Abnutzung der Fusspedalen - gebrauchter mit richtigem Tachostand?

  • Themenstarter Themenstarter
  • #16
Genau das vermute ich.

Aber es verdichten sich auch die Hinweise, dass es sich um einen Unfallwagen handelt.
Ich werde den Händler jetzt zur Rücknahme auffordern und ansonsten den Rechtsweg beschreiten. Hammer, was man alles erleben muss.
 
Hab ihr hierzu die Lackschichtdicke an verschiedenen Stellen bestimmt? Spaltmaße, usw. sind bei Dacia sehr relativ. Da kann es streifen und es war für die QK be Dacia noch OK.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #18
Der RA wirds zur Not richten. Die haben ja Zugriff auf das zentrale versicherungsregister. Das ist es mir jetzt wert.
 
Aber der Vorbesitzer kann ja auch vor jeder Inspektion mal eben kurz nachjustieren, so er denn jemanden kennt für einen günstigen Kurs.

Ja genau so geht das. Und das ist hinterher nicht mehr feststellbar, wenn das Nachjustieren nicht übertrieben wurde.
Klar gibt es Apps und es sollen Steuergeräte den O-km Stand kennen. Glaub ich zwar nicht aber was zählt sind die Einträge im Scheckheft ggf der HU. Und das hat mehr Gewicht als irgendeine App.

Aber nach nur 3 Jahren, da kann der Wagen vielleicht 20.000 mehr gelaufen sein, als 27.000. Wie auch immer. Nach dieser Laufleistung bröseln keine Sitze auf. Den Leasingvertrag wirst du kaum in die Hände bekommen. Datenschutz
 
Ja genau so geht das. Und das ist hinterher nicht mehr feststellbar, wenn das Nachjustieren nicht übertrieben wurde.
Klar gibt es Apps und es sollen Steuergeräte den O-km Stand kennen. Glaub ich zwar nicht aber was zählt sind die Einträge im Scheckheft ggf der HU. Und das hat mehr Gewicht als irgendeine App.

Aber nach nur 3 Jahren, da kann der Wagen vielleicht 20.000 mehr gelaufen sein, als 27.000. Wie auch immer. Nach dieser Laufleistung bröseln keine Sitze auf. Den Leasingvertrag wirst du kaum in die Hände bekommen. Datenschutz
Wenn man es richtig macht, passen auch die anderen Steuergeräte zueinander - wie gesagt alles Software und nicht gut gesichert. Das bekommt man fast als Laie hin, wenn man die passende Technik in die Hände bekommt.
Auf was will man sich dann berufen? Das einer 27.000km mit z.B. 200kg Körpergewicht im Stau und Stadtverkehr gefahren ist und dabei dasGestühl krumm gesessen hat? Das wird genauso wie Bremse, Abnutzung von Pedalen, usw. nicht reichen. Nächstes Problem ist, das die Renault und Dacia Innenausstattungen alle relativ schnell stärker verbraucht aussehen als bei anderen Herstellern - da wird halt massiv gespart (sind auch fast alles Recycling Materialien, leider genau deshalb etwas weniger haltbar)
 
Was ist denn mit den Reifen? Profiltiefe, 1. Satz oder schon erneuert?

Oder im Wechsel mit Winterreifen? Dann wird's natürlich unübersichtlicher.
 
Was ist denn mit den Reifen? Profiltiefe, 1. Satz oder schon erneuert?

Oder im Wechsel mit Winterreifen? Dann wird's natürlich unübersichtlicher.
Meist haben Leasingwagen entweder Sommer oder Ganzjahresreifen - zweiteres wäre gut. Wenn nein, dann wird der Leasingnehmer sicher nicht die selbstgekauften Reifen dem Leasingfahrzeug dazu gelegt haben... das zahlt ihm keiner. Somit fehlt der Bezug ganz schnell wieder.
 
Übrigens. Mein Sandero 3 Stepway TCe115, den man mir schon 2018 für das Frühjahr 2019 zugesagt hatte. Dann für Herbst 2019, dann an Weihnachten für Frühjahr 2020 und mir im Ende Dez 19 der Glaube fehlte und zu Seat wechselte, ist auch ein gewerbliches Fahrzeug. Jahresleistung nur 12.000km, davon 6.001 geschäftlich. Fahrer: Nur ich. Dies nur zur Ehrenrettung von Firmenfahrzeugen.

