Anhängerkupplung als Zubehör von Dacia für den Duster II

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idcpeter

Mitglied Silber
Fahrzeug
Duster II
Baujahr
2020
Hi,

muß die AHK als Zubehör von Dacia in die Papiere eingetragen werden oder gibt es eine ABE dafür?

Gruß

Peter
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Wo steht denn das genau? Beschreibung wo finde ich die?
 
Moinsen

Besitzt deine Anhängerkupplung (Anhängevorrichtung) eine EU-Zulassung
(die allermeisten, in Deutschland verbauten Anhängevorrichtungen, haben
eine EU-Zulassung), so ist diese eintragungsfrei. Die zugehörigen Papiere sind
aber mitzuführen.
Nicht EU-Zugelassene Anhängevorrichtungen müssen eingetragen werden.

Hoffe geholfen zu haben
Gruß Rainer
 
Die erforderlichen Angaben sind in der Regel auf den letzten Seiten der schriftlichen Montageanleitung zu finden, die der AHK beiliegt. Diese Anleitung ist dann eben im Fahrzeug mitzuführen...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Vielen Dank. Verstehe aber nicht warum der AH im Kaufvertrag schreibt: "Das Kraftfahrzeug ist lt. Fz--Brief/Zulassungsbescheinigung II mit Anhängerkupplung ausgerüstet". Ist eine Tageszulassung vom 25.02.2020 un die AHK habe ich zusätzlich bestellt!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Nun ist es klar. AHK braucht keine ABE und Eintragung. Hat ein Typenschild und ein ECE Zeichen!
 
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