Rücklicht

Zu dem Thema nachträglich das zweite Rücklicht aktivieren hätt ich mal ne Frage. Wie sieht das dann mit dem Tüv in Deutschland aus? Erlischt durch die fummelei nicht die Bauartgenehmigung des Rücklichtes? Damit dann auch Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz des Fahrzeuges?

Möchte das gern auch nachrüsten aber die Frage mit dem Tüv bereitet mir Kopfschmerzen.

Kopfschmerzen sind nicht nötig....bin nach kurzer Erklärung....schlecht ausgeleuchtete Tiefgarage/hinter mir Fahradstellplatz,ohne Probleme mit der zweiten RFL durchgekommen,die Leuchtmittel als LEDs waren auch kein Problem!
Hab dem Prüfer schmunzelnd versprechen müssen während der Fahrt nicht den Rückwärtsgang einzulegen,wäre für den folgenden Verkehr arg hell.....
 
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