Vollwertiges Reserverad mit 80 km/h Beschränkung?

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Ich stelle fest, dass ich nach vier Jahren das mit Alu und Stahlfelge vergessen habe.
Ich stelle also hier mal fest, dass ein Ersatzrad NUR "vollwertig" ist, wenn es:
1. Auf der gleichen Felge ist
2. Die gleichen Dimensionen hat,
3. Falls notwendig einen Sensor hat
4. Keine Mischbereifung (Gürtel-/Radialreifen) bedeutet,
5. keine feste Laufrichtung hat.
Stimmt das jetzt so?
 
Puh... Das nenne ich dann mal Fehlkonstruktion.
Naja, ist dann eben so. Mein Gedanke war, da ich dann eben einen Winterreifen als Ersatzrad drin lasse und im Winter eben einen Sommerreifen. Aber wenn er nicht in die milde passt, ist das ja nicht drin.
Sehr ärgerlich, aber wohl nicht zu ändern.

Es passt rein, steht aber etwas raus, so dass der Ladeboden nicht mehr eben ist.
 
Seltsame Geisterdiskussion.:think:
Hat eigentlich einer der hier Schreibenden die Verordnung im Link gelesen? Offensichtlich nicht.
Diskutiert ihr um des Diskutieren willens und seid an einer abschließenden Lösung gar nicht interessiert?
Die Bedingungen, wann ein solcher Aufkleber zwingend drauf muss, ist doch da eindeutig definiert.
Seltsam das.
 
Seltsame Geisterdiskussion.:think:
Hat eigentlich einer der hier Schreibenden die Verordnung im Link gelesen? Offensichtlich nicht.
Diskutiert ihr um des Diskutieren willens und seid an einer abschließenden Lösung gar nicht interessiert?
Die Bedingungen, wann ein solcher Aufkleber zwingend drauf muss, ist doch da eindeutig definiert.
Seltsam das.
Dann fass mal zusamnen. Wäre ja gut, wenn das HIER ( und nicht irgendwo) mal zusammengefasst würde.


Statt zu meckern, einfach mal selbst Aufklärung betreiben.

BTW Nicht Jeder liest jeden Link oder jeden Post.
 
Nicht Jeder liest jeden Link oder jeden Post.
Aufklärung habe ich durch den Link betrieben. Kein Spekulatius, sondern schlichte Tatsachen. Ungewohnt für den Einen oder Anderen. Aber hilfreich.
Sollte man, denn das steht die Lösung drin. Ich habe die Fundstelle genannt. Wenn du dem nicht folgen kannst oder willst, dann ist das dein Problem.
 
Die Bedingungen, wann ein solcher Aufkleber zwingend drauf muss, ist doch da eindeutig definiert.
Seltsam das.

Klar.
Einpresstiefe usw.
Sagt mir nix, und für ein Maschinenbaustudium bin ich zu alt.

Meine Frage ist noch immer:
Stahlfelge 16" mit 205er, kombiniert mit Stahlfelge 15" mit 185er.
Tempo 80 oder nicht?
Welche Risiken bei höherem Tempo? "Nur" Bußgeld oder etwaige Schäden?

Ganz ohne Verordnung, Einpresstiefe etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar.
Einpresstiefe usw.
Sagt mir nix, und für ein Maschinenbaustudium bin ich zu alt.
Ich mache Letzteres.:clap:
Googeln ist nicht so schwer. Selbst die hiesige Suchfunktion bringt dazu Ergebnisse. Ich bin auch kein Techniker.

OT an:
Der Umgangston hier wird immer übler. Tut das Not?
OT aus.
 
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