Bußgeld bei montierter AHK?

Ist doch immer wieder erstaunlich, wie unkaputtbar dieses AHK-Gerücht ist;)



@HudeMCV:
[klugscheißmodus an;)]
Einen 750kg-Anhänger (zGM) darfst Du mit Klasse B immer ziehen (führerscheinrechtlich gesehen, der FZ-Schein kann ja durchaus auch weniger zulassen), auch wenn dein Zugfahrzeug volle 3,5t zGM hat. Im Maximalfall sind mit B also 4,25t möglich.

Der 17jährige Fahrschüler wird seine BE-Ausbildung mit einem Anhänger absolvieren, dessen zGM laut Fahrerlaubnisverordnung mindestens 1,3t, auf jeden Fall aber größer als die LM des Zugfahrzeugs sein muß. Im Falle eines Golf Plus sind das je nach Ausstattung sogar bis über 1,5t. Dieser Anhänger muß zur Prüfung eine tatsächliche Masse von mindestens 800kg haben. So ein Prüfer läßt sich auch schon mal die Wiegekarte zeigen...

In den meisten Fällen wird bei 7t zGM des Zuges Schluß sein, da ein auflaufgebremster Anhänger max. 3,5t zGM haben darf, eine Druckluftbremsanlage bei KFZ bis 3,5t aber eher selten vorhanden ist. So einen Zug dürfte übrigens auch schon der 17jährige fahren (BE ist ja auch als begleitetes Fahren möglich).
[klugscheißmodus aus;)]

Das war jetzt zwar ein wenig OT, konnte aber hoffentlich ein paar Mißverständnisse klären.
 
Die Abnehmbare muss abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen verdeckt. Sonst ist das Wumpe.

Was korrekt ist, ist das mit der Versicherung weil durch AHK meist ein größerer Schaden beim auffahrenden entsteht (da ist ist auch das Rückwärtsauffahren mit drinne).

Zum Thema Anhänger und Tonnen...

da hilft nur CE, dann jucken die Gewichte nicht ;)

(Muss aber dazu sagen das ich meinen C über die Feuerwehr gemacht habe und der mich so der E nur knapp 1000,- € gekostet hat. Die 1.600,- € für den C wurden übernommen.)
 
Die Abnehmbare muss abgenommen werden, wenn sie das Kennzeichen verdeckt. Sonst ist das Wumpe.

Was korrekt ist, ist das mit der Versicherung weil durch AHK meist ein größerer Schaden beim auffahrenden entsteht (da ist ist auch das Rückwärtsauffahren mit drinne).

Zum Thema Anhänger und Tonnen...

da hilft nur CE, dann jucken die Gewichte nicht ;)

(Muss aber dazu sagen das ich meinen C über die Feuerwehr gemacht habe und der mich so der E nur knapp 1000,- € gekostet hat. Die 1.600,- € für den C wurden übernommen.)


Hab ich bereits oben schon ausführlich erklärt das die nicht abgenommen werden muss, wenn nix verdeckt is vom Kennzeichen;)

Was is mit der Versicherung? Also ich hab zwar keine Abnehmbare aber ich zahl dennoch nicht mehr nur wegen der Tatsache das ich eine dran habe und dann da jemand daran zerschellen könnte:huh: Versteh ich jetzt nicht ganz was du jetzt mit der Versicherung meinst, könntest du das genauer erläutern?

Denn wer auffährt is meist schuld und somit trifft mich keine Schuld weil mir einer auf meine AHK gefahren ist:D Anders beim Rückwärtsfahren, da is aber generell egal ob ich den Schaden ohne AHK verursache oder mit, Schaden is Schaden und wer beim Rangieren touchiert, is dabei, egal nun ob der Schaden ohne AHK geringer ausgefallen wäre als ohne; das interessiert dann nämlich keinen, außer die Versicherung und die zahlt so und anders;)

Hab noch nie gehört das Fahrzeughalter ne höhere VS zahlen wegen der AHK:rolleyes:
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.306
Beiträge
1.023.145
Mitglieder
71.045
Neuestes Mitglied
Raimond
Zurück