Reflektierendes Klebeband

Grad im Stadtverkehr in Wien habe ich ellenlang einen Polizeiwagen hinter mir, es gab noch nie Probleme.
Da es sehr tief angebracht ist, blendet es wohl auch nicht wenn jemand in der Stadt kurz hinter mir fährt. Bei größeren Abstand ist es dann wohl viel auffälliger, so soll es ja auch sein.
 
...
Wichtig hierbei auch in der StVZO steht eindeutig "An Fahrzeugen".
Es ist also völlig unerheblich ob sichtbar am Heck, oder in der Türkante, verschlossen unsichtbar.
Ohne entsprechende Genehmigung entspricht beides nicht der StVZO und ist somit nicht zulässig.

Das ist glaub ich der wichtigste Satz. Denn im Ursprungspost ging es um die Absicherung im Falle einer Türöffnung und nicht um das ständig gesehen werden. Dafür ist die Idee super! Auch wenn es jetzt lt. STVZO nicht zulässig ist würde ich es trotzdem versuchen. Wenn die Aufkleber nicht allzu groß sind wird wohl kein Tüv'ler ein Veto einlegen.
 
So Klebebänder könnten aber genau das Gegenteil bewirken. Nämlich falsche Sicherheit vermitteln. Man verlässt sich auf sie, bis es mal BUMM! macht.
Muss man immer wie ein beleuchteter Tannenbaum unterwegs sein?
Polizei,Feuerwehr, Krankenwagen, Arbeiter auf gefährlichen Strassenabschnitten find ich es ja ok. Aber für Privat nein.
Vor ein paar Jahren hat es mit den Lastwagen angefangen und wer achtet Heutzutags noch drauf? Nach einer weile stumpft man ab und sieht solche Signalfarben nicht mehr. DANN wird es gefährlich.
 
Also dann gehts wieder los mit den lieben Vorschriften.


Ich fasse mal grob zusammen:

Alles, was Licht reflektiert ("retroreflektierend" ist), gilt als lichttechnische Einrichtung.

Reflektoren in Rot werden gefordert (die serienmäßigen roten Aufkleber im Stoßfänger). Mehr nicht.

Zusätzliche Umrissmarkierungen oder Linien sind nur beim Dokker Express (LKW, N1) erlaubt, beim PKW (M1) sind sie verboten.

Außen am Fahrzeug müssen an privaten und gewerblich genutzten KFZ rot-weiße Warnmarkierungen angebracht sein, wenn das Fahrzeug Sonderrechte (NICHT Wegerechte!) nutzen will (Siehe Sonderrechte §35 Abs.6 StVO: "Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind ..."). Diese Regelung ist vielen Polizisten auch bekannt unter dem Begriff "Privatfahrzeug des Bauleiters". Sonderrechte nur in Verbindung mit gelber Warnleuchte nach ECE-R 65.

Die ECE-Richtlinien regeln den ganzen Rest, also Aufkleberfarbe, Zulassung (E-Prüfnummer), Anzahl, Höhe, Füllung mit reflektierender Werbung, ... .


Und jetzt kommen zwei Hintertürchen für Türkantenaufkleber:

Alle Regeln von StVO, StVZO und ECE-R für lichttechnische Einrichtungen gelten für Fahrzeuge und deren Anbauteile in normaler Gebrauchslage*. Das bedeutet: Bei geschlossenen Türen. Somit befinden sich die Türkantenaufkleber per Definition im Innenraum, müssen also weder ein Prüfzeichen aufweisen noch sonstigen Regeln folgen. Sie sollten, müssen aber nicht, dem allgemeinen Lichtschema für Reflektoren entsprechen (vorn weiß, seitlich weiß oder gelb, hinten gelb oder rot oder weiß**). Sie wirken nicht nach außen, weil sie nicht durch ein Fenster sichtbar sind. Dadurch sind die Reflektoren sogar weniger reglementierbar als die Lichtfarbe der Leselampe oder der Innenbeleuchtung.

Und falls doch noch ein kritischer Prüfer oder Polizist auf gemeine Ideen kommt, bezeichnet man die Türkantenaufkleber nach ECE-R48 Punkt 6.24 als Ausstiegsleuchte. Frech, aber möglich. Reflektoren sind lichttechnische Einrichtungen. Werden sie Angestrahlt, sind sie "eingeschaltet" und strahlen Licht aus/zurück. Somit erfüllen sie auch Punkt 6.24.9 b) und c), indem sie nur eingeschaltet sein können, wenn eine Tür geöffnet ist. Auch die Zusatzforderung nach 5.10 ist erfüllt, weil das nach hinten zurückgeworfene Licht eines langen, weißen, reflektierenden Streifens nicht "zu Verwechslungen*** führen" kann.


* ECE-R48 Punkt 2.23 „Normale Gebrauchslage eines beweglichen Bauteils“ ist die vom Fahrzeughersteller für den normalen Gebrauch des Fahrzeugs und für das geparkte Fahrzeug angegebene Lage(n) eines beweglichen Bauteils.

