Preis und Betrug?

Den Euro können wir doch eh bald abschreiben , der Finazknall steht schon vor der Türe . Wenn das Geld entwertet wird , haste wenigstens das Auto oder das Haus und das Schneeballfinanzsystem wird neu aufgezogen .
Und außerdem werden bald Aliens die Erde verwüsten, die Sonne wird zur Supernova und vorher regnets Asteroiden. Aber da haben die Minions bereits die Weltherrschaft übernommen.
 
Normalerweise ist es schon verbindlich, wenn man eine Anzahlung geleistet hat.
da würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Hier schwirrt eh nur Halbwissen durch den Raum.

Und 1000,-€ sind für mich auch ne Menge Geld.
Für wen 1000,-€ nur Kleingeld sind, der kann sie mir direkt auf's Konto überweisen.
 
Es geht doch nicht darum, wer hier mehr Euros hat.

Frage mich, warum der Fragesteller seinen unterschriebenes Papier hier nicht mal rein stellt.
Wenn nicht: Diskussion BEENDET!
 
Moin,

....wer hat denn bei der verbindlichen Bestellung eines Kraftfahrzeugs eine Anzahlung geleistet?????

Ist das üblich????
 
Grundsätzlich gilt, sofern in den AGB oder ähnlichem vor allem von onlinehändlern nichts anderes festgehalten ist, dass die aufforderung zur und annahme der zahlung (wohl auch einer anzahlung) als eindeutige willenserklärung des verkäufers verstanden werden kann. umso mehr, wenn genaues modell, preis etc. aufgelistet und unterschrieben ist.
Durch deine unterschrift und die leistung der Anzahlung ist auch von dir eindeutig eine willenserlärung gegeben, und eine beidseitige willenserklärung ist rechtlich vom vertrag kaum noch entfernt. vor allem aber ebenfalls bindend.

Der verkäufer könnte allerdings (eventuell auch zu recht) auf einen irrtum pledieren, nur muss der dann erstmal nachgewiesen werden, und das klappt auch nicht immer.


Allerdings, bevor du gleich eskalierst, würde ich auch versuchen zu verhandlen. evt. nen Satz Winterreifen dazubekommen und diversen kleinkram, lauter zeugs, das er billiger bekommt, und an dem er eben bei dir mal keinen gewinn macht. oder einen zusätzlichen ausstattungspunkt. je nachdem, wie viel dir das dann wert ist, kann man immernoch preislich entgegenkommen.
stellt sich der verkäufer da gleich quer, kann man immernoch darauf hinweisen, dass das der wisch ähnlich rechtsbindend wie ein vertrag ist, nur ohne das kleingedruckte um da wieder rauszukommen, und du auf der vertragserfüllung bestehst.
 
....wer hat denn bei der verbindlichen Bestellung eines Kraftfahrzeugs eine Anzahlung geleistet?????

Wir hier nicht.
Aber der Fragesteller benutzt die Bezeichnung "Renault-Konzessionär".

Von daher könnte es sein, daß er nicht von hier ist und Vertragsspielregeln können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Wartmerhaltmal bisser wieder hier ist und uns noch weitere Infos zukommen läßt.
 
Für solche Anliegen ist ein Auto-Forum sowieso die falsche Plattform. Da gibt es andere Foren, die sich mit Rechtsfragen beschäftigen.
 
Leute Leute
TE hat sich am 16.12 angemeldet. Um 17:01 den Thread hier erstellt
Dann:




Ist Euch mal das in den Sinn gekommen ?
 

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@Duster 13
Überlege malUm 17:01 Threat erstellt. Letzte Aktivität 17:58.
3 mehr oder weniger sinvolle Antworten, und dann nix mehr.
Für mich riecht das etwas seltsam.
Aber Bitte. Ein Schelm der Böses dabei denkt :rolleyes:
 
Wenn man ne Frage stellt, dann verfolgt man das Thema für gewöhnlich. Daher müffelt es hier tatsächlich etwas komisch.
 
Es ist so eine Sache mit indirekten und vorschnellen Vorverurteilungen.
Wetterfrosch Kachelmann kann ein Lied davon singen. ;)

Und dann gibt es noch Menschen, die gehen nicht regelmäßig an den Puter, sondern lassen in der Annahme, daß ihr Problem noch andauern wird, eine größere Zeit bis zum nächsten Login verstreichen. -_-
 
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