Tagfahrlicht umbauen, Sandero 2013

Ist zwar jetzt sehr von thema weg aber ich rechne eigentlich beim motorrad immer damit nicht Gesehen zu werden.Wie oft hatte ich das Gefühl das mir ein autofahrer direkt ins gesicht sieht mir dann aber doch die vorfahrt nahm.Hehe aber ich meine ohne Fernlicht er hat bestimmt nicht mit der sonne gerechnet :).
 
falsch!

es heißt nicht standlicht sondern begrenzungsbeleuchtung.

und solange keine lichtpflicht besteht, gibt es kein gesetz das es verbietet mit eingeschaltener begrenzungsbeleuchtung zu fahren.

Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagenform


So ist es.

ABER: Bitte genau auf das Unterstrichene achten! Mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten (Standlicht) darf eben nur gefahren werden, wenn keine Lichtpflicht besteht! Ist es erforderlich, nach §17 STVO die Beleuchtung am Kfz einzuschalten, darf nur mit Standlicht nicht gefahren werden (§17, Abs. 2 STVO).

Man sollte sich auch nicht unbedingt auf dieses Urteil berufen. Das hat dieses Gericht in genau diesem Fall gefällt, ein anderes Gericht kann es unter Umständen in einem anderen Fall anders sehen.
Da ein Amtsgericht kein Grundsatzurteil fällen kann, gilt dieses nur für genau diesen Fall.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
War ja nur mal ein unausgereifter Gedanke

Hallo Bastelfreunde,
war nur so ein unausgereifter Gedanke. Die Tagfahrleuchte/Standlicht ist bei mir eine Bilux-Glassockellampe. Zwei in einem!
Das Problem, hab ich nicht daran/durchdacht: Bei eingeschaltetetem Licht brennt das Tagfahrlicht als Standlicht mit und das ist zu viel des Guten. Also bleibt es erst mal so wie es ist! :angry::angry:

Deshalb bitte keine Aufregeung mehr!!!:lol::lol::lol::lol:

Währe ja zu schön und viel zu einfach um wahr zu sein!

Gruß Frank aus Meckelnburg
 
Das Problem, hab ich nicht daran/durchdacht: Bei eingeschaltetetem Licht brennt das Tagfahrlicht als Standlicht mit und das ist zu viel des Guten.

So muß es doch aber sein, daß das Standlicht bei eingeschaltetem Licht mitbrennt.


Also bleibt es erst mal so wie es ist! :angry::angry


Sicher die beste Entscheidung.


Deshalb bitte keine Aufregeung mehr!!!:lol::lol::lol::lol:


Was für Aufregung? Du hast es noch nicht erlebt, wenn ich mich aufrege :rolleyes: !
 
Eines ist dabei zusätzlich zu beachten :
Bei nachgerüstetem TFL mit Dimmfunktion sind die serienmäßigen Standlichtlampen in den Hauptscheinwerfern zu entfernen, da es nicht zulässig ist, mit doppelten Begrenzungsleuchten den Fahrbetrieb aufzunehmen.

Dabei kann es vorkommen, dass der BC eine Fehlermeldung ausgibt, weil der Stromfluss im Bereich Standlicht von der Norm abweicht. Dann gibt es zwei Möglichkeiten : entweder nimmt man die im Zubehör erhältlichen Widerstände in Lampenform und setzt sie in die entsprechenden Fassungen ein oder man versucht, in der Werkstatt das Steuergerät entsprechend umprogrammieren zu lassen, wobi ICH der ersten Möglichkeit den Vorzug geben würde, da diese immer wieder ohne Probleme rückgängig gemacht werden kann.
 
Ich belebe mal ein älteres Thema, wobei mich die Antwort für den Lodgy interessiert. Wird aber sicher ähnlich sein, wie beim Sandero. Daher frage ich unter dem laufenden Thema.

Hat schon irgendjemand eine Lösung für ein abschaltbares Tagfahrlicht, bei dem alle übrigen Funktionen erhalten bleiben?

Die rechtlichen Bedenken im Forum habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Falls sich jemand wegen eben dieser nicht öffentlich outen möchte, freue ich mich auch über eine Antwort per PN - danke.
 
Kabel durchschneiden und Schalter dazwischen machen.

Was soll die Frage? Oder besser gesagt, Wofür brauchst Du sowas?
 
Genau das möchte ich nicht diskutieren. Es gibt schon drei Seiten zu Für und Wider.

Wie schrieb mal DerBaum zur Frage, warum man das macht? Weil ich es kann.
Habe seinen Vorschlag eben getestet. Geht und reicht mir. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Fahrzeuge die ab dem genannten Datum eine Typenzulassung bekommen müssen TFL haben.
Und das muß dann auch funktionieren.

Und das ist völlig unabhängig davon ob nun tatsächlich in einzelnen Ländern eine Pflicht für Tagfahrlicht o.ä. besteht. Dort muß man dann dafür sorgen, dass man tags mit Licht fährt.

Es sind also zwei völlig verschiedene Dinge.
Das erste ist eine Verpflichtung wie das Fahrzeug ausgerüstet sein muß damit es eine Typenzulassung bekommt.

Und das zweite ist etwas in einer nationalen STVO der man auf irgendeine Art und Weise nachkommen muß. Und dort steht z.B. für Kroatien drin dass Abblendlicht und nicht nur TFL genutzt werden muß.
 
Dein TFL ist zur Sicherheit der _anderen_ Verkehrsteilnehmer da. Also solltest Du sie zuerst fragen, ob du es abschalten sollst.
 
Genau das möchte ich nicht diskutieren. Es gibt schon sechs Seiten zu Für und Wider.

Wie schrieb mal DeBaum zur Frage, warum man das macht? Weil ich es kann.
Habe seinen Vorschlag eben getestet. Geht und reicht mir. :)
Wenn man es kann muss man nicht danach fragen.
 
Da auch das TFA bei der Novelierung zur Hauptuntersuchung (und nur diese ist seitdem für die HU-Abläufe in allen Prüforganisationen verbindlich) 2012 nicht aufgenommen wurde, gehe ICH davon aus, dass es sich bei der HU auch nur um einen GM und damit nicht dem Versagen der Plakette handeln wird.

Moin,

das scheint nicht so zu sein: MOTOR-TALK

Dort Punkt 406 und folgender Zusatz:
Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Und hier:
Das Kleingedruckte auf Ihrem GTÜ- Untersuchungsbericht | GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
folgender Absatz:
Geringer Mangel
Ihr Fahrzeug weist „geringe Mängel“ auf.
D. h., dass nach Einschätzung des Prüfingenieurs eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen vom Fahrzeughalter bzw. Fahrer aber dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.
Wenn dies zuverlässig erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch den PI auch ohne Nachprüfung möglich. Aber: es besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

s besteht also eine Chance auf Wiedervorführung. Bei einzelnen nicht fuunktionierenden Lämpchen wird wohl keiner etwas sagen.....
 
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