** "weiß" muss für hinten in einer nationalen Verordnung freigegeben werden. Die habe ich für Deutschland noch nicht gefunden. Es muss sie aber geben, da sich auch Polizeifahrzeuge an die ECE-Richtlinien halten müssen und bei diesen Fahrzeugen weiße Umrissmarkierungen und die weiße Aufschrift "POLIZEI" am Heck vorhanden ist.

*** Hier: Verwechslungen mit vorderer Beleuchtung eines KFZ



Das heißt:

Die Türkantenaufkleber erhöhen die Sicherheit in einem gefährlichen Moment (beim Ein- und Aussteigen), befinden sich aber beim "normalen Gebrauch" des Fahrzeugs, also beim Betrieb und beim Parken, im Innenraum des Fahrzeugs und sind dadurch auch nicht sichtbar. Sie sind nicht verboten.

Zusätzliche rote oder weiße Aufkleber außen am Auto sind lichttechnische Einrichtungen. Sie sind am Dokker (PKW) verboten und am Dokker Express (LKW) erlaubt (wenn sie in Anbau und Ausführung den ECE-Richtlinien entsprechen).


Gruß
MadGyver
 
Heh MadGyver, wir leben in einem Land,das vor Vorschriften nur so strotzt. Und obendrauf kommen noch die Bürokraten der EU. Ich finde es klasse, dass wir uns in dem Forum Hinweise geben können, was machbar ist. Und dazu gehört auch das Verweisen auf Vorschriften. Ich finde das sehr gut. Nun kann jeder selbst entscheiden, in welchem Rahmen er an seinem Fahrzeug rumbastelt. Genial ! VG
 
in den 80 u. 90er Jahren gab es die leuchten in rot bei geöffneten Türen in PKWs schon. Also ist das ein Zusatz, der generell schon mal nicht verboten ist. Ob er bei Aufklebern eingetragen sein muss? könnte man auch als Kleinigkeit einstufen.
Ich hatte in dieser Zeit ein Wohnmobil gebaut und habe an den hinteren oberen Kante Blinker, Rücklicht und Bremslicht zusätzlich montiert. Zuerst kam die Aussage beim Tüv, das ist nicht erlaubt. Auf meine Gegenfrage, wo geschrieben steht das er verboten ist, wurde es typisiert.
Die Unterflurbeleuchtung wird heute im Stand auch akzeptiert, ohne Eintragung. Wären der Fahrt verboten.
 

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Eine gute Idee. Ich hatte die mal direkt am oberen Scheibenrand gehabt. Nicht Empfehlenswert. Schau das die so hoch wie möglich kommen und kein Licht auf Deine WS-Scheibe bringen. Das blendet. Und wenn Du nach Standartleuchten schaust, bemerkt eh keiner, das die nicht zur Grundtypisierung dazugehören. Vom Fahrzeug her ist eh nicht verboten.
 
Aus der Zeit kenne ich noch diese Dinger hier, sieht man heute nur noch selten.
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Schon richtig, aber "diese Dinger" haben landesweit an Fahrzeugen ungeheure Schäden verursacht, sie wurden nur auf die Türkannten aufgesteckt. Es sammelte sich dann zwischen "den Dingern" und der Tür Sand und Dreck und dadurch wurde der Lack beschädigt und die Kannten sind reihenweise weggerostet.

Gruß DECO
 
Die Türkantenaufkleber erhöhen die Sicherheit in einem gefährlichen Moment (beim Ein- und Aussteigen), befinden sich aber beim "normalen Gebrauch" des Fahrzeugs, also beim Betrieb und beim Parken, im Innenraum des Fahrzeugs und sind dadurch auch nicht sichtbar. Sie sind nicht verboten.

Ist im Prinzip das gleiche wie eingelassene rote Leuchten in den Türfalzen, die einige Hersteller bereits ab Werk verbauen.
Die Leuchten sind an den Türkontakt gekoppelt und leuchten automatisch beim öffnen einer Türe.
 
Ich hab mir jetzt auch mal rotes Reflektorband bestellt, da ich das schon länger umsetzen wollte. Ich werde es in die vorderen Türen und an die Karosserie hinten machen, aber so, dass es nur sichtbar ist, wenn die Türen auf sind.

Nachdem ich letztens fast jemanden in dunkler Kleidung umgejoggt habe, bin ich da etwas sensibilisiert.
 
Und alles-wirklich alles muss eine K-Nummer haben und die Wellenlinie mit ECE Prüfnummer!
Wehe nicht....
Besser ohne Licht rumfahren? Oder ohne Prüfnummer...?
Irgendwo im Osten der Republik ist doch ein Feuerwehrwagen NICHT zugelassen worden, weil die
retroreflektierenden Umrissaufkleber keine Prüfnummer hatten1
Crazy world!:blink:
 
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