schon mal was von EU gehört? Das Fahrzeug wird ja nicht in Polen hergestellt
Nach GVO ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass beim Kauf eines EU-Fahrzeuges von einem EU-Bürger, dieser im Rahmen der Garantie bzw. Sachmängelhaftung das EU-Fahrzeug in
jeder Herstellwerkstatt EU-weit reparieren lassen kann. Vertragswerkstätten eines Herstellers sind entsprechend der GVO und laut EU-Recht dazu verpflichtet, Garantieleistungen auch bei EU-Fahrzeugen zu übernehmen. Bei Weigerung oder Schwierigkeiten kann sich der Verbraucher an den Kundendienst des jeweiligen Herstellers wenden.
EU-Autohändler - Häufige Fragen zum EU Neuwagenkauf?