Das hat dieser http://http://www.merkur-online.de/lokales/gauting/held-stockdorf-der-chance-ghabt-mm-1485989.html wackere bayerische Wirt gezeigt. Respekt!
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Ja super! Greifen wir doch alle zur Selbstjustiz!
. Es war niemand mehr in Gefahr und das Auto als "Waffe" gegen einen Fußgänger einzusetzen. Da bleibt wohl die berühmte Verhältnismäßigkeit auf der Strecke.
Das hat doch nichts mit Selbstjustiz zu tun.
Ich find es lustig: Sonst schreien immer alle wenn mal wieder "weggeschaut" wurde und da fasst sich mal einer ein Herz und schon findet man auch wieder was zu meckern...
Verhältnismässigkeit? Bankräuber mit Knarre gegen Auto, ich denke das war ausgeglichen. So wie es aussieht ist der einzige Verletzte der Kneipier (Vom Bankräuber hab ich in der Hinsicht nix gelesen). Wenn da einer wegen Körperverletzung klagen darf, dann wohl er!
Also bevor in dem Fall wieder Selbstjustiz gerufen wird (Das Festhalten von flüchtigen Straftätern ist übrigens KEINE!) sollte man das Ganze mal etwas differenzierter betrachten: Die Polizei war offenbar noch nicht vor Ort und wenn den Täter Niemand aufgehalten hätte, wäre er über alle Berge gewesen. Der mutige (und ja, auch ein wenig dumme) Einsatz des Bürgers hat nicht nur die Bank vor Schaden bewahrt, sondern auch unsere Steuergelder, die sonst in einer größeren Suchaktion verbraten worden wären...
Ich jedenfalls ziehe meinen Hut!
Und zum Thema Selbstjustiz: Ich hatte mal den Fall, dass mir ein Junkie die Seitenscheibe meines Wagens eingeworfen hat und zwar direkt vor dem Studentenwohnheim an der Straße. Der Typ wurde gefasst. Ich bekam - da der Typ nix hatte - keinen Cent für die Reparatur der Scheibe und dieses Individuum blieb sogar auf freiem Fuß, denn er quatschte mich ne Woche später vor dem Studentenwohnheim an. DA hab ich auch an Selbstustiz gedacht und hätte ihm gern die Fresse poliert! Zum Glück hatte ich mich im Griff, denn sonst wäre ich jetzt mit Sicherheit vorbestraft...
Ich find es lustig: Sonst schreien immer alle wenn mal wieder "weggeschaut" wurde und da fasst sich mal einer ein Herz und schon findet man auch wieder was zu meckern...
Die Pistole hat er ja erst auf den Wirt gerichtet, als dieser ihn "gestopt" hat.Verhältnismässigkeit? Bankräuber mit Knarre gegen Auto, ich denke das war ausgeglichen. So wie es aussieht ist der einzige Verletzte der Kneipier (Vom Bankräuber hab ich in der Hinsicht nix gelesen). Wenn da einer wegen Körperverletzung klagen darf, dann wohl er!
Ein klares Jain! Als Privatperson darf man Straftäter zur ermittlung der Personaldaten festhalten (legale Freiheitsberaubung), aber nur mit einem in relation stehen Maß an Gewalt ohne sich, den Straftäter oder Unbeteiligte zu gefärden. Ist nunmal so!Also bevor in dem Fall wieder Selbstjustiz gerufen wird (Das Festhalten von flüchtigen Straftätern ist übrigens KEINE!) sollte man das Ganze mal etwas differenzierter betrachten
Naja, die Bank ist Versichert, hat vorher Prämien gezahlt, also ist der Schaden da recht Minimal und für die Öffentlichkeit gleich 0. Und die Steuergelder die in eine Suchaktion geflossen (warum verbraten = verschwendet) wären auch nicht wirklich hoch gewesen, 10k € sind zwar schon einiges, aber hätten keine größere (außerdienstplanmäßigen) Suchaktion ausgelößt.Der mutige (und ja, auch ein wenig dumme) Einsatz des Bürgers hat nicht nur die Bank vor Schaden bewahrt, sondern auch unsere Steuergelder, die sonst in einer größeren Suchaktion verbraten worden wären...
Wenn Leute auf offener Straße verprügelt oder sonstwie mißhandelt werden wünsche ich mir das auch öfter. Aber für `nen Bankraub wo keiner zu Schaden gekommen ist, ausser der Bank .... Ich weiß nicht.
Danke für's Stichwort Marcus!
Ende vom Lied, beide Bewährung, der eine wegen versuchter Körperverletzung, der ander wegen fahrlässiger Körperverletzung ich eine Anzeige wegen mutwilliger Körperverletzung.
KH-kosten sollte ich auch selber tragen, wegen "fahrlässiger Provokation" selbiger.
Noch Fragen?![]()