Ich anerkenne deine Position.
Meine ist: Es geht hier ums Fernlicht. Da spielt es keine Rolle, ob sie den Gegenverkehr blendet, weil ...
das weiß jeder selbst. Auch hatte ich in 40 Jahren noch keine Verkehrskontrolle erlebt, bei der die
Birnen der Scheinwerfer überprüft wurden. Das Fernlicht schon garnet. Verlust Versicherungsschutz, oder
Betriebserlaubnis - wegen anderer Fernlichtbirnen? Etwas weit hergeholt. Ich wage die kühne Behauptung,
selbst der Tüv bei HU schaut: Fernlicht brennt = okay, weiter zum nächsten Check-Punkt.
Wie bzw wohin das
Fernlicht leuchtet ist uns egal. (Aussage eines Prüfers, Tüv Kirkel-Limbach / Saar).
Hast du die standard H7 auf der Beifahrerseite schonmal gewechselt?
Zum Thema:
Morgen wird alles da sein, einschl. Zusatzbauteilen.
Spielt der Wettergott mit, wage ich morgen einen Scheinwerfer komplett auszubauen.
Ihr kennt mich - werde berichten, einschließlich Ergebnis.
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