Fetter Parkrempler => 6000 Euro Reparatur => Totalschaden?

Vor allem sind WIR ALLE erstmal Menschen ! Egal woher wir kommen oder wie wir Aussehen oder welche Sprache wir sprechen. Und Fehler machen wir auch alle, die können nun mal auch zu Unfällen führen. Iss eben so...

Gut nu !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Thomas,ich dachte immer der Stepway wäre immer in einer Ausstattung,abgesehen von der St. Pauli Edition.:mellow:Gibt ja auch nur 2 Motoren zur Auswahl,naja,denke deine Werkstatt regelt die Sache schnell und zufriedenstellend für Dich.;)
 
also von diesem "Parkrempler" hätte ich ja zu gerne mal ein Foto gesehen
 
Jedenfalls hat Thomas alle Vorteile auf seiner Seite:Ihm wird man null Schuld geben können,er war ja nichtmal im Auto und dadurch hat er natürlich auch keine Verletzungen davongetragen,der Schaden am Wagen ist immer ersetzbar,ich sag immer lieber 3 Totalschäden als einen Verletzten.;)
 
Hallo,

der Hammer ist ja oftmals, dass es auf den ersten Blick gar nicht so
wild aussieht und am Ende ist es doch ein riesen Schaden...:huh:
Finde ich immer wieder erstaunlich, wie das ins Geld geht.:o

Grüße
Chris
 
Und entgegen vieler Annahmen ist es meist am Schlimmsten wenn man eine AHK dranhat.Wo sonst vielleicht "nur" das Heckblech krum wäre geht es uber den Kupplungsträger danmn direkt auf den Rahmen...
 
Hallo Zusammen!
Tut mir leid um deinen Dacia,aber mir geht es auch nicht besser.Mir ist am Sonntag einer in die Front gefahren (er fuhr rückwärts mit seinem Ford Pickup,natürlich mit AHK).Wie das Bild zeigt,ist nicht viel zu sehen.Denkt Ihr.Schaden ca:2500 CHF.Der hat sich reingebohrt bis zur Traverse.Dumm gelaufen für mich,denn ich muss der Reperatur hinterherrennen.
 

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Hallo Zusammen!
Tut mir leid um deinen Dacia,aber mir geht es auch nicht besser.Mir ist am Sonntag einer in die Front gefahren (er fuhr rückwärts mit seinem Ford Pickup,natürlich mit AHK).Wie das Bild zeigt,ist nicht viel zu sehen.Denkt Ihr.Schaden ca:2500 CHF.Der hat sich reingebohrt bis zur Traverse.Dumm gelaufen für mich,denn ich muss der Reperatur hinterherrennen.

Mein Beileid!
aber weshalb der Rep. hinterherrennen?
Wenn der Fall so klar ist, kannst Du Dich doch entspannt zurücklehnen und die Rep.-Zeit mit einem kostenfreien Leihwagen überbrücken.

Klar, - der Ärger bleibt und den erstattet Dir keiner. :mellow:

Gruß
Helmut:prost:
 
Laut DAT hat mein Wagen einen Händlereinkaufspreis von 5990 Euro. Ist der Wagen deswegen schon (wirtschaftlicher) Totalschaden? Wie sind eure Erfahrungen?

DAT ist der Händlereinkaufspreis für das Fahrzeug, aber nicht der Zeitwert. Der Zeitwert des Fahrzeuges liegt (je nach Alter, Fahrzeugtyp und Zustand) zwischen 500.- und 3000.- € höher als der DAT-Wert. Der Reparaturwert des Fahrzeuges richtet sich nach dem sogenannten Wiederbeschaffungswert eines gleichen Fahrzeuges in Deiner Region (nicht irgendwo in Deutschland sondern in Deiner Region). Auch der Wiederbeschaffungswert kann vom Zeitwert abweichen (meist aber nur geringfügig). Die Reparaturkosten Deines Fahrzeuges dürfen den Wiederbeschaffungswert nicht groß überschreiten. Hier werden meist 10 bis 15 % Mehrkosten angesetzt. Erst dann wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgegangen.
Das Gutachten des Prüfers bestimmt jetzt den Reparaturbedarf, den Zeitwert und den Restwert des Fahrzeuges. Also ich geh mal nicht davon aus, dass bei Dir ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
 
Unter hinterherrennen verstehe ich zum Beispiel:Auto ins AH schaffen (ca.40km einfache Strecke),Termin für AH und Gutachter der Versicherung unter einen Hut bringen und die ganzen kleinen Sachen die in der Summe Zeit kosten .Der Verursacher hat nur eine Aufgabe,die wäre-ich melde es der Versicherung.
 
Unter hinterherrennen verstehe ich zum Beispiel:Auto ins AH schaffen (ca.40km einfache Strecke),Termin für AH und Gutachter der Versicherung unter einen Hut bringen und die ganzen kleinen Sachen die in der Summe Zeit kosten .Der Verursacher hat nur eine Aufgabe,die wäre-ich melde es der Versicherung.

Gibt es in der Schweiz nicht die sog. "Schadensabwicklung"?

Wenn definitiv feststeht daß man unschuldig ist, tritt man mittels eines Formulares seine gesamten Ansprüche an das Autohaus ab, das die Reparatur macht.
Meist ist das auch an die Inanspruchnahme eines Leihwagens für die Rep.-Zeit gekoppelt, aber den braucht man ja sowieso und den zahlt auch die Gegnerische.

Kurzum, Auto abgeben, Schadensabwicklung unterschreiben und erst wieder antanzen wenn der Händler Dein Fahrzeug fertig repariert hat.

Der Händler korrespondiert mit Versicherungen, terminiert mit Gutachtern, kurzum, er mach allen Schreib- und Verwaltungskram für Dich.

Die angenehmste Variante der Schadensbehebung!

Achja ..... er finanziert auch die Reparatur vor.
Im Regelfall zwar selten, aber es kommt bisweilen vor, daß jemand erst selbst die Kosten der Rep. dem Autohaus zahlen muß und im Anschluß er sein Geld bei der Gegnerischen holen muß.
Schnell mal 2000.- vorfinanzieren ...... :o

Auch solche unangenehmen Überraschungen hat man bei der Schadensabwicklung nicht.
 
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