Dacia und die MwSt Senkung ;-)

Aber dann mal eine Frage an Dich, da du es zu wissen scheinst: wann kommt aus deiner Sicht der Kaufvertrag zwischen Dir und dem Händler zustande?
Gegenfrage, warum sollte der Beginn des Kaufvertrages relevant sein? Wann der geschlossen wird ist steuerlich irrelevant. Wann er erfüllt wird ist relevant. Wenn er gleichzeitig beginnt und endet (Kauf eines Brötchens gegen Sofortzahlung) spielt der Unterschied natürlich keine Rolle.

Nachtrag um deutlicher zu sein: Der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer ist die Leistungserbringung (das wäre hier die Übergabe des Fahrzeugs, bei einem Handwerker z. B. wann er den Auftrag durchgeführt hat). Also ein Kuhhandel das Fahrzeug zum 1.7. zu zahlen mit Rechnungsdatum 1.7. aber schon vorher übergeben zu bekommen hat keinen Einfluss auf die Steuer, die Rechnung muss den Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung enthalten, auch wenn die Rechnung erst später erstellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle!

Vielleicht sollten wir einfach abwarten. In wenigen Wochen müsste es ja die ersten Leistungserfüllungen zu einem Zeitpunkt mit reduzierter MWSt geben.

Ich erwarte da durchaus unterschiedliche Handhabungen verschiedener Händler...

In diesem Sinne,

Grüße Darth72
 
Es wurde mehrfach und auch nach meiner Meinung richtig geschrieben, dass für die Berechnung der MwSt der Tag der Rechnungsstellung gilt.
In der bei Dacia üblichen verbindlichen Bestellung wird ein mit Prozentsätzen benannter MwSt-Betrag ausgwiesen. Ändert sich der MwSt-Satz zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Rechnungsstellung, so wird der geänderte MwSt-Satz in der Rechnung berücksichtigt. Der vereinbarte Nettokaufbetrag ändert sich deshalb nicht (Ausnahmen nach Neuwagen-Verkaufsbedingungen vorbehalten).
1591371402771.png
 
Rein theoretisch könnte das Bundesministerium für Finanzen sogar Regeln erlassen. Zum Beispiel zur Frage, was ist bei einer Anzahlung? Oder wenn eine Dienstleistung für ein Jahr bezahlt wurde, und sich mittendrin der MwSt.-Satz ändert. Oder wenn nur der Bruttopreis im Angebot gestanden hat oder alternativ Nettopreis und MwSt.-Satz.

Also, die Gedanken, die wir uns machen, machen sich sogar die in Rechtsfragen sattelfesten Fachleute.
 
@sanderom. arc, Njein, im Angebot steht der Nettopreis (der ist verbindlich) zuzüglich MwSt.
Ändert sich der MwSt-Satz zwischen Angebot (Datum) und Kauf (Zeitpunkt der Rechnungsstellung) so ist beim Kauf nur der an diesem Tage gültige Steuersatz zu entrichten.

Der Nettopreis muß geändert werden wenn die im Angebot beschriebene Leistung sich geändert hat. Der Käufer kann dieses Angebot annehmen oder Ablehnen. Bei einer verbindlichen Bestellung ist der Käufer nur an das Angebot gebunden. D.h. er kann die punktgenaue Leistungslieferung gemäß Angebot verlangen.
 
Bei Anzahlung: Bei Übergabe Rechnung über den Gesamt-Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Leistung gilt. Davon wird der angezahlte Betrag abgezogen, egal welcher Mehrwertsteuersatz da berechnet wurde.
 
Mit der Senkung des MwSt-Satzes ist den Händlern nicht vorgeschrieben, die 3% an den Kunden weiter zu reichen. Der Händler kann also seine Nettopreise entsprechend anheben, so dass der Kunde am Ende das selbe bezahlt, wie vor der Senkung. In wie weit bereits unterschriebenen Bestellungen/Verträgen die Senkung zu Gunsten des Kunden geht, kommt auf das Kleingedruckte an.

In meiner Branche (amtliches Vermessungswesen) hat klar der Kunde den Vorteil, da wir nach einer vom Land vorgeschriebenen Gebührenordnung abrechnen müssen. Somit bleibt der Nettopreis gleich und die verminderte Mehrwertsteuer kommt vollumfänglich dem Kunden zu Gute.
 
Jou, wenn die "Verbindliche Bestellung" keinen Vertragscharakter hat (kann ich mir aber nicht vorstellen, weil sonst würden alle wie wild Autos bestellen und dann nicht abholen/bezahlen), sollte es so sein. Dann würde ich als Kunde aber auf den in der Bestellung vereinbarten Nettopreis als Grundlage der Rechnung bestehen.

Ein Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Das Wort Kaufvertrag muss nicht zwingend vorhanden sein. Auf der verbindlichen Bestellung z.Bsp über 11.900 Euro, wie auch schon im Prospekt, ist der Vermerk "inkl. MwSt" angegeben. Es geht immer um den Bruttopreis. Später auf der Rechnung müssen die MwSt ausgewiesen werden, das ist Vorschrift. Du hast einen Dacia für 11.900 Euro bestellt und nach dem 01.07. wird er ausgeliefert und dir in Rechnung gestellt. Dann sieht die Rg so aus: 10.258,62 plus 16% MwSt 1.641,38 = 11.900,00 Rechnungsbetrag.
Hätte die Bundesregierung die MwSt ganz ausgesetzt, sähe die Rg so aus: 11900,00 zzgl 0,00 MwSt = 11.900 Rechnungsbetrag.
 
