Grundsätzlich vergessen muss man die Umtragung nicht, es ist allerdings kein leichter Weg.
Den "normalen" Dokker umzurüsten, ohne dauerhaft die Anzahl der Mitfahrer zu reduzieren, kann man wohl vergessen. Das war aber schon immer so.
Anders sieht es mit dem Dokker Express aus. Seit die "Stehhöhe" nicht mehr Bedingung ist, ist der Umbau mit Begleitung eines Prüfers (TÜV oder DEKRA) durchaus möglich.
Bedingung ist der feste Einbau, also kann man auch Klappkonstruktionen nutzen, solange deren Basis fest verbaut ist.
Offenes Feuer ist wegen der Mindestabstände ein Problem, aber es gibt E-Kochplatten. Der Gaskocher kann als Gepäck mitgenommen und in einer Außenküche verwendet werden, aber er zählt dann nicht als Kochstelle.
Wasser kann mittels Tauchpumpe aus einem 10-L-Kanister entnommen und in ein kleines Edelstahlwaschbecken geleitet werden. Abwasser landet wieder in einem 10-L-Behälter.
Lüftung geht durch nachträglich eingebaute Öffnungen und Fenster. Die Belüftung muss nicht elektrisch sein, Öffnungen unten und oben reichen aus.
Bei Nutzung einer E-Heizung und eines E-Kochfeldes muss auch eine Einspeisung (CEE blau) mit einem Kleinverteiler mit FI und Sicherungen vorhanden sein.
Wenn das Konzept genial genug ist, um einen Prüfer zu überzeugen, dann wird es auch als Wohnmobil anerkannt. Es muss auch nur eine vollwertige Schlafgelegenheit vorhanden sein, nicht zwei (mit dem Prüfer besprechen!). Es waren noch nie so viele Betten wie Sitzplätze gefordert (weiß ich als Besitzer eines 6-Sitzigen Wohnmobils), die u.a. Quelle spricht allerdings in Mehrzahl.
ABER (war klar, dass das kommen musste) der Umbau muss aus dem Dokker (Express) ein Wohnmobil machen. Ein Umbau, bei dem man alles wegklappen kann, um dann Werkzeug und Material zu transportieren, wird nicht anerkannt. Genauso kann man nicht erwarten, dass ein 5-Sitzer weiterhin ein 5-Sitzer bleiben darf, weil bei Mitnahme der Rückbank kein "Wohnen" sondern eher ein "Notbiwak" zustande kommt.
Ein Autohimmelbett oder eine ququq-Box sind KEIN Wohnmobilumbau.
Noch etwas zur Stehhöhe: Die wurde mal mit 1,7m beziffert und kam aus dem Steuerrecht (KFZ-Steuer). Es gab allerdings Klagen einzelner Umbauer, die klein genug waren, um in einem umgebauten Caddy zu stehen. Ein Kleinwüchsiger, dem man per Gesetz sagt, er wäre kein vollwertiger Mensch, weil er "Stehhöhe" mit 1,2m definiert, ist zu Recht sauer! Diese Regelung wurde abgeschafft.
Es gab auch mal ein Merkblatt vom TÜV für nachträgliche Umbauten. Dieses existiert wohl nicht mehr, weil eine Neueinstufung (NICHT Neuzulassung) eines Fahrzeuges mit den jeweils aktuell gültigen Gesetzen übereinstimmen muss. Das regelt jetzt die EU. Ich zitiere mal aus "Richtlinie 2007/46/EG Anhang II":
5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
- Tisch und Sitzgelegenheiten,
- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
- Kochgelegenheit und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Noch etwas: Aus dem Fahrzeug der Klasse N1 (LKW, Dokker Express) muss zwingend ein Fahrzeug der Klasse M1 (PKW) mit Zusatz "Wohnmobil" werden. Das kann bei Dokker Express mit EURO 5 aus dem Übergangszeitraum (LKW durften 1 Jahr länger mit EURO 5 verkauft werden) eventuell schwierig werden, das muss individuell geklärt werden. Ob ein RDKS nachgerüstet werden muss, sollte man auch vorher klären. Oder mit dem Prüfer eine ToDo-Liste aufstellen und hoffen, dass es nicht auftaucht. Immerhin ist es kein Wohnmobil mit "Erstzulassung" (egal welches Jahr).
Will man einen normalen Dokker umschlüsseln, muss man wohl auf die hintere Sitzbank verzichten und die Anzahl der Sitzplätze auf 2 reduzieren. Dauerhaft.
Gruß
MadGyver