruß
Gerd
 
Laut BGH Urteil aus 4.2015 nicht.

Zitat:
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Herabsetzung dieser Frist - etwa auf ein Jahr - durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages unwirksam ist. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
Die Gewährleistung gibt dem Autokäufer Sicherheit gegenüber dem Händler. Der kann sich nicht damit herausreden, dass für einen etwaigen Mangel zum Beispiel der Hersteller verantwortlich ist.
Zitat Ende

Oder gibts da schon wieder neues?

Gruß
Gerd




Rechte beim Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung - Finanztip


Das Wichtigste in Kürze
•Private Verkäufer eines Gebrauchtwagens schließen meist die Haftung für Sachmängel vertraglich aus. Gewerbliche Händler dürfen das nicht.
•Nicht alle Mängel fallen unter die Gewährleistung. Üblicher Verschleiß ist kein Sachmangel.
•Der Mangel muss schon bei Übergabe des Wagens vorhanden sein. Entsteht der Mangel nach der Übergabe, haftet der Verkäufer nicht.
•Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auf, lag er vermutlich bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor. Erst nach sechs Monaten muss der Käufer das beweisen.
•Bei einem Gebrauchtwarenkauf verjähren Ihre Gewährleistungsrechte in der Regel nach zwölf Monaten.


Mehr hierzu bei: Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung - Finanztip

----------

hier das angesprochene Urteil

Gebrauchtwagenkauf: Das müssen Sie sich vom Händler nicht gefallen lassen - FOCUS Online

BGH-Urteil: Zwei Jahre Gewährleistung für Gebrauchten - Auto & Mobil - Süddeutsche.de
 
Rechte beim Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung - Finanztip


Das Wichtigste in Kürze
•Private Verkäufer eines Gebrauchtwagens schließen meist die Haftung für Sachmängel vertraglich aus. Gewerbliche Händler dürfen das nicht.
•Nicht alle Mängel fallen unter die Gewährleistung. Üblicher Verschleiß ist kein Sachmangel.
•Der Mangel muss schon bei Übergabe des Wagens vorhanden sein. Entsteht der Mangel nach der Übergabe, haftet der Verkäufer nicht.
•Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auf, lag er vermutlich bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor. Erst nach sechs Monaten muss der Käufer das beweisen.
•Bei einem Gebrauchtwarenkauf verjähren Ihre Gewährleistungsrechte in der Regel nach zwölf Monaten.


Mehr hierzu bei: Gebrauchtwagenkauf - Mängelhaftung und Gewährleistung - Finanztip

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hier das angesprochene Urteil

Gebrauchtwagenkauf: Das müssen Sie sich vom Händler nicht gefallen lassen - FOCUS Online

BGH-Urteil: Zwei Jahre Gewährleistung für Gebrauchten - Auto & Mobil - Süddeutsche.de
Das ist jetzt kein allgemeingültiges Urteil sondern bezieht sich auf einen Formulierungsfehler in den AGBs.
Durch diesen Formulierungsfehler ist die meines wissens nach übliche Gewährleistungsherabsetzung auf ein Jahr unwirksam.

Im Gesetz steht meiner Erinnerung nach, dass der Handel die Gewährleistung für Gebrauchtwaren/-Wagen auf ein Jahr herabsetzen darf.

Lt. diesem Urteil muss das aber auch deutlich erkennbar sein.
 
Was haltet ihr von diesem hier:
Wären 5.000 incl. der Winterräder und frischem TÜV angemessen?

"HU neu" bedeutet noch nicht, daß auch tatsächlich alles in Ordnung ist!

Mein Tipp:
- Probefahrt vereinbaren
- dann dabei jemanden mitnehmen der sich gut auskennt
- für den Termin der Probefahrt auch einen Termin für einen Gebrauchtwagencheck buchen (kostet wohl unter 100,-)
Gibte es bei verschiedenen Prüfstellen.

Hier sind so die wichtigsten Punkte, die man prüfen sollte;


"Kilometerstand
Kilometerstände auf dem Tacho lassen sich heute relativ leicht manipulieren – daher sollten Sie sich nie absolut und alleine auf den angezeigten Kilometerstand verlassen. Kontrollmöglichkeiten sind die Eintragungen im Serviceheft, Reparaturrechnungen... Mehr , HU-Untersuchungen, Abnutzungen am Schaltgriff und den Fußpedalen sowie Verschleiß am Fahrersitz. Ebenfalls auffällig: Wenn der Wagen regelmäßig gefahren wurde, aber in den letzten ein, zwei Jahren plötzlich nicht mehr. Fragen Sie den Verkäufer in solchen Fällen direkt und achten Sie auf seine Reaktion und seine Glaubwürdigkeit.

