Unzureichende Lichtausbeute Nebelscheinwerfer

Früher waren Nebelscheinwerfer ein gutes Kaufargument, Nebelscheinwerfer heutzutage sind so etwas von Sinnfrei. Die werden jetzt als ,,Abbiegelicht" und Go- homebeleuchtung verwendet, zu mehr taugen die auch nicht mehr.
Leider sind die Dinger auch noch TÜV- Relevant, sonst wäre die rausgeflogen schon bei mir als mal eine nach Rehbesuch defekt war und erneuert werden musste.
 
@stern1109 sinnlos ist es die Nebler nicht richtig zu nutzen, noch schlimmer ist die Nebelschlussleuchte nicht richtig zu nutzen, hilfreich sind beide nach wie vor, aber das muss ja jeder selber für sich entscheiden und klar kann man die Ausbauen, da hat der Tüv nix gegen, nur wenn sie verbaut sind müssen sie auch funktionieren
 
Sind die denn wirklich zugelassen?
Denn auf den Bildern sehe ich kein e-Zeichen.
 
@Habli
Die haben eine e-kennzeichnung, sonst hätte ich die erst garnicht gekauft
@Ska
Kann ich dir leider nicht sagen, da ich den nicht hatte, aber ich denke mal der passt
 
Ja ich gebe dem TE recht, die original verbauten Birnchen in den NSW haben null Effekt im Nebel.
...
Schade nur, dass es die erwartbare Funktion nicht bereits ab Werk gibt.

Also ich habe die Original NSW inzwischen schon zweimal wirklich gebraucht und sie funktionieren tadellos.

Aber vielleicht habe ich da eine andere Philosophie bei der Verwendung. Ich möchte die Eigenblendung möglichst reduzieren und verwende sie nur dann, wenn ich mit Abblendlicht nicht mehr fahren könnte.
 
Leider sind die Dinger auch noch TÜV- Relevant, sonst wäre die rausgeflogen schon bei mir als mal eine nach Rehbesuch defekt war und erneuert werden musste.
Wenn sie nicht mehr eingebaut sind, dann sind sie nicht mehr TÜV-relevant. Wenn sie eingebaut sind, dann müssen sie auch funktionieren.
 
01 K Abbiegescheinwerfer Leuchte, die dazu dient jenen Teil der Strasse ergänzend auszuleuchten der sich im Nahbereich der vorderen Ecke des Fahrzeuges befindet.

Nur die originalen LED NSW von Renault haben diese Kennzeichnung. Deswegen habe ich diese auch verbaut und meine anderen LED wieder rausgeschmissen. Gibt auch ein gutes Video von Frank Tomaschewski von lzparts auf YouTube dazu.
 

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Nicht zulässig in Verbindung mit Abbiegelicht.
Jup stimmt, denn auf denen fehlt das „K“ auf dem Glas.
Trefft doch solche Aussagen nicht, wenn ihr das Teil nicht kennt.
Die sind als Abbiegelicht zugelassen (mein Fahrzeug hat übrigens kein Abbiegelicht und niemand hat bisher vom Abbiegelicht gesprochen) - die entsprechende Prüfnummer ist vorhanden - nur schwer erkenn- und fotografierbar.
Es hat sich übrigens schon jemand die Mühe gemacht, diese NSW als nichtzulässig prüfen zu lassen, aber weder TÜV-Rheinland noch TÜV-Nord wollten diese Scheinwerfer bemängeln.
NSW TÜV
IMG_20220923_084210168.jpg
 
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