Wohnanhänger mit Extreme LPG

Pinhead70

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Duster LPG
Baujahr
2022
Hallo Leute,
ich bin max. verwirrt. Ich bin im Thema Wohnanhänger komplett neu und durch Unwissenheit und Forums-Suche total durcheinander.
Ich möchte den unten genannten Wohnanhänger kaufen. Das was ich weiß ist das mein LPGler 1200 kg Zuglast hat und 75 kg Stützlast. Ebenfalls wiegt der Anhänger max. 1003 kg leer. Er ist aufgelastet auf 1350 kg. Die noch zu kaufende Anhängerkupplung kann bei 75 kg Stützlast 1500 kg ziehen. Und jetzt gehts durch unterschiedlichen Aussagen los. Hier hab ich alles gehört, von Nein bis im Ausland verboten bis mach das nicht, der Motor schaft das nicht. Mit meinen nicht fachlichen Wissen würde ich folgendermaßen rechnen:
1200 kg Anhängelast + 75 kg Stützlast - Leergewicht Anhänger 1003 Kg = Das Gewicht was ich Wohnwagen mitnehmen darf 272 kg (Die Auflastung 1350 kg wird nicht ausgenutzt). Und das darf ich nur in Deutschland so machen. In andere Länder wird das Auflastungsgewicht Zugrunde gelegt und damit dürfte ich garnicht fahren.

Und dann gibt es noch das Zulässige Gesamtgewicht mit 1773 kg laut FZG Schein. Wenn ich da das Leergewicht von 1388 kg abziehe bleiben mit noch 385 kg welche ich im Auto laden darf. Und da sind die Personen noch nicht mit eingerechnet.
Soweit zu mein Wissen, was nicht unbedingt richtig ist. Ich weiß das ich damit keine Rennen fahren kann und vor Steigungen (Kassler Berge) rechtzeitig schalten sollte.
Aber ich sehe so viele Wohnanhänger mit kleineren Kfz durch die Gegend fahren.

Kann mir einer in kurzen Sätzen schreiben was richtig und legal ist?
 

Anhänge

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Meine Gedanken: ziehen dürfte ich 1200kg, der Hänger hat 1003, also dürfte ich da noch 197kg einladen.
Zugmaschine darf 1773 kg gesamt, hat leer 1388kg also dürfen die Personen, Gepäck und Hund und was sonst noch mit fährt 385kg wiegen.
Frage ist nur ob ich das alles bis zum letzten kg ausnutzen muß. ?
 
Grundsätzlich wird bei Fahrzeugen und Anhängern das jeweilige zulässige Gesammtgewicht zu Grunde gelegt. Also wie schwer darf das ziehende Fahrzeug sein und wie schwer das zu ziehende Fahrzeug unter Berücksichtigung der Stützlast sein.

Gesammtgewichte kann jeder aus den Fahrzeugdaten von dem ziehenden und dem gezogenen Fahrzeug lesen.

Beispiel:

unser aktuelles Fahrzeug hat ein zulässiges Gesammtgewicht 2.460 Kilogramm. Unser Anhänger hat ein zulässiges Gesammtgewicht von 1.200 kG. Somit fahre ich 3.660 Kilogramm, wenn ich auch die entsprechende Fahrerlaubnis (Führerschein) habe. Es spielt keine Rolle ob beide Fahrzeuge wirklich voll ausgeladen sind.
 
Und dann gibt es noch das Zulässige Gesamtgewicht mit 1773 kg laut FZG Schein.
Da gibt es noch das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Zuges. Das steht auf dem Schild unten an der B-Säule, wenn man die Beifahrertür geöffnet hat.

Das was ich weiß ist das mein LPGler 1200 kg Zuglast hat und 75 kg Stützlast. Ebenfalls wiegt der Anhänger max. 1003 kg leer. Er ist aufgelastet auf 1350 kg. Die noch zu kaufende Anhängerkupplung kann bei 75 kg Stützlast 1500 kg ziehen.
Wenn im Fahrzeugschein 1200kg steht und der Anhänger schon 1003kg leer wiegt, darfst du maximal 197kg zuladen. Auch wenn die Anhängerkupplung für 1500 kg ausgelegt ist. Und auch wenn der Wohnanhänger beladen maximal 1350 kg. wiegen darf.
 
Der Wohnwagen darf max. 1275 Kg wiegen, vorausgesetzt er hat in dem Moment 75Kg Stützlast.Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschrieben und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen.
Somit hält man bei 75Kg Stützlast die 1200Kg Anhängelast ein.Da in dem Moment auch das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger nicht überschritten wird, ist alles „Takko“.

Natürlich müssen führerscheinrelevante Auflagen und das zulässige Zuggesammtgewicht ebenfalls beachtet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit viel pech müsste man 123 kg wo abziehen. Bin gespannt was in den Papieren steht. :think:
 
Wenn ich das richtig sehe dürfte das Gespann 2973 kg haben
 

Anhänge

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In dem Fall schon. Ich hatte mich nur am Anfang gewundert, warum er mit dem Modell "nur" 1200kg ziehen darf.
Das war sogar mal höher bei 1300kg bis zu 1500kg. Da durfte mann aber bei voll beladenem Anhänger nicht mehr das Zugfahrzeug voll beladen.
 
In dem Fall schon. Ich hatte mich nur am Anfang gewundert, warum er mit dem Modell "nur" 1200kg ziehen darf.
Das war sogar mal höher bei 1300kg bis zu 1500kg. Da durfte mann aber bei voll beladenem Anhänger nicht mehr das Zugfahrzeug voll beladen.
Das stimmt. Das habe ich auch so gehört. Aus welchen Grund auch immer wurde das bei einem Modelwechsel geändert.
 
Aus welchen Grund auch immer wurde das bei einem Modelwechsel geändert.
Das wissen wohl nur die Hersteller. Bei mir ist es jedenfalls noch so, daß ich 1400kg ziehen könnte.
Aber du kennst ja jetzt die Daten, die für dich relevant sind und an die du dich halten solltest, damit es nicht Ärger gibt, falls du mal auf die Waage mußt.
Es soll zwar Möglichkeiten der Auflastung in den Papieren geben. Die sind dann aber auch wieder mit Kosten verbunden und stabiler wird dein Auto dadurch auch nicht insbesondere die hauptsächlich beanspruchten Teile.
 
Da gibt es noch das zulässige Gesamtgewicht des ganzen Zuges. Das steht auf dem Schild unten an der B-Säule, wenn man die Beifahrertür geöffnet hat.


Wenn im Fahrzeugschein 1200kg steht und der Anhänger schon 1003kg leer wiegt, darfst du maximal 197kg zuladen. Auch wenn die Anhängerkupplung für 1500 kg ausgelegt ist. Und auch wenn der Wohnanhänger beladen maximal 1350 kg. wiegen darf.
Das ist wohl auch schlüssig das mit den 197 kg. Nun habe ich gehört das im Ausland die 1350kg zählen würde und nicht das tatsächliche Gewicht von 1200kg. Denn mit der Regelung darf ich das dann nicht fahren. Hat das jemand schon Mal gehört? Nur darum ziehe ich eine Ablastung des Wohnanhängers in Betracht
 
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