Lack
Inspizieren Sie das Fahrzeug am besten bei Tageslicht und in trockenem Zustand. Ob das Fahrzeug nachlackiert wurde, erkennen Sie an unterschiedlichen Farbtönungen und möglichen Farbresten an... MehrGummidichtungen oder Scheiben. Fragen Sie nach den Gründen und vermerken Sie diese im Kaufvertrag. Achten Sie auf Unebenheiten und prüfen Sie ob gespachtelt wurde. Dazu können Sie auffällige Stellen mit einem Lackprüfer abfahren, um die Spachteldicke festzustellen.

Rost
Rost findet sich häufig an Türen, Motorhaube, Kotflügel und Spaltübergängen. Prüfen Sie an allen Türen die Einstiege, Schiebedächereinfassungen und die Fensterrahmen auf Rost. Betrachten Sie das Fahrzeug... Mehrauch von unten: Sind Brems- oder Benzinleitung angerostet? Ein Auspuff rostet gerne an den Schweißnähten und Übergängen mit Schellen. Leichter Flugrost ist hier kein Problem. Im Notfall nehmen Sie einen kleinen Schraubenzieher und stochern an rostigen Stellen. Fragen Sie bei frisch aufgetragenem Unterbodenschutz nach – oftmals sollen damit Roststellen überdeckt werden.

Unfallwagen
Fragen Sie den Verkäufer direkt, ob der Wagen unfallfrei ist bzw. ob es Schäden gibt. Kontrollieren Sie auch die Gleichmäßigkeit von Spaltmaßen an Türen, Kotflügeln und Stoßstangen. Achten Sie auf feine Farbunterschiede im Lack und... MehrUnebenheiten. Reparaturen hinterlassen fast immer Spuren – so sind Schrauben ab Werk an Kotflügeln meist mitlackiert, sind sie blank, fragen Sie nach.

Räder und Reifen
Felgen und Reifengröße müssen für das Fahrzeug zugelassen sein (in der Zulassungsbescheinigung überprüfen). Im Idealfall sind Sommer- und Winterreifen mit ausreichendem Profil vorhanden, d. h., sie sollten nie weniger als 4 Millimeter Profiltiefe... Mehrbesitzen, auch wenn nur mindestens 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben sind. Aus Sicherheitsgründen müssen die Reifen auf einer Achse das gleiche Profil und die gleiche Profiltiefe haben (nie mehr als 2 Millimeter Unterschied). Auf Vorder- und Hinterachse dürfen sie sich unterscheiden.

Sind die Vorderreifen von außen nach innen abgefahren, war der Vorbesitzer in Kurven flott unterwegs. Einseitig abgefahrene Reifen sind aber auch ein Indiz für eine verzogene Spur. In diesem Fall sollten Sie eine Achsvermessung und neue Reifen verlangen. Kontrollieren Sie auch das Reserverad, Warndreieck, Wagenheber und Radkreuz zum Aufschrauben.
Felgen

Leichtmetallfelgen werden meist durch ein Schloss oder eine Abdeckung über den Radmuttern vor Diebstahl geschützt. Lassen Sie sich die Schlüssel dafür aushändigen, sonst können Sie sich auf einen kostspieligen Austausch vorbereiten. Zubehörfelgen... Mehrsollten auch im Fahrzeugbrief eingetragen sein und eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben. Besitzt das Ersatzrad keine Alufelge, sondern eine Stahlfelge, brauchen Sie dafür passende Radschrauben.
Scheiben

Achten Sie darauf, dass die Scheiben und hier besonders die Frontscheibe ohne Risse sind. Selbst mit einer nur am Rand defekten Scheibe kommen Sie nicht durch die HU, zudem vergrößern sich Glasschäden mit der Zeit meist von selbst.

Nässe
Riecht es muffig, handelt es sich um ein feuchtes Fahrzeug. Das ist nicht nur unangenehm und sorgt häufig für beschlagene Scheiben, sondern weist auch auf Mängel wie Undichtigkeiten oder Rost hin. Heben Sie die Fußmatten hoch und... Mehrtasten Sie den Teppichboden ab. Im Kofferraum greifen Sie hinter die Seitenverkleidung, um den Grund für die Feuchtigkeit aufzuspüren.

Sitze und Gurte
Prüfen Sie sämtliche Sitze auf Verschleiß und achten Sie dabei neben den Polstern auch auf die mechanischen Teile wie Sitz- und Lehnenverstellung. Lassen sich die Vordersitze verstellen und rasten sie ordentlich ein?... MehrKontrollieren Sie die Originalbezüge unter Schonbezügen. Die Sicherheitsgurte an allen Plätzen müssen sich leichtgängig aus- und einrollen lassen. Finger weg von ausgefransten oder bereits eingerissenen Gurten.
Fahrwerk und Stoßdämpfer

Wippen Sie jeweils vorne und hinten an den Ecken des Autos. Die Karosserie muss ohne langes Nachwippen wieder zum Stillstand kommen. Schaukelt der Aufbau nach, ist mit defekten Stoßdämpfern zu rechnen. Klappergeräusche dürfen... Mehrebenfalls nicht zu hören sein. Nehmen Sie sich nun die Reifen vor und rütteln mit beiden Händen daran. Wackeln die Räder, handelt es sich um einen Defekt an den Lagern oder der Achsaufhängung.

