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Anhängerkupplung als Zubehör von Dacia für den Duster II
Besitzt deine Anhängerkupplung (Anhängevorrichtung) eine EU-Zulassung
(die allermeisten, in Deutschland verbauten Anhängevorrichtungen, haben
eine EU-Zulassung), so ist diese eintragungsfrei. Die zugehörigen Papiere sind
aber mitzuführen.
Nicht EU-Zugelassene Anhängevorrichtungen müssen eingetragen werden.
Die erforderlichen Angaben sind in der Regel auf den letzten Seiten der schriftlichen Montageanleitung zu finden, die der AHK beiliegt. Diese Anleitung ist dann eben im Fahrzeug mitzuführen...
Vielen Dank. Verstehe aber nicht warum der AH im Kaufvertrag schreibt: "Das Kraftfahrzeug ist lt. Fz--Brief/Zulassungsbescheinigung II mit Anhängerkupplung ausgerüstet". Ist eine Tageszulassung vom 25.02.2020 un die AHK habe ich zusätzlich bestellt!