Wenn Renault will steht ihr Auto [Renault Zoe] still

Versuche doch mal die Geschichte von der anderen Seite aus zu sehen:

Du vermietest bspw. einige elektrische FZG. Die kosten - trotz Versicherung - eine Menge Geld, und Geld möchtest Du mit denen verdienen. Nun bringen einige Nutzer das Gefährt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder
Übergabeort zurück. Dann ist ganz schnell Essig mit dem Geldverdienen!
Es kommen evtl. noch zusätzliche Kosten ( Rücktransport, Schadenersatz für anschliessende nicht erfüllte Mietverträge usw.) hinzu.

Da wäre man doch froh, wenn es eine technische und rechtliche Möglichkeit gäbe um die Rückgabe/ Zahlung
auf sanften Wege zu erzwingen.

Um nochmals die viel gelittenen Vergleiche mit dem häuslichen Stromanschluß zu benutzen: niemanden wird der Strom von jetzt auf gleich abgestellt. Da muss man schon mehrfach Ansagen von Seiten des Stromanbieters ignoriert haben.( Aus welchen Gründen auch immer.) Es wir auch nicht gleich ein Bagger am Ende des Monats erscheinen und die Stromleitung samt Hausanschluß aus dem Boden reissen...
Bei Schwierigkeiten sollte man offen mit den Versorgern reden, da geht immer was - nur rühren muss man sich selbst. Und eine Stromsperre sollte der letzte Weg sein, weil der mit Zusatzkosten verbunden ist, die sich im Vorfeld vermeiden lassen.

Insofern habe/ hätte ich für ein " Hahn abdrehen" bei säumigen Zahlern durch Renault durchaus Verständniss.
Ist wie mit den geliehenen E-Scootern: Kein Guthaben mehr, bleibt das Teil stehen - und wird dann bestenfalls wütend ins Gebüsch geworfen.
 
Was ich in eurer Diskussion vermisse, ist das Stichwort: „Diebstahlschutz“.

Stellt euch vor, ihr kommt morgens zum Parkplatz und das Auto ist weg. Ein Dieb wird nicht lange Freude an eurem Auto haben.
 
Nee. Ein Titel Ist mehr als nur einfache Vollstreckung.
Dessen bin ich mir durchaus bewusst, ich arbeite in der Branche. Aber die von dir besagten Sachen bedürfen je nach vertraglicher Regelung keines Titels. Aber ich kenne die Verträge von Renault auch nicht im Detail, es kann sein, dass ein Titel notwendig ist - muss aber nicht. Und ich vermute mal, dass Renault da die Hausaufgaben gemacht hat.
Es geht nicht um eine Dienstleistung. Das müsste eine gemietete Wohnung auch eine Dienstleistung sein. Für die Räumung einer Wohnung bei Nichtzahlung der Miete bedarf es eines Titels.
Wohnraum ist rechtlich eigens geregelt von Grundgesetz bis BGB, Batterien haben diese Einzel Regelungen nicht. Zumal Wohnraum den Existenz Minimum zuzuschreiben ist, ein Fahrzeug nicht. Daher ist das - noch - rechtlicher graubereich und ich gehe nicht davon aus, dass ein Titel notwendig sein wird.
 
Ich verstehe die Diskussion nicht:

Wer nicht bezahlt erhält keine Leistung.

Ausnahmen sind sicher berechtigt im Bereich Wohnung und medizinische Grundversorgung, aber ganz bestimmt nicht bei einem Luxusgut wie dem Auto.
 
Ich habe mir die verlinken Beiträge durchgelesen. Da habe ich nichts gefunden was mit der Zahlung der Batteriemiete zu tun hat. Es geht hier um einen Vertragsbestandteil der moniert wurde. Ist ein Vertragsbestandteil rechtswiedrig, ist der gesammte Vertrag nichtig. Das ist der Fall, wenn im letzten Satz NICHT steht : sollte ein Bestandteil dieses Vertrages unwirksam sein, sind die anderen Bestandteile weiterhin wirksam. Diese juritische Formeln scheinen nicht eindeutig aus dem Vertragswerk hervorzugehen.

In den ersten (alten) Mietverträgen hatte der Mieter so gut wie kein Kündigungsrecht. Hat ein Zoefahrer innerhalb der Laufzeit sein Fahrzeug verkauft, lief der Mietvertrag weiter bis zum vereinbarten Ablauf. Es sei den, der neue Käufer ist in den noch laufenden Mietvertrag eingestiegen oder der Akku wurde "rausgekauft".

Die, welche sich damals eine Zoe gekauft haben, haben zwei völlig voneinander verschiedene Verträge geschlossen.
 
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