Anhängerlasten Tatsächliches Gewicht oder zul.Gesamtgewicht

kann man doch erst mal ne Grundinformation geben

Das reicht aber heute leider nicht mehr, weil die Konstrukteure eben auch so konstruieren.
Geh mal in einen OBI-Baumarkt und schau dir dort mal einen STEMA Variolux 850 an. Das Teil hat eine gebremste 750Kg Achse und 100Kg zulässige Stützlast - Bei 850 Kg zulässigem Gesamtgewicht.
Du kannst bei so einen Anhänger ( gibts noch mehr davon, auch bei Caravans ) in der Tat die Achse um über 10% überladen ohne ihn selbst zu überladen.

Die einfache Rechnung "Gesammtgewicht = Achslast + Stützlast" muss man heute einfach drauf haben, und wenn man dann noch weiß, dass einer ( und da gibts wirklich nur einen ) davon die Anhängelast darstellt ist der Drops doch schon gelutscht. Das muss man nicht wirklich vereinfachen.
 
Eine Obi Schubkarre als Anhänger zu bezeichnen :naughty:, da kann man Laub und Gras mit fahren, mehr aber nicht. Da kauft man definitiv doppelt.
 
Mhh, mein Böckmann ist ein 750 kg ohne Bremse und hat eine 1000 kg Achse drunter, mein Wowa ist ein 1300,Achse 1500kg. Wenn man die Auflastung ausreizt könnte man in diesen Bereich kommen.

 
Noch ein bisschen Rechnen für Anhängerfahrer:

Der Logan II MCV dCi 90 hat eine zulässige Gesamtmasse von 1670 kg, tatsächliche Masse laut Übereinstimmungsbescheinigung ist 1280 kg. Fahrgäste und Gepäck dürfen demnach 390 kg wiegen.

Ein Zentralachsanhänger darf theoretisch 1150 kg Achslast + 75 kg Stützlast = 1225 kg wiegen.

Die Gesamtmasse Auto + Hänger darf 2480 kg nicht überschreiten. Demzufolge darf ein Zentralachsanhänger tatsächlich nur 1200 kg wiegen, und weder Fahrgäste noch Gepäck dürfen sich dann im Auto befinden.

Ist das Auto voll beladen, können noch 810 kg angehängt werden.
 
Hat mit der Schubkarre nix zu tun. Das die zulässige Achslast kleiner als die zulässige Gesammtmasse des Anhängers ist passiert dir bei einem 15 mal so teurem Markencaravan genauso. Leider...

Hm,

mein Anssems BSX 1350 hat eine zulässige Gesamtmasse von 1400kg und eine Achslast von 1500kg und Reifen mit Traglast index C (102/104).

Also wenn der Duster da ist... mach voll..;)
 
Für den Betrieb mit Anhänger ist der richtige Führerschein wichtig. Klingt banal, aber konkret dazu:
Mein Anhänger ist gebremst, 2 Achsen, 2 000 Kg ZUL.GESAMTGEWICHT, Leergewicht 500 Kg.
Ein Freund hat den ausgeliehen und 450 Kg eingeladen, also hingen 950 kg am Haken. Sein Auto darf 1600 kg (gebremst) ziehen, also alles gut?
Leider nicht!
Sein Wagen hat ein ZUL.Ges.Gewicht von 2100 Kg, damit überschreitet die Summe beider Zul.GGWe mit 4 100 Kg die für seinen Führerschein erlaubten 3,5 Tonnen. Tatsächliche Gewichte (knappe Tonne am Haken und ein Zugfahrzeug leer bis auf 2 Personen, also zusammen keine 3 Tonnen) sind nicht relevant!
1250.-€ Strafe!! Der Anwalt hat von einem Widerspruch dringend abgeraten.

Ich habe den alten Führerschein Klasse 3 und darf mit dem besten aller 90-PS-Lodgys diesen"großen" Hänger ziehen, solange ich meine zul. Anhängelast nicht überschreite. Derselbe Hänger ist an einem beliebig größeren Auto - selbst wenn er erkennbar leer ist = 500 Kg gebremst am Haken - ohne den "richtigen" Führerschein eine Straftat (nicht juristisch verbindlich ausgedrückt)

Besonders pikant: Ich habe Polizisten auf der Strasse gefragt, welche Gewichte für sie zählen. 9 (i.W.NEUN) sagten: Das was tatsächlich dran hängt, und 3 (1 in der Stadt und die beiden Autobahnpolizisten) sagten: Das was in den Papieren steht. Und die hatten recht, obwohl das schwer nachvollziehbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Polizisten, bestimmt nette Leute aber,...

ich habe mal auf der Wache nachgefragt wie weit meine Ladung über die Rückleuchten meines Anhängers rausragen dürfen.
Antwort : Kann ich ihnen nicht sagen.
Auf meinen Einwand: Aber wenn mich ihre Kollegen anhalten, wissen die ob es im zulässigen Rahmen ist.
Seine Antwort: Das werden die nicht, die wissen es ja auch nicht.


Richtige Antwort auf die Frage:
max. 1,5m über die Rückleuchten (ab 1m kennzeichnungspflichtig), im Kurzstreckenverkehr (100km:blink:) sogar 2,5 m.

In meinem Fall Logan 4,5m + Gesamtlänge Anhänger 3,5m + Überhang 2,5 m = Gesamt 10,5m
Da muss man dann schon aufpassen das man beim abbiegen nicht den Radfahrweg "abräumt"
 
das mit dem "falschen" Führerschein ist ja ne gemeine Falle ...
und wegen dem Abräumen des Radweges .... habe mal mit einem Autotrailer einen Antennenmasten transportiert ... der hing hinten auch etwas heraus (und Autotrailer sind schon recht lang) ... da war das Abbiegen auch nicht einfach :)
 
Besonders pikant: Ich habe Polizisten auf der Strasse gefragt, welche Gewichte für sie zählen. 9 (i.W.NEUN) sagten: Das was tatsächlich dran hängt, und 3 (1 in der Stadt und die beiden Autobahnpolizisten) sagten: Das was in den Papieren steht. Und die hatten recht, obwohl das schwer nachvollziehbar ist.
Das liegt daran, dass es bis zur Novelle 2013 oder 2014 das tatsächliche Gewicht wichtig war und neu das Gewicht in den Papieren. Was ich auch sinnvoller finde da einfacher zu ermitteln ob man darf oder nicht. Eine eventuelle Überladung ist dann ein anderes Thema.
 
Ich finde solche Sachen immer wenig Glaubhaft und das:



ist auch keinesfalls die richtige Antwort.

Ladung ist in § 22 StVO geregelt, ganz einfach und unkompliziert nachzulesen! Für die Längenüberstände Absatz 4.


Aber fast richtig:

Auszug:
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m;

Dann bin ich ja mit 2,50m noch weit vom Maximum entfernt.
 
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