Zusatzscheinwerfer

Ich erkenne immer noch nicht den Sinn, nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren?!?...

...Also wer fährt mit Standlicht und Nebelscheinwerfern???

Du hast es doch schon selbst ganz gut beschrieben! Weniger Sicht = weniger Tempo. Wenn man langsam genug fährt, dann reicht auch die geringere Sichtweite der NSW aus.

Der Vorteil der NSW gegenüber dem Abblendlicht ist der, daß von den NSW nur ganz wenig Licht nach oben gestreut wird. Das kann man z.B. bei Dunkelheit in einer Allee ganz gut feststellen, wenn man mal mit der Nase dicht an die Windschutzscheibe rückt und die Äste und Baumwipfel von unten betrachtet (Cabriofahrer haben es da etwas leichter:lol:). Da geht 'ne ganze Menge Streulicht von den ASW nach oben. Und genau dieses Streulicht bewirkt bei entsprechender Nebeldichte oder starkem Schneefall eine nicht zu verachtende Eigenblendung. Aus dem gleichen Grund läßt man bei solchen Bedingungen ja auch das Fernlicht aus.

Daß man bei 20m Sicht das Auto lieber stehenlassen sollte, da gebe ich dir insofern recht, als daß man dann gar nicht erst losfahren sollte. Was aber, wenn es einen mittendrin erwischt (s. Icemats letzten Beitrag). Dann würde ich lieber, statt irgendwo im Wald zu übernachten, langsam mit den NSW nach Hause kriechen.;)

Gruß, Datenzwerg
 
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
....Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

... das sagt doch Alles aus ...

mfg - Andy :cool:
 
Hallo,

sobald Nebelschlußleuchten eingeschaltet werden sollte ein Auto oder Lkw nur noch maximal 70km/h fahren können.
Technisch durchaus machbar. So würden viele Blender im Verkehr sehr schnell verschwinden..., auch Überholer mit
miserablem Abblendlicht, aber Lichtorgelbeleuchtung bei 200km/h!:angry:

LG
Bernhard
 
bebas, dem stimme ich voll zu :D
aber fährt ein vernünftiger Autofahrer nicht eh nur so, wie weit er schauen kann? *grübel*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt hatte ich eine PDF gelesen, in der es über Änderungen wegen des Tagfahrlichts ging. War was Offizielles.
Ich weis nur nicht ob es ein Antrag auf div. Änderungen war, oder etwas Endgültiges.

Darin stand jedenfalls, das Nebelscheinwerfer generell (also unverändert) als Tagfahrlicht genutzt werden dürfen, ... oder sollen ?

Werde nochmal suchen ob ich das Dokument wieder finde....


mfg - Andy :cool:
 
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