Jetzt aber rasch zurück zum Thema:
Der Wagen soll ein Unfallwagen gewesen sein. Au Backe, das kann meines Erachtens nur ein Gutachter feststellen.
Da sollte der TE paar hundert Euro mal einplanen, sie vorstrecken muss und verloren hat, wenn der Gutachter nix feststellt. Falls doch welche Art von Unfall. Nur ein Dellchen gespachtelt oder richtig einen abbekommen?
Ich glaube der Thread wird noch interessant !!



Sandero 3.jpg
 
Drum einfach mal Lackschichtdicken messen und am Fahrzeug vergleichen <200 Micrometer ist ehr unauffällig, größer ehr nachlackiert - aber je nach Bauteil. Kotflügel sollten z.B. Links und recht recht nah beieinander liegen, usw. wenn da flächig was auffällt wurde eventuell ein Bauteil getauscht - das ist dann ein Unfall. Spachteln und Spotrepair gilt nicht als solches (leider). Eventuell auch einmal die Herstellungszeitpubkte der Scheiben zueinander prüfen, die sollten alle fast identisch sein - haben ähnlich den Reifen DOT auch einen Produktionszeitpunkt, der abgelesen werden kann (die Suchmaschinen des www sind hier dein Freund).
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #25
Dann halt gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Wenn ich Recht habe kann der Autoverkäufer zahlen - ansonsten hab ich meinen Seelenfrieden und verkaufe das Teil guten Gewissens.
Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.
Ich berichte mal über das Endergebnis.
 
vergesst es einfach die Kilometeranzeige zu manipulieren. Ja es geht ohne Zweifel. Der Eingriff wird allerdings
nach genauem Auslesen sofort sichtbar. Zudem werden neben den gefahrenen Kilometern auch die Betriebsstunden abgespeichert.
 
Wenn das alles auf das Fahrzeug zutrifft, ist der Käufer ganz schön gelinkt worden.
Und das bei einem Dacia-Handler und keinem Kiesplatz-Fähnchenhändler.
Da bleibt einem die Spucke weg.
 
Man sollte da vorsichtig sein: inwieweit ist der Dacia-Händler selber gelinkt worden, und wie leicht hätte er das feststellen können? Weiß doch vom grünen Tisch hier niemand...
Ich habe nochmals recherchiert mit folgendem Ergebnis:

Unfallwagen: Was muss ein Autohändler prüfen? - AutoKaufRecht

Orientierungssatz des OLG Saarbrücken
Von einem gewerblichen Autohändler kann nicht in jedem Fall erwartet werden, beim Ankauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs dieses zunächst auf mögliche Unfallschäden zu untersuchen. Der Händler kann sich regelmäßig darauf beschränken, das Fahrzeug einer – im Kfz-Handel bei der Hereinnahme eines Fahrzeugs zudem allgemein üblichen – Sichtprüfung zu unterziehen, die sich an den Angaben des Verkäufers zum Zustand des Fahrzeugs zu orientieren hat. Eine weitergehende Untersuchungsobliegenheit trifft den Händler nur ausnahmsweise, wenn die Sichtprüfung einen Unfallschaden nahe legt und/oder der Händler aufgrund sonstiger Erkenntnisse konkrete Anhaltspunkte dafür besitzt, dass die Angaben des Verkäufers falsch oder zumindest fragwürdig sind.
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Da kann es schon problematisch werden dem Händler was nachzuweisen und man bleibt auf den gesamten Gerichtskosten, Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten sitzen.
Das sollte sich der TE dann doch gut überlegen. Den Rechtsanwälten ist das egal, die bekommen immer so oder so ihr Geld.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und hier noch ein weiteres Urteil:

Untersuchungspflichten bei Fahrzeughereinnahme

Dazu, dass der Beklagte den Schaden kannte oder er ihn zwar nicht kannte, aber sein Vorhandensein für möglich hielt, hat der Kläger indes nichts dargelegt. Sein Vorbringen erschöpft sich in der Behauptung, dass der Schaden ohne weiteres erkennbar gewesen wäre, hätte der Beklagte den vorderen Stoßfänger ausgebaut. Dies genügt jedoch nicht, um dem Beklagten Arglist vorzuwerfen.

Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte den Vorschaden kannte oder er ihn für möglich hielt.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

sind beides optisch schöne Autos mit dem Unterschied dass eines sehr viel teurer ist.
 
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