Die Frage ist sicher nicht "blöd".
Ganz sicher wirst Du gehen, wenn Du an Deinem Wagen nur solche Arbeiten ausführst, die Dir die Betriebsanleitung beschreibt. Ich weiß es nicht auswendig, aber das Auffüllen von Betriebsmitteln kann dazugehören, wenn es nicht gleichzeitig ein Indiz für einen Schaden ist (undichtes Kühl- oder Bremssystem, undichter Servo-Kreislauf). Öl und Waschwasser nachfüllen geht also in Ordnung.
Alle Arbeiten, die jedoch zur programmierten Wartung gehören, verlangen den Beleg einer Werkstatt, die zum Ausführen dieser Arbeiten berechtigt ist. Am Beispiel: Du kannst das Öl wechseln, und wenn Du's richtig machst, ist das erst einmal kein Problem. Aber Du kommst nicht umhin, dass Dir die Werkstatt bescheinigt, dass sie bei meinetwegen 30.000 Kilometern wie vorgeschrieben das Öl gewechselt hat.
Bei Reparaturen ist es letztlich genauso, und außerdem: Sie sind in der Regel ein Garantiefall, so dass Du sowieso kein Interesse daran haben wirst, das selbst zu machen.