HannesDD1156
Mitglied
- Fahrzeug
- Semper89
Hallo liebe Fangemeinde,
Für Menschen mit Behinderung hat sich die Zuschussregelung beim Fahrzeugkauf geändert. Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder höher bzw. 30 Grad mit Gleichstellung hat kann jetzt Zuschüsse von bis zu 9500 EUR vom Träger der Eingliederungshilfe erhälten. Neu ist hier, und das macht das Ganze interessant, dass die Kraftfahrzeughilfe vom SGB 12 ins SGB 9 übernommen wurde.
Im SGB 12 wird schwerpunktmäßig die Grundsicherung geregelt. Menschen mit Behinderung werden im SGB 9 erfasst und es gibt andere Bemessungsgrenzen.
Wer also eine anerkannte Behinderung hat kann je nach Einkommen Kraftfahrzeughilfen in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt auch für Angehörige.
Nähere Informationen dazu gibt es hier:
Kraftfahrzeughilfe > Voraussetzungen - betanet (https://www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html)
Für Menschen mit Behinderung hat sich die Zuschussregelung beim Fahrzeugkauf geändert. Wer einen Grad der Behinderung von 50 oder höher bzw. 30 Grad mit Gleichstellung hat kann jetzt Zuschüsse von bis zu 9500 EUR vom Träger der Eingliederungshilfe erhälten. Neu ist hier, und das macht das Ganze interessant, dass die Kraftfahrzeughilfe vom SGB 12 ins SGB 9 übernommen wurde.
Im SGB 12 wird schwerpunktmäßig die Grundsicherung geregelt. Menschen mit Behinderung werden im SGB 9 erfasst und es gibt andere Bemessungsgrenzen.
Wer also eine anerkannte Behinderung hat kann je nach Einkommen Kraftfahrzeughilfen in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt auch für Angehörige.
Nähere Informationen dazu gibt es hier:
Kraftfahrzeughilfe > Voraussetzungen - betanet (https://www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html)