Abschleppstange

Da hätte ich Manschetten, dass sich irgendein Idiot beim Überholen zwischen Zug- und Schleppfahrzeug zwischendrängelt.
Genau aus diesem Grund ist diese Länge ja verboten. Und bei der legalen Länge sollte man sich mal überlegen, bis zu welcher Geschwindigkeit der Sicherheitsabstand noch reicht. Bei halben Tachoabstand wären das 10 km/h. und das bei inaktiven Bremskraftverstärker. Wenn man also spürbar schneller sein will als Schrittgeschwindigkeit, kommt man um die Abschleppstange nicht herum.
 
Da hätte ich Manschetten, dass sich irgendein Idiot beim Überholen zwischen Zug- und Schleppfahrzeug zwischendrängelt.

Genau das ist die Gefahr.
Deswegen habe ich auch einen schönen großen Dreieckswimpel in der Mitte drauf.

Es ist ja schon einige Jahre her, daß ich das Abscchleppseil in dieser Funktion das letzte mal gebraucht habe (Hecke und Bäume roden mit dem Auto güld ja nicht), aber genau genommen bräuchte ich es in dieser Länge heute nicht mehr.

Als die Fahrzeuge noch keine Abschleppösen hatten, hat man die Seile meist an der Achse befestigt.
Da wurde dann aus einem 5 Meterseil schnell ein 3 Meter und das war definitiv zu knapp wenn unroutinierte (auch ich) sicher schleppen wollen.

Durch die Abschleppösen an Heck und Front, bietet aber heute ein Abschleppseit mit 5m auch 5m Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen - was genügt.
 
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