Getriebe
Lassen Sie den Motor an und schalten Sie im Stand die Gänge durch, um sich zu vergewissern, dass nichts hakt oder kratzt. Machen Sie den Kupplungstest, indem Sie versuchen, bei angezogener Handbremse im zweiten Gang loszufahren. Wenn Sie dabei... Mehrden Motor abwürgen, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, rutscht die Kupplung – dann muss sie bald erneuert werden, mit entsprechenden Kosten.

Lenkung
Überprüfen Sie das Spiel im Lenkgetriebe, indem Sie das Lenkrad im Stand bewegen (bei ausgeschaltetem Motor). Lässt es sich mehr als zwei Finger breit drehen, ohne dass die Räder einen Ausschlag zeigen, ist zu viel Spiel vorhanden.

Motor
Meist werden die Gebrauchten einer Motorwäsche unterzogen, mit dem Ziel, den Motor und den Motorraum attraktiver und sauberer erscheinen zu lassen. Ein „zu sauberer“ Motorraum ist genau so verdächtig wie Ölspuren unter Motor und Getriebe. Sind Ölspuren im Kühlwasser?... MehrOder findet sich Wasser am Ölmessstab? Dann ist die Zylinderkopfdichtung defekt, was teuer werden kann. Fragen Sie, ob der Zahnriemen regelmäßig gewechselt wurde und lassen Sie sich dies anhand des Servicehefts bestätigen. Sonst drohen Motorschäden. Überprüfen Sie zusätzlich alle sichtbaren Schläuche im Motorraum auf Risse oder poröse Stellen.

Öl
Probleme an Nocken- und Kurbelwelle erzeugen Metallteilchen am Ölmessstab. Fragen Sie nach dem letzten Ölwechsel. Ölnachfüllmengen von mehr als einem Liter pro 1.000 Kilometer gelten als kritischer Wert. Lassen Sie sich die Ölnachfüllmenge im Zweifelsfall schriftlich bestätigen.

Marderspuren
Eingerissene Gummidichtungen oder -manschetten an Kabeln, Lenkung und Antriebswellen deuten auf das Werk von Mardern hin. So können teure Reparaturen entstehen.

Motorgeräusch
Rasselt der Motor, ist die Steuerkette fehlerhaft eingestellt. Eine Neueinstellung ist Pflicht. Quietscht der Motor, sind Zahnriemen oder Keilriemen falsch gespannt. Der Spannungszustand sollte dann fachmännisch geprüft... Mehrund neu justiert werden, sonst können Lagerschäden an der Lichtmaschine folgen.

Drehzahl
Der Motor sollte seine Leerlaufdrehzahl, speziell im warmen Zustand, konstant unter 1.000 U/min halten. Falls dies nicht der Fall sein sollte, fragen Sie nach dem Grund. Es könnte an mangelhaften Einspritzdüsen oder Zündkerzen liegen, aber auch am Steuergerät. Im letzten Fall wird es richtig teuer.

Bremsen
Vergessen Sie nicht, die Bremsen zu checken. Die Bremsscheiben sollten frei von Kratzern oder Rost sein. Vergewissern Sie sich, dass die Bremsleitungen nicht rosten und der Pegelstand am Bremsflüssigkeitsbehälter stimmt. Feuchte Bremsleitungen... Mehrund zu wenig Bremsflüssigkeit sind ein Zeichen für Undichtigkeiten, die sofort behoben werden müssen.

Batterie
Eine alte oder schlechte Batterie lässt sich an Ablagerungen an den Polklemmen und Rissen im Gehäuse erkennen. Stimmt der Säurestand? Ein Aufkleber an der Batterie gibt Auskunft über das Alter. Normale Batterien haben eine Lebensdauer von ca. 6–8 Jahren.

Scheinwerfer
Überprüfen Sie, ob alle Lampen funktionieren und die Gläser in Ordnung sind. Von innen beschlagene Scheinwerfer zeugen von Feuchtigkeitseintritt.

Gummidichtungen
Wassereintritt wird meist durch beschädigte Dichtungen hervorgerufen. Achten Sie deshalb auf poröse oder rissige Gummis an Türen, Kofferraum sowie Sonnen- und Schiebedächern. Bei Letzteren dürfen auch die Wasserablaufkanäle nicht verstopft sein, sonst kann Wasser eindringen.

Funktionstest
Kontrollieren Sie alle elektrischen Funktionen. Sind die Fensterheber intakt, lassen sich die Außenspiegel richtig verstellen, funktionieren die Innenbeleuchtung, die Hupe und das Schiebedach? Springt die Klimaanlage an? All das lässt sich einfach und schnell überprüfen."
 
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