In Angebot und Bestellung sind Nettobetrag und MwSt. einzeln ausgewiesen. Die Bestellung ist von beiden Parteien unterschrieben. Der Bruttobetrag war der verhandelte Kaufpreis, bevor es zu Angebot und Bestellung kam.

Nach Bereitstellung der Ware bleiben dem Käufer 14 Tage Zeit zur Abholung. Anschließend werden bei Nichtabholung - aus dem Gedächtnis, ich glaube - 15% des Kaufpreises fällig. Da steht dann übrigens nicht, ob des Netto- oder Bruttokaufpreises. Das nehme ich als Hinweis, dass man vor der Mehrwertsteueränderung immer vom Bruttokaufpreis als vereinbartem Betrag ausging. Könnte für eine rechtliche Bewertung von Interesse sein.

So war es zweimal bei mir. Bei anderen kann es durchaus anders sein.
 
Es soll ja damit die Wirtschaft stabilisiert werden.
Einfache Rechnung,kleiner Dacia für 10000 Euro.
Bei 19% wären es 1900 Euro die der Händler als Steuer anführen muss.
Bei 16% nur 1600 Euro.
Es bleiben also im Autohaus 300 Euro mehr übrig in der Kasse mit denen der Händler seine Mitarbeiter bezahlen kann.

Da im Moment deutlich weniger Autos verkauft werden eine wichtige Maßnahme um die Arbeitsplätze zu sichern.

Ihr solltet mal berücksichtigen das sogar Dacia wochenlang nicht gefertigt hat,wahrscheinlich immer noch nicht wieder 100% fertigt und trotzdem Autos in gewissen recht gut verkaufbaren Ausstattungen in der Mit auf Halde gebaut hat. :huh:

Habe selbst ja gerade so einen sofort verfügbaren gekauft .

Bei unserem AH stehen,quer über alle Modelle derzeit bestimmt 35-40 Dacia so auf dem Hof...
Zu normalen Zeiten war es teilweise schwer manche Modelle überhaupt mal live anzusehen weil nichtmal ein Ausstellungsstück da war...

Daran erkennt man schon wie schlecht die Lage ist...

Es ist auch gut das so jetzt die Autohäuser etwas unterstützt werden.
Was ist denn für den Endverbraucher mehr Wert,einmalige ein paar Euro beim Kauf sparen oder später bei der Wartung noch einen Händler vor Ort zu haben?:whistle:

Wenn da Betriebe schliessen müssen können für Uns sehr unangenehme zusätzliche Wege entstehen.;)
 
So einen ähnlichen Thread gab's schon mal. Da wurde vorgeschlagen, mal einen Händler oder die Dacia Kundenhotline anzurufen, um da Klarheit zu bekommen. hat das schon jemand mal versucht?

Die Rechtslage ist eindeutig und wird von meiner Seite nicht weiter erläutert nur kann man geltendes Recht umgehen, wenn man mitten in einer Absatzkrise mal schnell die Preise erhöht.

Bei den Rabattschlachten, die die anderen Hersteller schlagen, frage ich mich ohnehin, ob's da ausgerechnet ein Dacia sein muss .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn da Betriebe schliessen müssen können für Uns sehr unangenehme zusätzliche Wege entstehen.
Wenn Betriebe schließen, fehlen vielleicht Käufer für die Dinge, mit denen man seinen eigenen Lebensunterhalt verdient.

Trotzdem darf man fragen, ob es während der 6 Monate 2,5% Rabatt auf den Bruttopreis gibt. Wenn ja, fließt das mit in die Entscheidung ein, wo man kauft.



Bei den Rabattschlachten, die die anderen Hersteller schlagen, frage ich mich ohnehin, ob's da ausgerechnet ein Dacia sein muss.
Ich habe keinen Dacia gekauft, weil er das billigste Auto war, sondern laut Listenpreis für mich bezahlbar (ich mag weder lange zu suchen noch scharf zu verhandeln). Und weil er leicht ist, eine kleine Stirnfläche trotz relativ viel Ladevolumen hat und unschlagbar im Kraftstoffverbrauch ist. Letzteres habe ich allerdings bei der Kaufentscheidung nicht gewusst sondern nur anhand der Parameter erhofft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anderes Beispiel. Wer zu McD, einem Imbiss, Pizza, Döner, oder einer Bäckerei mit Sitzgelegenheit geht um dort deren Produkte zu essen, der zahlt 19% MwSt auf die Speisen. Wer indes die Speisen mitnimmt, dann zahlt der Betreiber nur 7% MwSt und müsste nach dem Gesetz die Speisen zur Mitnahme preiswerter anbieten. Tut aber keiner. Manche Pizzerien oder Imbiss(e) schlagen hingegen sogar noch was drauf für Verpackung.

Natürlich verbucht die Mehrzahl dieser Gastobranche die als "im Lokal gegessenen Speisen" als Mitnahmen und verdient so an der MwSt was extra. Ich habe noch nie gesehen: Ne Rote und Pommes 5,00, zur Mitnahme 4,50 - jemand von euch?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Muss ich beim nächsten Drive-In mal drauf achten, welche MwSt.-Prozent auf dem Bon stehen.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.278
Beiträge
1.022.415
Mitglieder
70.990
Neuestes Mitglied
Robert N.
Zurück